(Minghui.org) Lianbin Guan ist ein Falun-Dafa-Praktizierender aus Ning'an, Stadt Mudanjiang, Provinz Heilongjiang. Am Morgen des 20. August 2025 wurde er um 9 Uhr von der Polizei des Bezirks Songbei der Stadt Harbin festgenommen.
Am Vormittag des 23. Dezember führte das Bezirksgericht Daowai der Stadt Harbin per Video eine illegale Gerichtsverhandlung gegen ihn durch. Sämtliche sogenannten „Beweise“ erwiesen sich als gefälscht. Der von der Familie beauftragte Rechtsanwalt hielt eine umfassende, gut begründete Verteidigungsrede und plädierte auf Freispruch. Ein Urteil wurde am selben Tag nicht verkündet.
Kürzlich wurde bestätigt, dass Guan Lianbin zu vier Jahren Haft verurteilt worden ist. Seine Familie hat bereits Berufungsunterlagen per Post eingereicht.
Vorherige Festnahmen und Misshandlungen
Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong 1999 durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) wurde Guan mehrfach festgenommen und inhaftiert. Unter anderem wurde er in ein Gehirnwäsche-Zentrum zur „Umerziehung“ gebracht und 2004 zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Am 22. Oktober 2003 war Guan zusammen mit über 70 Falun-Dafa-Praktizierenden festgenommen worden. Daran beteiligt waren Beamte der Polizeibehörde der Stadt Mudanjiang und deren untergeordneten Polizeistationen. Nach seiner Festnahme wurde Guan neun Tage lang ununterbrochen gefoltert. Unter anderem wurden ihm Chiliwasser und Senföl gewaltsam eingeflößt, ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und ihm der Schlaf entzogen. Außerdem wurde er mit Seilen gefesselt. Anschließend wurde er in das Untersuchungsgefängnis Mudanjiang verlegt. Am 14. Februar 2004 verurteilte das Mittlere Volksgericht Mudanjiang Guan und 27 weitere Falun-Dafa-Praktizierende. Er bekam eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Berichten zufolge drohte ihm der Richter an diesem Tag sogar: „Keine Berufung erlaubt; Berufungen führen zu einer höheren Strafe!“
Folterdarstellung: Dem Gefangenen wird eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt
Ende März 2004 wurden seine Haftbedingungen verschärft, indem er in eine andere Abteilung des Gefängnisses Mudanjiang verlegt wurde. Am 5. September desselben Jahres wurden er und andere Falun-Dafa-Praktizierende von der Gefängnispolizei in Einzelhaft genommen, wo er mit 19 Kilo schweren Fußfesseln und Handschellen fünfzehn Tage lang angekettet war.
Am 6. Mai 2005 wurde er in einen anderen Gefängnistrakt verlegt. Dort misshandelte ihn am 10. November ein Wärter namens Zhang mit einem Elektroschocker, den er an den Genitalien und Innenseiten seiner Oberschenkel einsetzte. Nach mehr als einer Stunde erlitt er einen Herzinfarkt. Der Peiniger Zhang setzte den Elektroschocker anschließend sogar direkt auf den Brustkorb von Guan im Bereich des Herzens ein und rief dabei spöttisch: „Ich bin Spezialist für die Behandlung von Herzkrankheiten.“
Am Morgen des 20. August 2025 um 9 Uhr wurde Lianbin Guan von der Polizei des Bezirks Songbei der Stadt Harbin erneut verhaftet und anschließend gesetzwidrig inhaftiert und mit einer verleumderischen Anklage beschuldigt.
Am Vormittag des 23. Dezembers führte das Bezirksgericht Daowai eine Videoverhandlung gegen ihn durch, dabei waren sämtliche sogenannten „Beweise“ gefälscht. Der Anwalt, den seine Familie für ihn beauftragte, plädierte auf nicht schuldig. An diesem Tag wurde jedoch kein Urteil vor Gericht verkündet.
Später wurde dann bestätigt, dass Herr Lianbin Guan erneut unrechtmäßig zu vier Jahren Haft verurteilt wurde. Seine Familie hat per Post Berufung eingelegt und das Gericht telefonisch informiert.
Laut Minghui-Webseite wurden vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2025 insgesamt 136 Falun-Dafa-Praktizierende in zwölf Städten und einer Region der Provinz Heilongjiang verfolgt, davon starben neun in der Haft, zehn wurden zu Unrecht verurteilt; gegen 16 wurde Klage erhoben, 65 sitzen ohne Anklage in Haft und 36 Praktizierte wurden von der Polizei schikaniert.
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