(Minghui.org) Eine Frau aus Nanjing, Provinz Jiangsu, starb am 22. November 2025, nur wenige Monate nachdem sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu dreieinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (etwa 3.600 Euro) verurteilt worden war.

Sun Guangyu (Alter unbekannt) hatte sich durch das Praktizieren von Falun Dafa von ihrer Krebserkrankung erholt. Nachdem die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Dafa begonnen hatte, hielt sie an ihrem Glauben fest und wurde wiederholt ins Visier genommen.

Ihre letzte Haftstrafe führte auf eine Festnahme am 5. Januar 2023 zurück. An jenem Morgen (Sun war nicht zu Hause) brachen mehr als zwanzig Polizisten in ihre Wohnung ein und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, Informationsmaterialien, ihren Drucker und mehrere tausend Yuan an Banknoten, auf denen Informationen über Falun Dafa aufgedruckt waren. Als Sun nach Hause kam, wurde sie von den Beamten festgenommen.

Die Beamten brachten sie zunächst zur Polizeistation Yongyang und anschließend in die Haftanstalt der Stadt Nanjing. Da sie als haftunfähig eingestuft wurde, wurde sie gegen Kaution freigelassen.

Im Mai 2025 verurteilte das Bezirksgericht Yuhua Sun zu dreieinhalb Jahren Haft, verzichtete jedoch darauf, sie aufgrund ihrer schlechten Gesundheit zu inhaftieren. Gericht und Polizei schikanierten sie indes fortwährend zu Hause und warteten auf die Gelegenheit, sie ins Gefängnis zu sperren, sobald sich ihr Zustand gebessert hatte. Außerdem wurde ihre Rente ausgesetzt und die von ihr eingezahlten Beiträge wurden einbehalten. Schließlich forderte die unaufhörliche Verfolgung ihren Tribut: Sun verstarb am 22. November 2025.

Ihr Tod setzte ihrem jahrzehntelangen Leiden unter dem kommunistischen Regime ein Ende. Bereits 2008 war sie zu Zwangsarbeit von unbekannter Dauer verurteilt worden. Während ihrer Haft im Arbeitslager Jurong hatte sie infolge der Folter eine Magenblutung erlitten und war daraufhin auf Bewährung freigelassen worden. Noch bevor sie sich vollständig erholt hatte, brachte die Polizei sie zurück ins Zwangsarbeitslager, wo man sie erneut schwer misshandelte und schließlich wieder auf Bewährung freiließ.

Am 3. November 2009 wurde Sun von Beamten des örtlichen Büro 610 festgenommen und in das Arbeitslager Jurong gebracht. Es ist unklar, ob sie abermals zu Zwangsarbeit verurteilt oder ihre vorhergehende Verurteilung ableisten musste. Bei der obligatorischen ärztlichen Untersuchung wurde ein Tumor in ihrem Magen festgestellt. Das Arbeitslager empfahl daraufhin ihre Freilassung aus medizinischen Gründen.

Die Beamten des Büros 610 brachten sie jedoch direkt in die Gehirnwäsche-Einrichtung Baima. Sie erhielt weder medizinische Behandlung noch wurde ihrer Familie erlaubt, sie zu besuchen.

Nach ihrer Freilassung nahm Sun das Praktizieren von Falun Dafa wieder auf und erholte sich allmählich. Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, eröffnete sie ein Farbengeschäft. Am 24. Mai 2011 stürmten Beamte der Polizei des Kreises Lishui und der Stadt Nanjing in ihr Geschäft und durchsuchten es. Sie führten Sun ab, brachten sie in die Gehirnwäsche-Einrichtung Baima und hielten sie dort bis zum 10. Juni desselben Jahres fest.

Da er den Druck der Verfolgung nicht mehr ertragen konnte, ließ sich Suns Mann von ihr scheiden.

Am 21. April 2016 besuchten Sun und zwei weitere Falun-Dafa-Praktizierende einen Jahrmarkt in der benachbarten Stadt Maanshan in der Provinz Anhui. Als sie dort mit anderen über Falun Dafa sprachen, wurden sie der Polizei gemeldet. Die Beamten brachten sie zunächst zur Polizeistation Bowang und anschließend in die Haftanstalt von Maanshan. Der Zeitpunkt ihrer Freilassung ist nicht bekannt.

Früherer Bericht:

Officials from the Nanjing 610 Office Arrested Four Elderly Practitioners