(Minghui.org) Zwei Einwohnerinnen der Stadt Maoming, Provinz Guangdong, standen am 25. Juni 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.
Vier Anwälte vertraten die 66-jährige Wang Ying und die 64-jährige Tao Yonghong. Sie verteidigten das verfassungsmäßige Recht der beiden Frauen auf Glaubensfreiheit und forderten ihren Freispruch. Als der Staatsanwalt nicht in der Lage war, die Fragen der Anwälte zu beantworten, leisteten die Richter Schützenhilfe, was sie während der Auseinandersetzungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung eigentlich gar nicht dürfen.
Verhaftungen und Anklage
Die strafrechtliche Verfolgung von Wang, geboren im März 1959, und Tao, geboren im August 1960, wurde durch polizeiliche Ermittlungen im Zusammenhang mit den Bemühungen von Tao ausgelöst, ihre Rente wieder zu erhalten.
Im Januar 2022 war Taos Rente einbehalten worden, nachdem sie wegen ihres Glaubens eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hatte. Sie beauftragte daraufhin einen Anwalt, der sie beim Verfassen und Versenden von rund 180 Beschwerde- und Berufungsschreiben an verschiedene Behörden unterstützte. Einige Behörden leiteten die Briefe an die Polizeistation Guandu weiter und forderten Xu Yue'e, den Leiter des örtlichen Shida-Straßenkomitees, auf, Tao bei der Polizeibehörde des Bezirks Maonan anzuzeigen. Bei den daraufhin eingeleiteten Ermittlungen fand die Polizei heraus, dass Tao und Wang zusammenarbeiteten und Anwälte kontaktierten, um Gerechtigkeit für andere inhaftierte Falun-Dafa-Praktizierende zu erwirken.
Als Wang und Tao am 13. Dezember 2023 Taos 90-jährige Mutter Ding Jiaxi besuchten, wurden sie von der Polizei festgenommen. Der Ausbilder Wang Jinhai und der Beamte Yang Xiaosi von der Polizeibehörde des Bezirks Maonan, sowie der Beamte Zhang Chong der Polizeistation Guandu, stürmten Dings Wohnung und durchsuchten anschließend auch die Wohnungen ihrer Tochter und die von Wang. Die Beamten Wei Zuzhen, Zou Qiang, Zhang Zhiqi und Xu Mingmao waren an der Durchsuchung von Wangs Wohnung beteiligt. Sie beschlagnahmten ihre Computer, Mobiltelefone, Telefonkarten, USB-Sticks, DVDs, Falun-Dafa-Bücher und Informationsmaterialien.
Tao und Wang wurden am 14. Dezember 2023 in die erste Haftanstalt der Stadt Maoming überstellt. Beide weigerten sich, den Haftbefehl zu unterschreiben, da sie mit dem Praktizieren von Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoßen hatten.
Am 28. Dezember 2023 erstellten der Ausbilder Wang, der Beamte Tang Yanfeng sowie die Teamleiter Su Guojia und Yang Jianwei vom Internet-Überwachungsteam einen Prüfbericht, in dem sie festhielten, dass es sich bei den in der Wohnung der beiden Praktizierenden beschlagnahmten Gegenständen um „illegalen Besitz“ handelte. Da laut Gesetz nur eine unabhängige, dritte Stelle befugt ist, Beweise der Staatsanwaltschaft zu überprüfen, weigerten sich Tao und Wang, den Prüfbericht zu unterschreiben.
Am 19. Januar 2024 stellte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Maonan formelle Haftbefehle gegen die beiden Frauen aus und erhielt von der Polizei Ende März 2024 ihre gemeinsame Fallakte.
Tao und Wang beauftragten einen auswärtigen Anwalt, sie zu vertreten. Der Anwalt reiste am 2. April 2024 zur Staatsanwaltschaft des Bezirks Maonan, die ihm jedoch die Einsicht in die Akten seiner Mandantinnen verwehrte. Einzelheiten über das Treffen des Anwalts mit der Staatsanwaltschaft sind im ersten der am Ende dieses Artikels verlinkten Berichte beschrieben.
Staatsanwalt Yang Xiande erhob Anklage gegen Tao und Wang und notierte auf der Anklageschrift: „Ich habe das Rechtsgutachten der Angeklagten einbezogen.“ Dem Anwalt wurde allerdings die Einsicht in die Fallakte verweigert, so dass er gar kein Rechtsgutachten vorlegen konnte.
Der Anwalt reichte eine Beschwerde gegen Staatsanwalt Yang ein und forderte die bedingungslose Freilassung seiner Mandantinnen.
Gerichtsprozess
Am 25. Juni 2025 verhandelte das Bezirksgericht Maonan gegen Tao und Wang. Die Anhörung begann gegen 9:45 Uhr. Richter Tan Wei führte den Vorsitz, unterstützt von den Richtern Chen Lei und Ke Xuejun, dem Gerichtsassistenten Liu Xianhua, und dem Gerichtsschreiber Shao Liang. Staatsanwalt Cai Linhui war ebenfalls anwesend.
Dem auswärtigen Anwalt hatten sich drei weitere Anwälte angeschlossen, um Tao und Wang zu verteidigen. An der Verhandlung durften zwei Familienangehörige teilnehmen. Zusätzlich waren zwei weitere Personen mit unbekannter Identität im Gerichtssaal anwesend.
Die beiden Praktizierenden und ihre Anwälte beantragten, Staatsanwalt Cai auszuschließen, da die Staatsanwaltschaft des Bezirks Maonan die formellen Haftbefehle ohne Rechtsgrundlage ausgestellt und die Praktizierenden angeklagt hatte, ohne ihrer Verteidigung Einsicht in die Prozessakten zu gewähren. Somit war kein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung der beiden Praktizierenden qualifiziert.
Die Verteidigung beantragte außerdem, alle Richter und Gerichtsassistenten, die Mitglied der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) waren, abzulehnen, mit der Begründung, dass atheistische KP-Mitglieder nicht qualifiziert seien, jemanden wegen seines spirituellen Glaubens zu verfolgen.
Als Reaktion auf die Anträge kündigte Richter Tan eine kurze Unterbrechung an. Nach der Wiederaufnahme der Verhandlung lehnte er die Anträge ab und ordnete die Fortsetzung der Verhandlung an. Er versprach, den Anwälten ein Mittagessen, sofern sie sich bereit erklärten, keine weiteren Pausen einzulegen. Die Anwälte hingegen waren der Meinung, dass sie aufgrund vieler rechtlichen Fragen, die unklar waren, Pausen bräuchten, um sich untereinander zu besprechen. Im Gegenzug gewährte Tan allen Beteiligten eine Mittagspause, bot den Anwälten jedoch kein Mittagessen an.
Nach der Wiederaufnahme der Verhandlung gestattete Tan den Anwälten lediglich, die in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe zu widerlegen. Als die Anwälte auf die Tatsache hinwiesen, dass die Verfolgung von Falun Dafa eine politische Verfolgung sei, die gegen mehrere internationalen Verträge verstoße, und die Strafverfolgungsbehörden und das Justizsystem lediglich als Werkzeuge der KPCh fungierten, um die Verfolgung durchzuführen, unterbrach er sie.
Tan unterbrach auch Tao und Wang, als sie berichten wollten, wie Falun Dafa ihre Gesundheit und ihren Charakter verbessert hatte.
Staatsanwalt Cai las vorfabrizierte Erklärungen vor und wusste nicht, wie er die Fragen der Verteidigung beantworten sollte. Daraufhin sprangen die Richter helfend bei der Beantwortung der Fragen ein, was gegen die Regeln verstößt. Denn während der Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung müssen sie unparteiisch sein.
Tan schloss die Anhörung um 16:45 Uhr.
Frühere Verfolgung
Dies war nicht das erste Mal, dass Wang und Tao wegen ihres Glaubens verfolgt wurden.
Wang ist Jade-Expertin und Ingenieurin, die früher am Institut für Geochemie der Chinesischen Akademie der Wissenschaften in Guangzhou gearbeitet hat. Zwei Jahre saß sie bereits wegen ihres Glaubens im Zwangsarbeitslager und drei Jahre im Gefängnis. Im Mai 2011 verlor sie ihre Arbeit, nachdem sie aus dem Gefängnis entlassen worden war. Ihre Dienstjahre wurden auf Null reduziert, wodurch sie sämtliche Rentenansprüche verlor.
Tao arbeitete früher im Petrochemischen Unternehmen Sinopec Maoming. Wegen ihres Glaubens war sie von 2011 bis 2014 drei Jahre im Gefängnis und wurde mehrfach kurzzeitig inhaftiert. Etwa im Juni 2022 forderte das örtliche Sozialversicherungsamt Tao auf, über 102.000 Yuan (etwa 12.180 Euro) Rentenleistungen zurückzuzahlen, davon 50.000 Yuan (etwa 5.970 Euro) für die während ihrer dreijährigen Haft erhaltene Rente sowie über 52.000 Yuan (etwa 6.210 Euro) jährliche Beitragsanpassung, die sie seit ihrer Entlassung erhalten hatte. Sie drohten ihr, die künftige Rente auszusetzen, wenn sie dem nicht nachkäme. Es ist nicht bekannt, ob sie die Summe gezahlt hat.
Auch als Tao nicht in Haft war, wurden sie und ihre Mutter ständig von Beamten schikaniert.
Frühere Berichte:
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