Nichtanwaltlicher Verteidiger darf Falun-Dafa-Praktizierende nicht vor Gericht vertreten

(Minghui.org) Eine Frau aus dem Kreis Jianping in der Provinz Liaoning stand am 20. Juni 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht. Wang Liyings Verteidiger, ein Verwandter, der kein Anwalt ist, wurde daran gehindert, sie vor Gericht zu vertreten. Sie sagte zu ihrer eigenen Verteidigung aus.

Wangs Tortur begann mit ihrer Verhaftung am 6. März 2023 am Hochgeschwindigkeitsbahnhof des Kreises Jianping. Sie wollte gerade einen Zug besteigen, um ihren Mann nach Peking zu begleiten, wo er sich einer Herzklappenoperation unterziehen sollte. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und brachte sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Chaoyang (die Stadt Chaoyang verwaltet den Kreis Jianping). Es ist unklar, ob ihr Mann es jemals zu seiner geplanten Operation nach Peking schaffte, aber es ist bekannt, dass er nach ihrer Verhaftung ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Wang kam am 17. März 2023 gegen Kaution frei.

Ein Jahr später, am 17. April 2024, erhob die Staatsanwaltschaft des Kreises Jianping Anklage gegen sie, weil sie „eine Sekte benutzt habe, um den Gesetzesvollzug zu untergraben“. Diese Anklage wird standardmäßig vom kommunistischen Regime verwendet, um Falun-Dafa-Praktizierende ins Gefängnis zu bringen.

Wang engagierte zunächst einen Anwalt, musste ihm jedoch das Mandat entziehen, weil er sich weigerte, für sie auf nicht schuldig zu plädieren. Ein Verwandter von ihr, Xuan (Deckname), erklärte sich dann bereit, als ihr nichtanwaltlicher Verteidiger zu fungieren und für sie auf nicht schuldig zu plädieren.

Xuan rief Richter Zhang Jie (+86-15642629029) des Kreisgerichts Jianping an und erkundigte sich, welche Dokumente erforderlich seien, damit er Wang vertreten könne. Am 17. Juni 2024 reichte er dann alle erforderlichen Unterlagen beim Gericht ein. Zhang schickte die Bewerbungsunterlagen jedoch mit der Begründung zurück, dass er in den Unterlagen nicht „[meine Mandantin] ist auf Kaution frei“ geschrieben habe.

Xuan reichte seinen Verteidigungsantrag am nächsten Tag erneut ein und bat darum, Wangs Akte so schnell wie möglich prüfen zu dürfen, da ihr Gerichtstermin auf den 20. Juni 2024 festgelegt worden war. Richter Zhang behauptete, das Gericht müsse zunächst darüber beraten, ob Xuans Antrag, Wang zu vertreten, überhaupt stattgegeben werden solle.

Xuan rief Zhang danach mehrmals an, doch dieser ging nie ans Telefon. Wang erhielt am 19. Juni einen Anruf von der Sachbearbeiterin Yuan Ye (+86-15242629219), die sie aufforderte, sich um 15 Uhr zur Zeugenaussage beim Gericht einzufinden. Xuan erhielt am selben Tag gegen 18 Uhr eine Antwort von Zhang, der mitteilte, dass das Gericht seinen Antrag, die Verteidigung Wangs zu übernehmen, abgelehnt habe.

Wang stand am 20. Juni um 9:00 Uhr morgens vor dem Bezirksgericht Jianping. Sie brachte vor, dass es in China kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere, und forderte Freispruch.

Zhang hat noch kein Urteil gefällt.