77-Jähriger wegen seines Glaubens an Falun Dafa verurteilt
(Minghui.org) Ein 77-Jähriger aus der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang wurde kürzlich zu 1,5 Jahren Haft verurteilt, nur weil er Falun Dafa praktiziert.
Zhao Yunfeng wurde im März 2024 von Beamten der Bezirkspolizei Nangang festgenommen. Zwar durfte er noch am selben Abend wieder nach Hause, stand jedoch unter Überwachung. Später legte die Polizei seinen Fall der Staatsanwaltschaft des Bezirks Daoli vor.
Das Bezirksgericht Daoli setzte für den 8. April einen Anhörungstermin an. Ob der Termin stattgefunden hat, ist unklar. Es steht aber fest, dass Zhao am 25. April wieder in Gewahrsam genommen und ein Urteil verkündet wurde. Weitere Einzelheiten müssen noch ermittelt werden.
Zhao hatte im Mai 1996 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Früher war er süchtig nach Rauchen und Glücksspiel. Dank Falun Dafa hörte er mit all seinen schlechten Gewohnheiten auf. Aufgrund seiner Arbeit – er musste bei minus 15° C Eisenbahnschienen reparieren – erkrankte er an schwerer rheumatischer Arthritis. Er wurde bettlägerig und konnte nicht einmal mehr allein zur Toilette. Durch das Praktizieren von Falun Dafa erholte er sich wieder.
Nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 reiste Zhao nach Peking, um sich für seinen Glauben einzusetzen. Ein bewaffneter Offizier hielt ihn nach seiner Ankunft in Peking auf und fragte, ob er Falun Dafa praktiziere. Zhao wurde festgenommen und zur Polizeiwache Qianmen gebracht. Polizisten aus seiner Heimat und Kollegen mussten nach Peking reisen und ihn nach Harbin zurückbringen. 15 Tage wurde er in der Haftanstalt des Bezirks Daowai festgehalten. Vor seiner Freilassung musste er eine hohe Summe an die Beamten zahlen.
Unter dem Druck der Verfolgung hörte Zhao eine lange Zeit auf, Falun Dafa zu praktizieren, und eröffnete ein Geschäft, in dem er Tofu verkaufte. Kurze Zeit später erlitt er einen Schlaganfall und konnte nicht mehr sprechen. Als er dann wieder zu praktizieren begann, erholte er sich innerhalb einer Woche.
***
Copyright © 2024 Minghui.org. Alle Rechte vorbehalten.