(Minghui.org) Das Mittlere Volksgericht der Stadt Daqing in der Provinz Heilongjiang bestätigte die siebenjährige Haftstrafe gegen eine örtliche Einwohnerin, ohne eine Anhörung durchzuführen. Der Aufenthaltsort der Frau ist ihrer Familie derzeit unbekannt.

Bei der Verurteilten handelt es sich um Duan Xiaorong, 61, eine pensionierte Lehrerin. Sie wurde im November 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Gong zu sieben Jahren Haft sowie zu einer Geldstrafe von 60.000 Yuan (rund 7.200 Euro) verurteilt. Kurz darauf legte sie Berufung ein.

Am 25. oder 26. Dezember suchte ihre Tochter das Mittlere Volksgericht der Stadt Daqing auf, um zusätzliche Unterlagen für das Berufungsverfahren einzureichen. Dort wurde ihr jedoch mitgeteilt, dass das Gericht bereits über die Berufung entschieden habe.

Das Zweite Untersuchungsgefängnis der Stadt Daqing erklärte, Duan befinde sich nicht mehr in seiner Obhut, verweigerte jedoch jede Auskunft über ihren aktuellen Haftort.

Einzelheiten über Duans Festnahme und Anklage

Duan unternahm am 24. Juni 2025 mit ihrer 86-jährigen Mutter, Ding Cuiying, einen Spaziergang und setzte sich mit ihr im Innenhof der Wohnanlage in die Sonne. Als Duan kurz einkaufen ging, wurde sie von der Polizei verhaftet. Ihre Bitten, ihre Mutter nach Hause bringen zu dürfen, wurden ignoriert. Sie musste ihre Tochter anrufen, damit diese ihre Mutter abholte. Ding war von der Verhaftung ihrer Tochter so erschüttert, dass sie erkrankte und Ende September verstarb.

Duan wurde in der zweiten Haftanstalt der Stadt Daqing festgehalten und später von Staatsanwalt Zhu Xuan von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Ranghulu angeklagt, die für alle Falun-Gong-Fälle in der Region Daqing zuständig war.

Duan sollte ursprünglich am 15. Oktober 2025 persönlich vor dem Bezirksgericht Ranghulu erscheinen, doch Richterin Zhang Xinyue änderte den Termin an diesem Morgen ohne vorherige Ankündigung in eine virtuelle Verhandlung. Sie bot sich Duan auch nicht die Möglichkeit, die virtuelle Sitzung abzulehnen und einen anderen Gerichtstermin zu beantragen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach Beginn der Verhandlung erklärte sie Duan, die virtuelle Sitzung sei aufgrund von „schlechtem Wetter“ angesetzt worden, obwohl es an diesem Tag lediglich leicht schneite.

Duans Familie und ihr Anwalt durften während der virtuellen Verhandlung nicht bei ihr im Gefängnis bleiben. Es ist unklar, ob ihnen die Teilnahme an der Verhandlung im Gerichtsgebäude gestattet gewesen wäre.

Am 5. November 2025 rief Richterin Zhang Duans Tochter an und forderte sie auf, ihre Mutter dazu zu bringen, eine Erklärung zum Verzicht auf Falun Gong zu unterschreiben, obwohl ihr und ihrer Familie sowie dem Anwalt der Besuch bei Duan im Gefängnis verboten war.

Duan blieb ihrem Glauben treu. Zhang rief ihre Tochter am 19. November erneut an und teilte ihr mit, dass Duan zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe von 60.000 Yuan verurteilt worden sei.

Im Urteil wurde als „Beweis der Staatsanwaltschaft“ angeführt, dass Duan eine „Wiederholungstäterin“ sei. Vor ihrer jüngsten Verhaftung war sie am 20. April 2022 im Rahmen einer Polizeirazzia festgenommen worden. Die Polizei hatte sie dazu gebracht, gefälschte Vernehmungsprotokolle zu unterschreiben. Nach ihrer Freilassung gegen Kaution gab sie auf dem Kautionsformular an, die in den gefälschten Protokollen enthaltenen „Geständnisse“ nie abgelegt zu haben. Dieses Kautionsformular wurde jedoch nach ihrer erneuten Verhaftung nicht in die Akten aufgenommen. Staatsanwalt Zhu fügte stattdessen die Videoaufzeichnung ihrer Vernehmung aus dem Jahr 2022 (ohne Ton) und die gefälschten Vernehmungsprotokolle als Beweis für ihre angebliche „Wiederholungstäterschaft“ den Akten bei.

Duan legte beim Mittleren Volksgericht der Stadt Daqing Berufung ein. Das Gericht wies die Berufung jedoch ohne Anhörung zurück.

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