Die Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden in der dritten Abteilung des Pekinger Frauengefängnisses
(Minghui.org) Das Pekinger Frauengefängnis umfasst insgesamt zwölf Abteilungen, von denen drei für Falun-Gong-Praktizierende reserviert sind. Eine davon ist die dritte Abteilung. Die derzeitige Aufseherin ist Li Qian, Mitte 40, die sich seit mehreren Jahren aktiv an der Verfolgung von Falun-Gong-Praktizierenden beteiligt.
Die dritte Abteilung umfasst elf Zellen. Ursprünglich waren in jeder Zelle sechs bis acht Insassinnen untergebracht, mittlerweile sind es neun bis zwölf, was die ursprüngliche Kapazität bei Weitem übersteigt. Die Zellen sind klein und in jeder Zelle sind ein bis zwei Praktizierende eingesperrt. Die übrigen sind Häftlinge, die für die Überwachung der Praktizierenden zuständig sind.
Intensive Überwachung der Falun-Gong-Praktizierenden
Die Aufseherin erlaubt den Praktizierenden nicht, miteinander zu sprechen oder gleichzeitig die Toilette aufzusuchen, sich zu waschen oder ihre Kleider zu waschen. Die Praktizierenden werden von Insassen beobachtet, die zu lebenslanger Haft oder zumindest zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden sind.
Jede Zelle ist mit fünf Überwachungskameras ausgestattet, die alle Ecken des Raumes abdecken und von den Wärterinnen Rund-um-die-Uhr überwacht werden. Außerdem wurde eine spezielle Überwachungsabteilung eingerichtet, die sogenannte „Kommandozentrale“. Mit hochauflösender Technik werden alle Stationen, Zellen und Werkstätten überwacht. Sie nimmt nicht nur Bilder auf, sondern verfügt auch über empfindliche Geräuschdetektoren. Selbst wenn jemandem in der Zelle Gase entweichen, können die Geräte die entsprechende Person erkennen. Die Überwachungssysteme wurden von der Gefängnisverwaltung in einem umfassenden Netzwerk eingerichtet, das es ihr ermöglicht, die Situation in jedem Gefängnis stichprobenartig zu überprüfen.
Wenn eine Insassin den Anforderungen der Wärter nicht entspricht und ihr Verhalten mittels Kamera festgehalten oder von einer Insassin in der Zelle entdeckt wurde, wird sie kritisiert, beschimpft, darf keine Dinge des täglichen Bedarfs kaufen. Jegliches Besuchsrecht oder Kontaktaufnahme mit ihren Angehörigen werden ihr dann untersagt. Das löst bei den davon Betroffenen enorme psychische Probleme und Ängste aus.
Das Gefängnis übt zudem in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der Justizbehörde, dem Büro 610 und dem Nachbarschafts-Komitee Druck auf die Praktizierenden aus. Während ihrer Inhaftierung wird den Praktizierenden ihre Rente ausgesetzt; einige wurden sogar aufgefordert, die Rente zurückzuzahlen, die sie zuvor erhalten hatten.
Foltermethoden
Die Verfolgung verläuft in drei Phasen: Zunächst setzt das Gefängnis sämtliche Mittel ein, um die Praktizierenden dazu zwingen, ihren Glauben aufzugeben und eine Garantieerklärung zu verfassen. Der zweite Schritt besteht darin zu überprüfen, ob die Praktizierenden tatsächlich „umerzogen“ wurden, da die Umerziehungsrate in direktem Zusammenhang mit den Prämien des Wachpersonals steht. Der letzte Schritt besteht in der Bestätigung der Gefängnisverwaltung, dass die Praktizierenden „umerzogen“ worden sind. Erst wenn eine Praktizierende alle drei Stufen durchlaufen hat, darf sie eine Arbeit verrichten. Aber selbst dann dient das kleine bisschen Einkommen lediglich als Punkte zur Strafminderung.
Die Dritte Abteilung befiehlt allen Praktizierenden, eine Garantieerklärung zu schreiben, in der sie ihren Glauben aufgeben. Die Wärterinnen sind in der Regel um die 30 Jahre alt und haben einen Hochschulabschluss. Sie misshandeln die Praktizierenden nicht direkt, sondern stiften die Häftlinge dazu an. Einige Insassinnen wenden gewalttätige Methoden an, indem sie den Praktizierenden Schlaf, Nahrung und Wasser vorenthalten oder ihnen nicht erlauben, die Toilette zu benutzen oder sich zu waschen. Sie spucken auch in das Essen der Praktizierenden oder mischen Schmutziges hinein.
Weigern sich die Praktizierenden, sich „umerziehen“ zu lassen, schüren die Wärterinnen gezielt den Hass gegen die Praktizierenden, indem sie ihnen beispielsweise den Schlaf entziehen oder sie zwingen, stundenlang zu stehen. Wenn die Insassinnen daraufhin anfangen, Falun Gong zu diffamieren, setzt dies die Praktizierenden unter enormen Druck.
Wenn die Praktizierenden der „Umerziehung“ weiterhin Widerstand leisten, hängen die Wärter das Bild des Begründers von Falun Gong in der Toilette auf, was einige Praktizierende dazu veranlasst, auf das Essen und Trinken zu verzichten, damit sie nicht auf die Toilette müssen. Einige Praktizierende, wie zum Beispiel Gong Ruiping, entwickelten aufgrund dessen Harninkontinenz. Außerdem begleiteten einige Insassinnen Gong fünf- bis sechsmal pro Nacht auf die Toilette, was dazu führte, dass sie sich nicht genügend ausruhen konnte. Sie ist mittlerweile stark abgemagert.
Praktizierende, die an ihrem Glauben festhalten, werden von Häftlingen gezwickt oder geschlagen. Häftlinge schlagen den Praktizierenden mit harten Gegenständen auf den Kopf oder treten ihnen auf die Füße.
Die Praktizierenden werden außerdem einer Gehirnwäsche unterzogen und gezwungen, sich Nachrichtenpropaganda oder buddhistische Schriften anzuhören, um sie zu verwirren.
Was man tun kann, um die Verfolgung zu lindern
Die Mehrheit der Gefängniswärterinnen ist recht jung; sie hatten noch keine Gelegenheit, die Fakten über Falun Gong zu erfahren. Um ihnen die Möglichkeit zu geben, die wahren Zusammenhänge über die Verfolgung zu verstehen, empfehle ich den Praktizierenden, Briefe an die inhaftierten Praktizierenden zu schicken. Da die Wärterinnen die Briefe aussortieren, entscheiden sie auch, ob der Brief den Insassinnen ausgehändigt werden soll. Wir sollten diese Gelegenheit nutzen, sie durch unsere Briefe mit der Wahrheit über Falun Gong vertraut zu machen.
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