[Verspätete Todesmeldung] 74-Jährige aus Liaoning stirbt 2022
(Minghui.org)
[Anmerkung der Redaktion: Dieser Fall ist Teil einer Reihe von Todesfällen, die schon seit Langem auf der chinesischen Website von Minghui.org veröffentlicht, aber bisher nicht übersetzt wurden.]
Eine 74-jährige Einwohnerin der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning starb am 28. Oktober 2022, als sie wegen Praktizierens von Falun Dafa unter Hausarrest stand.
Wang Xibin wurde in den letzten über zwei Jahrzehnten wiederholt verfolgt. Zwischen ihren Haftstrafen verbüßte sie zwei Gefängnisstrafen von insgesamt 6,5 Jahren (Juni 2001–Juni 2004 und Juni 2009–September 2012) und eine Zwangsarbeitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten (Dezember 2004–Februar 2007). Außerdem wurde sie zu einem unbekannten Zeitpunkt einen Monat lang in einer Gehirnwäsche-Einrichtung festgehalten. Ihren eigenen Bericht über die Verfolgung finden Sie im untenstehend verlinkten Bericht.
Wenn Wang nicht inhaftiert war, wurde sie ständig von der Polizei schikaniert. Am 10. Dezember 2020 brachten die Beamten der Polizeiwache Lingkong sie zu einer körperlichen Untersuchung. Dabei wurde ein Schatten auf der Lunge festgestellt und man schickte sie nach Hause. Die Polizei kam jedoch am nächsten Tag zurück und zwang sie, sich einer weiteren Untersuchung zu unterziehen. Das Ergebnis der Röntgenaufnahme der Brust blieb unverändert. Die Polizei stellte sie unter Hausarrest und befahl ihr, sich jedes Mal bei ihnen zu melden, wenn sie vorladen würde.
Am 25. März 2021 rief die Staatsanwaltschaft des Bezirks Tiexi Wang an und befahl ihr, sich am nächsten Tag zu melden. Sie ging nicht hin. Daraufhin rief eine Person mit Nachnamen Li ihren Sohn an und fragte nach dem Grund. Li drohte, sie von der Polizei verhaften zu lassen, sollte sie nicht bis 17 Uhr an diesem Tag erscheinen. Es ist noch unklar, ob sie dem nachkam.
Die unerbittliche Verfolgung forderte ihren Tribut an ihrer Gesundheit – sie starb am 28. Oktober 2022.
Früherer Bericht:
Shenyang: Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatsoberhaupt wegen Folter
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