Nach acht Jahren unrechtmäßiger Haft: 71-Jährige erneut wegen ihres Glaubens zu vier Jahren verurteilt

(Minghui.org) Nachdem Zhang Jun wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet worden war, hielt die Polizei ihre Familie ein Jahr lang über ihren Aufenthaltsort und den Stand ihres Falles im Unklaren. Erst im April 2024 informierte die Polizei ihre Familie, dass sie zu vier Jahren Haft verurteilt worden war – im Geheimen. Warum nahm die Polizei schließlich doch Kontakt zu Zhangs Angehörigen auf? Um die 20.000 Yuan (ca. 2.840 Euro) Gerichtsstrafe einzutreiben, die sie zu zahlen hatte. Wütend über die willkürliche Inhaftierung und die geheime Verurteilung weigerte sich ihre Familie, die Strafe zu zahlen.

Zhang, 71, ist Einwohnerin der Stadt Harbin in der Provinz Heilongjiang. Sie wurde am 23. Mai 2023 zu Hause von Beamten der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Acheng festgenommen. Die Polizei weigerte sich, der Familie mitzuteilen, wo sie festgehalten wurde. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage ihrer Familie konnten sie es sich nicht leisten, einen Anwalt zu engagieren, um Gerechtigkeit für sie zu erwirken.

Zhangs Familie besuchte sie am 3. Juni 2024 im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang. Es ist nicht klar, wann sie dorthin verlegt wurde. Da Zhang sich weigert, Falun Dafa aufzugeben, erlauben die Gefängnisbehörden ihrer Familie lediglich einen Besuch alle drei Monate.

Frühere Verfolgung

Zhang hat 1997 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren. Innerhalb von nur einer Woche verschwanden damals ihre zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden, darunter Herz- und Nierenprobleme. Als das chinesische kommunistische Regime 1999 die Verfolgung anordnete, wurde sie zweimal zu Zwangsarbeitsstrafen von insgesamt vier Jahren verurteilt und einmal zu vier Jahren Gefängnis.

Im Oktober 2000 ging Zhang nach Peking, um auf dem Platz des Himmlischen Friedens ein Transparent zu zeigen. Sie wurde von der Polizei geschlagen und dann freigelassen. Nur wenige Tage später kehrte sie auf den Platz des Himmlischen Friedens zurück, um erneut zu demonstrieren. Zwei Beamte der Polizeiwache Shengli eskortierten sie zurück nach Harbin und sperrten sie 15 Tage lang im zweiten Untersuchungsgefängnis des Bezirks Acheng ein.

Anfang 2001 ging Zhang zum dritten Mal nach Peking, um zu appellieren. Jemand zeigte sie jedoch in einem Hotel in der Nähe des Pekinger Ostbahnhofs bei der Polizei an. Die Beamten Li und Wang von der Polizeiwache Ashihe eskortierten sie zurück nach Harbin und sperrten sie erneut in das zweite Untersuchungsgefängnis in Acheng. Weil sie aus Protest „Falun Dafa ist gut“ rief, schlugen und beschimpften die Polizisten sie. Nach 55 Tagen Haft wurde sie zu einem Jahr im Zwangsarbeitslager Wanjia verurteilt.

Am 31. Januar 2003, nur einen Monat nach Zhangs Freilassung, wurde sie von sechs Beamten der Polizeiwache Shengli zu Hause verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis in Acheng gebracht. Die Polizisten fanden in ihrer Wohnung keine Materialien über Falun Dafa. Deshalb konspirierten sie mit Zhou Bingshi, dem ehemaligen Direktor des Getreidedepots in Acheng, wo Zhang arbeitete, und erfanden eine Aussage, wonach Zhang ihm Broschüren und DVDs über Falun Dafa gegeben hätte. Zhang wurde daraufhin zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt.

Am 12. März 2016 verteilte Zhang gemeinsam mit einer anderen Praktizierenden, Gao Yulan, Informationsmaterialien über Falun Dafa. Yang Ziheng, der stellvertretende Direktor der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Acheng, und Wang Yuntang von der Polizeiwache Xiaoling verhafteten sie. Das Gericht in Acheng hielt am 30. Juni 2016 eine Anhörung zu ihrem Fall ab und verkündete am 5. August desselben Jahres die Urteile: Zhang wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt und Gao zu drei Jahren mit drei Jahren Bewährung.