(Minghui.org) Zwei Frauen aus Chongqing sind am 18. September 2025 aus der Haft freigelassen worden, nachdem sie dort jeweils drei Jahre wegen ihres Glaubens an Falun Gong abgesessen haben.
Gui Fengcui, 78, und Zhu Huijie, 74, eine pensionierte Grundschullehrerin, begannen beide Anfang 1998, Falun Gong zu praktizieren und erholten sich bald von ihren gynäkologischen Erkrankungen. Nach Beginn der Verfolgung hielten sie an ihrem Glauben fest und wurden beide dreimal verurteilt, jede insgesamt zu sechseinhalb Jahren Haft.
Neueste Haftstrafen
Als Gui und Zhu am 19. September 2022 mit zwei Studenten über Falun Gong sprachen, wurden sie bei der Polizei angezeigt.
Zhang Yuxiao und fünf weitere Beamte der Polizeistation Gecheng durchsuchten am selben Nachmittag die Wohnungen der beiden Frauen und beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Bücher, Musikabspielgeräte und Wertgegenstände.
Die beiden Frauen wurden im Untersuchungsgefängnis des Kreises Chengkou inhaftiert und am 27. Oktober 2022 formell verhaftet. Im Gefängnis wurden ihnen zwangsweise Blutproben entnommen und ihr Blutdruck mehrmals gemessen.
Anfang April 2023 brachten Polizist Zhang und eine Polizistin (Name unbekannt) Gui und Zhu in das Gefängnis des Bezirks Kaizhou. Sie durften die neue Bettwäsche, Kleidung und Lebensmittel, die sie wenige Tage zuvor im Gefängnisladen gekauft hatten, nicht mitnehmen.
Am 27. September 2023 verurteilte das Bezirksgericht Kaizhou die Frauen Gui und Zhu zu jeweils drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1200 Euro). Am 20. Dezember desselben Jahres wurden sie in das Frauengefängnis Chongqing im Bezirk Jiulongpo verlegt. Auch hier durften sie die neue Bettwäsche und Kleidung, die sie im Gefängnis des Bezirks Kaizhou gekauft hatten, nicht mitnehmen.
Die Frauen wurden in beiden Gefängnissen misshandelt. Im Bezirksgefängnis Kaizhou wurde Gui mit Handschellen und Fußfesseln gefesselt und gezwungen, stundenlang mit dem Gesicht zur Wand zu stehen. Die Wärter ließen sie weder essen noch die Toilette benutzen. Sie war benommen und schwindelig. Einmal stürzte sie auf der Toilette und brach sich die rechte Hand.
Nachdem Gui und Zhu in das Frauengefängnis von Chongqing verlegt worden waren, wurden sie der ersten Abteilung zugeteilt, die eine „Umerziehungsquote“ von 100 % erreichen sollte, indem sie inhaftierte Falun-Gong-Praktizierende zwang, ihrem Glauben abzuschwören.
Die Wärter Liu, Tan, Huang, Zhou und Zou gaben sich den Praktizierenden gegenüber freundlich, stachelten aber Kriminelle und Kollaborateure dazu an, sie zu foltern. Die Mithäftlinge mischten den Praktizierenden sogar Drogen ins Essen, die das zentrale Nervensystem schädigen. Einige Praktizierende entwickelten psychische Störungen und litten unter Gedächtnisverlust.
Gui und Zhu wurden außerdem von den Mithäftlingen Song Li, Bai Yan und Yin Zhixia beschimpft. Mu Ziyan, Jin Ya, Tang Jialan, Wu Huanhuan und Xue Meng wurden beauftragt, Gui zu überwachen. Sie zwangen sie, bis spät in die Nacht Materialien zu studieren, die Falun Gong verleumdeten, und täglich Berichte über ihre Gedanken zu verfassen. Wenn sie sich weigerte, den Anweisungen Folge zu leisten, musste sie stundenlang mit dem Gesicht zur Wand stehen. Sie bekam nichts zu essen und musste um Erlaubnis bitten, die Toilette benutzen zu dürfen, was ihr oft verweigert wurde. Als sie sich in die Hose machte, durfte sie sich nicht umziehen. Aufgrund des langen Stehens ohne Essen und Schlaf brach sie zusammen und musste ins Gefängniskrankenhaus gebracht werden.
Gui wurde am 25. März 2025 in die Abteilung 4 versetzt. In dieser Abteilung waren hauptsächlich ältere und gebrechliche Gefangene untergebracht, die zur Spielzeugherstellung gezwungen wurden. Da Gui sich im Gefängnis Kaizhou die Hand gebrochen hatte und der Bruch noch nicht verheilt war, konnte sie keine Zwangsarbeit verrichten. Die Mithäftlinge Liu Wenqin, Zhang Xiaorong, Tang Shulan und Peng Li unterzogen sie einer intensiven Gehirnwäsche. Sie zwangen sie, Materialien zu studieren, die Falun Gong verunglimpften, und täglich Berichte über ihre Gedanken zu verfassen. Sie ließen sie auch Scheinprüfungen ablegen, um sie auf Inspektionen der Gefängnisleitung bezüglich der „Umerziehung“ inhaftierter Falun-Gong-Praktizierender vorzubereiten.
Gui und Zhu wurden am 18. September 2025 freigelassen.
Zwei frühere Haftstrafen von insgesamt 3,5 Jahren
Gui und Zhu waren 2008 gemeinsam einkaufen, als sie einer Schülerin einer Mittelschule eine Falun-Gong-Broschüre gaben. Die Schülerin meldete die beiden Frauen daraufhin der Polizei. Die Polizeidienststelle des Kreises Chengkou wertete die Überwachungsvideos aus und identifizierte die beiden Frauen. Am selben Nachmittag durchsuchten Li Xiantang, Lan Hui, Xiang Haishan und Chen Qirong von der Polizeistation Gecheng zusammen mit weiteren Beamten der Polizeidienststelle die Wohnungen der beiden Frauen und beschlagnahmten ihre Falun-Gong-Bücher und Musikabspielgeräte.
Die Frauen wurden zur Vernehmung in eine der Polizei angeschlossene Haftanstalt gebracht. Mitte Februar 2009 wurden sie jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt und mit einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 600 Euro) belegt. Zwei Monate später wurden sie in das Frauengefängnis Yongchuan eingeliefert und im Juli 2011 entlassen.
Der stellvertretende Polizeichef Li von der Polizeistation Gecheng, Fu Lin und ein weiterer Beamter verhafteten Zhu und Gui am Nachmittag des 9. Januar 2017 in ihren jeweiligen Wohnungen, nachdem sie einen Hinweis erhalten hatten, dass die beiden Flugblätter mit Informationen über Falun Gong vor der örtlichen Mittelschule verteilt hatten.
Die Polizei spielte die Überwachungsvideos ab und verhörte Zhu und Gui. Die Beamten zwangen die beiden Frauen, ihre Fingerabdrücke abzugeben, die Vernehmungsprotokolle zu unterschreiben und sich fotografieren zu lassen. Li versprach, sie nach dem Verhör freizulassen, hielt sein Versprechen jedoch nicht.
Gui und Zhu wurden beide Ende Dezember 2017 zu sechs Monaten Haft verurteilt. Gui wurde in das Gefängnis von Yongchuan eingeliefert. Zhu durfte ihre Strafe im Hausarrest verbüßen, musste aber eine Geldstrafe zahlen, deren Höhe unbekannt ist.
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