Verspätete Nachricht: Zwei Monate lang kein Familienbesuch für Mann aus Gansu, der zwölf Jahre wegen seines Glaubens verbüßen muss

(Minghui.org) Ein Bewohner der Stadt Qingyang, Provinz Gansu, wurde im April 2023 in ein Gefängnis überstellt, wo er eine 12-jährige Haftstrafe nur wegen seines Glaubens an Falun Dafa absitzen muss. Seine Familie durfte ihn erst zwei Monate später besuchen – für zehn Minuten.

Wang Liqun, Anfang 60, stellte im Juli 2015 Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den inzwischen verstorbenen ehemaligen Parteivorsitzenden des chinesischen kommunistischen Regimes, der 1999 die Verfolgung von Falun Dafa angeordnet hatte. Als die Polizei von der Strafanzeige in Kenntnis gesetzt wurde, versuchte sie, Wang festzunehmen, er konnte jedoch fliehen. Sie jagten ihn sieben Jahre lang, bevor sie ihn in Xi'an, Provinz Shaanxi, aufspürten. Wang wurde am 19. Oktober 2022 verhaftet und nach einer Gerichtsverhandlung am 27. Februar 2023 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Er legte Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Qingyang ein, das sein ursprüngliches Urteil jedoch aufrechterhielt. Am 29. April 2023 wurde Wang vom Gefängnis Qingcheng in die siebte Abteilung des Gefängnisses Lanzhou verlegt.

Einen Tag nach Wangs Inhaftierung begaben sich sein Sohn und seine Tochter zum Gefängnis und beantragten, ihren Vater besuchen zu dürfen. Ein Wärter entgegnete, dass Wang keine Besuche gewährt würden, solange er an seinem Glauben an Falun Dafa festhielte. Er betonte, dass sie mindestens drei Monate oder bis zu einem Jahr warten müssten, bevor sie das Gefängnis anrufen dürften, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Wenige Augenblicke später erschien jemand, der sagte, er sei von der „Anti-Sekten“-Abteilung des Gefängnisses: er erkundigte sich bei Wangs Kinder nach ihrer Einstellung zu Falun Dafa und ihrem Arbeitsort. Sie verweigerten die Antwort mit der Begründung, dass dies nichts mit ihrem Antrag auf einen Familienbesuch zu tun habe.

Am 27. Mai 2023 fuhren Wangs Familienangehörige zusammen mit seinem Anwalt zum Gefängnis und forderten, Wang sehen zu dürfen. Der Wärter, der sie empfing, nahm sich absichtlich viel Zeit zur Überprüfung der Identität des Anwalts und rief sogar in seiner Kanzlei an, um nachzufragen, ob er dort angestellt sei. Danach verschwand der Wärter mit den eingeholten Informationen über den Anwalt im Gebäude, um die Genehmigung seines Vorgesetzten einzuholen. Er kehrte 15 Minuten später zurück und teilte Wangs Angehörigen mit, sein Vorgesetzter habe den Besuchsantrag des Anwalts abgelehnt. Der Grund dafür sei, dass Wang gerade erst interniert worden sei und sich noch in der „Umerziehungsphase“ befände (was bedeutet, dass er gezwungen werden sollte, Falun Dafa aufzugeben). Solange er Falun Dafa nicht aufgebe, würden ihm keine Besuche gestattet.

Wangs Anwalt rief sogleich die Gefängnisverwaltung der Provinz an, um eine Beschwerde gegen das Gefängnis einzureichen und wurde an den Staatsanwalt des Gefängnisses verwiesen. Nachdem er mit dem Staatsanwalt gesprochen hatte, legte ihm der Wärter eine Notiz vor, die angeblich kurz zuvor von Wang geschrieben worden war und besagte, dass er sich nicht mit dem Anwalt treffen und auf das Recht, einen Antrag auf Überprüfung seines Falles zu stellen, verzichten wolle.

Der Anwalt zweifelte die Gültigkeit der Notiz an, da er vermutete, dass Wang zu dieser Aussage gezwungen worden sein könnte, sofern die Notiz tatsächlich von ihm stammte. Während des Gesprächs verlor der Wärter plötzlich die Beherrschung und beschuldigte den Anwalt, ihn zu verleumden. Sogleich wurden der Anwalt und Wangs Angehörige von einer Gruppe Wärtern umzingelt, die verlangten, ihre Ausweise zu sehen. Danach befahlen sie ihnen, das Gebäude zu verlassen. Daraufhin suchten der Anwalt und Wangs Angehörigen das Büro des Gefängnisstaatsanwalts auf, der ihnen riet, eine kurze Fallbeschreibung zu verfassen. Er versprach, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, sobald weitere Informationen vorliegen würden.

Der Anwalt und Wangs Angehörigen erschienen am darauffolgenden Morgen gegen neun Uhr abermals im Gefängnis. Der Staatsanwalt behauptete, dass das Gefängnis mit der Ablehnung ihres Antrags, Wang besuchen zu dürfen, ordnungsgemäß gehandelt habe. Derselbe Wärter, der die Beherrschung verloren hatte, zeigte dem Anwalt eine andere Erklärung, die angeblich ebenfalls von Wang verfasst worden war, und in der er abermals zum Ausdruck brachte, auf einen Antrag zur Überprüfung des Falles zu verzichten und sich nicht mit dem Anwalt treffen zu wollen.

Der Anwalt erkundigte sich daraufhin, ob ihm jemals gestattet würde, seinen Mandanten zu besuchen. Dies werde erst möglich sein, nachdem Wang sich von Falun Dafa losgesagt habe, und er [der Anwalt] müsse auf eine weitere Mitteilung des Gefängnisses warten, so der Wärter.

Der Anwalt und Wangs Familie begaben sich daraufhin gegen zehn Uhr vormittags zur Gefängnisverwaltung der Provinz und äußerten ihre Besorgnis darüber, dass das Gefängnis Wang gezwungen habe, diese Erklärung zu schreiben. Der Anwalt merkte an, dass sein Mandant gegen seinen Fall entschlossen Berufung eingelegt habe und es keinen Grund gebe, dass er die Berufung plötzlich widerrufen würde. Der Direktor der Behörde versprach, bei der Schlichtung der Angelegenheit behilflich zu sein und einen Besuchstermin mit Wang zu organisieren.

Gegen 15 Uhr erhielt Wangs Familie einen Anruf, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie am offiziellen Besuchstag zum Gefängnis kommen und Wang besuchen könnten.

Als Wangs Tochter und sein Anwalt am 8. Juni 2023, der offizielle Besuchstag für die siebte Abteilung, das Gefängnis aufsuchten, lehnte ein Wärter den Besuchsantrag der Tochter ab. Er begründete dies damit, dass sie ein von ihrer örtlichen Polizeistation ausgestelltes Dokument vorlegen und ihre Beziehung zu Wang nachweisen müsse, und dass das derzeitige, von ihrem Dorfkomitee ausgestellte Dokument inakzeptabel sei. Der Anwalt hielt fest, dass das Gefängnis das Dokument bereits anlässlich ihres ersten Besuchs im April 2023 geprüft habe; damals habe man nichts dazu gesagt, und es sei offensichtlich, dass man es der Familie jetzt absichtlich schwer machen wolle. Der Wärter meinte dann, dass die Tochter überdies einen polizeilichen Nachweis erbringen müsse, dass sie keine Falun-Dafa-Praktizierende sei, ansonsten dürfe sie ihren Vater nicht besuchen.

Die Strecke vom Wohnort der Familie in Qingyang bis nach Lanzhou, wo sich das Gefängnis befindet , beträgt ungefähr 460 km. Wangs Angehörige gaben mehrere tausend Yuan für die dreimalige Hin- und Rückreise zum Gefängnis aus, ohne Wang jemals zu Gesicht bekommen zu haben.

Eine Woche später, am 15. Juni, einem weiteren offiziellen Besuchstag, reiste Wangs Familie zum vierten Mal zum Gefängnis. Dieses Mal wurde der Besuch nach der Überprüfung ihrer Ausweise und entsprechenden Dokumente vom diensthabenden Wärter genehmigt. Nach einem Anruf bei der Siebten Abteilung, um den Besuch zu arrangieren, lehnte er den Antrag jedoch erneut ab, mit der Begründung, dass die Leiter der „Anti-Sekten“- sowie der politischen Abteilung, die den Besuch genehmigen müssten, an diesem Tag nicht im Büro seien.

Die Angehörigen wandten sich daraufhin an den Leiter der Gefängnisverwaltung der Provinz, der versprochen hatte, bei der Organisation eines Besuchs zu helfen. Mit seiner Hilfe traf sich die Familie schließlich am Nachmittag mit Wang. Nach zehn Minuten wurde der Besuch jedoch abrupt abgebrochen. Zwei Häftlinge saßen jeweils links und rechts von Wang, um das gesamte Gespräch zu überwachen. Außerdem wurden die Insassen von den Wärtern angewiesen, Wang in der Zelle rund um die Uhr zu überwachen, und ihn nach Belieben zu schlagen und zu beschimpfen.

Es ist nicht bekannt, ob Wang danach weitere Familienbesuche empfangen durfte.

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