70-Jährige aufgrund gefälschter Beweise zu zwei Jahren Haft verurteilt

(Minghui.org) Eine 70-jährige Einwohnerin der Stadt Yinchuan in der Autonomen Region Ningxia wurde am 4. Juli 2024 zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) verurteilt, weil sie Falun Dafa praktiziert. Xin Linyuan legt derzeit Berufung gegen die widerrechtliche Verurteilung ein.

Xins Verurteilung geht auf ihre erste Verhaftung am 15. Mai 2022 zurück. Die ehemalige Buchhalterin der Electrical Co. GmbH in Ningguang wurde bald darauf gegen Kaution freigelassen, am 21. Februar 2024 jedoch erneut in Haft genommen. Seitdem befindet sie sich im Untersuchungsgefängnis Shizuishan.

Das Bezirksgericht Dawukou in der Stadt Shizuishan verhandelte Xins Fall am 6. Juni 2024 und verurteilte sie am 4. Juli. Das Urteil trug die Unterschriften des Vorsitzenden Richters Wang Yu, der Richter Liang Zongquan und Song Cuiping, des Gerichtsschreibers Zhou Haibin und des Staatsanwalts Zhang Zhaowa von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Dawukou.

Xins 77-jähriger Ehemann Chen Jianguo fungierte während des Prozesses als ihr nichtanwaltlicher Verteidiger. Als er ein paar Tage nach der Verurteilung eine Kopie des Urteils bekam, stellte er fest, dass in dem Urteil drei Beweise der Staatsanwaltschaft als Grundlage für die Haftstrafe seiner Frau angeführt wurden.

Das erste Beweisstück besagte, dass Xin Werbung für Falun Gong gemacht habe, aber das Urteil enthielt keine Beweise dafür. Kein Gesetz in China kriminalisiert Falun Gong. Selbst wenn Xin für Falun Gong geworben hätte, wäre dies ihr gutes Recht gewesen.

Das zweite Beweisstück umfasste Gegenstände, die angeblich in Xins Wohnung beschlagnahmt worden waren wie ihr Drucker, Flash-Laufwerke, MP3-Player und mit Falun-Gong-Botschaften bedruckte Banknoten. Die dem Urteil beigefügte Liste der beschlagnahmten Gegenstände enthielt jedoch keine detaillierten Beschreibungen der einzelnen Gegenstände und keine Angaben zu ihrer Herkunft, wie es das Gesetz vorschreibt. Ohne die erforderlichen Informationen hätten alle ähnlichen Gegenstände (wie z. B. Flash-Laufwerke) als Beweismittel gegen Xin verwendet werden können.

Das dritte Beweisstück war die „Tatsache“, dass Xin mehrfach Informationsmaterialien über Falun Gong an Li Zhixiang, eine andere lokale Praktizierende, weitergegeben habe. Diese Praktizierende war später zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und im Juli 2023 in das Frauengefängnis von Ningxia eingewiesen worden, nachdem sie ihre Berufung verloren hatte.

Die Polizei gab in den Vernehmungsprotokollen von Li und Xin selbst zu, dass die beiden Frauen sich zunächst nicht kannten, obwohl sie beide Falun Gong praktizierten. Trotzdem behauptete die Polizei, dass Li dreimal bei Xin zu Hause gewesen sei, um besagte Informationsmaterialien abzuholen. In der Anklageschrift und im Urteil wurde aus den „drei Mal“ dann „mehrfach“. Laut Gesetz müssen die Beschreibungen der angeblichen Straftaten genau und konsistent sein. „Drei“ und „mehrfach“ bedeuten jedoch nicht dieselbe Häufigkeit.

Das Urteil enthält auch zwei Versionen darüber, wie die Behörden herausfanden, dass „Li Materialien über Falun Gong bei Xin zu Hause abgeholt hat.“ Die eine Version war die Schilderung des Beamten Liu Pengfei von der Polizeibehörde des Bezirks Dawukou. Liu sagte aus, die Polizei sei Li zur Wohnung von Xin gefolgt und habe festgestellt, dass sie Materialien über Falun Gong von Xin erhalten habe. Eine andere Version besagt, dass Standbilder von Überwachungsvideos Li dabei zeigen, wie sie in Xins Wohnung auftaucht, um besagte Materialien abzuholen.

Theoretisch könnten beide Versionen zutreffen (d.h. die Polizei folgte Li bis zu Xins Wohnung und die Überwachungskameras zeichneten dann noch auf, wie Li in der Wohnung von Xin auftauchte). Das Urteil vermittelte jedoch den Eindruck, dass es sich um eine entweder-oder-Situation handelte. Auch hier sollten die Beschreibungen ein und desselben Ereignisses nach dem Gesetz konsistent und genau sein. Natürlich ging es hier nur um die Erörterung des rechtlichen Verfahrens. Was die Tatsachen betrifft, so sollten wir nicht vergessen, dass Li nie bei Xin zu Hause war, weil sie sich nicht kannten.

Neben den oben erwähnten Gegendarstellungen, die Xins Mann zu den Anschuldigungen im Urteil gemacht hat, haben er und der Verteidiger während des Prozesses auch Folgendes hervorgehoben:

Xins Familie und Freunde (außer ihrem Mann) wurden am Betreten des Gerichtsgebäudes gehindert, obwohl ihr Anwalt gegen das rechtswidrige Verhalten des Gerichtsdieners protestierte. Der Gerichtsdiener bat dann von seinen Vorgesetzten um Anweisungen, so dass schließlich acht von Xins Familienangehörigen und Freunden das Gebäude betreten durften.

Xins Anwalt sagte außerdem aus, dass die Polizei bei der Verhaftung seiner Mandantin die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten habe. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung habe weder ein Durchsuchungsbefehl vorgelegen, noch habe man Xin die beschlagnahmten Gegenstände überprüfen lassen oder ihr eine Kopie der Liste gegeben, wie es das Gesetz vorschreibt.

Xins Mann Chen widersprach Staatsanwalt Zhang, weil die Anklageschrift die folgenden sachlichen Fehler enthält:

– Xins Hochschulabschluss wurde fälschlicherweise als Berufsschulabschluss angegeben.

– Die Polizei reichte den Fall am 4. März 2024 bei der Staatsanwaltschaft ein, in der Anklageschrift wurde das Datum jedoch mit 8. März 2023 angegeben.

– Xin war am 12. August 2011 wegen ihres Glaubens an Falun Gong verhaftet und bald darauf bedingungslos freigelassen worden. Staatsanwalt Zhang führte die Verhaftung jedoch als Beweis dafür an, dass Xin im Jahr 2011 in Verwaltungshaft genommen worden sei, auch wenn er einräumte, dass es keinerlei offizielle Aufzeichnung über eine solche „Verwaltungshaft“ gab.

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