(Minghui.org) Drei Frauen aus Huaihua in der Provinz Hunan wurden wegen ihres Glaubens an Falun Gong angeklagt.
Die 76-jährige Yin Lanying wurde am 27. Dezember 2025 zur Staatsanwaltschaft des Kreises Zhijiang gebracht, um die Formalitäten zu erledigen. Die Beamtin Yin Hui (nicht verwandt) von der Polizeistation Tuanjie im Bezirk Hecheng von Huaihua reichte ihren Fall an diesem Tag ein. Der Kreis Zhijiang gehört zur Stadt Huaihua. Auch die Fälle zweier weiterer Falun-Dafa-Praktizierenden, der 72-jährigen Yi Luxian und der über 70-jährigen Yang (Vorname unbekannt), wurden derselben Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Laut Insidern gerieten die drei Frauen ins Visier der Ermittler, nachdem Überwachungskameras sie beim Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Dafa im Kreis Zhijiang erfasst hatten.
Yin wurde bereits am 14. April 2025 im Zuge einer Polizeirazzia gegen Falun-Dafa-Praktizierende festgenommen. Sie wurde an einer Bushaltestelle von sieben Beamten festgenommen und zum Rechtsberatungszentrum neben der Polizeistation Tuanjie gebracht. Dort sah sie mehr als zehn bereits inhaftierte Praktizierende, die meisten in ihrem Alter.
In der Nacht erlitt Yin einen medizinischen Notfall und verlor das Bewusstsein. Die Polizei schickte sie nach Hause, kehrte aber am nächsten Tag zurück und übergab sie dem Beamten Yin Ping (nicht verwandt) von der Bahnpolizei. Sie hörte Yin sagen: „Die Kaution wird in einem halben Jahr aufgehoben“, verstand aber nicht, was das bedeutete.
Nachdem Yin am 27. Dezember 2025 der Staatsanwaltschaft vorgeführt worden war, wurde ihrer Familie klar, dass der Beamte Yin angedeutet hatte, ihre Kautionsauflagen würden in sechs Monaten aufgehoben. Es ist unklar, ob sie nach der Anklageerhebung weiterhin inhaftiert blieb.
Frühere Verfolgung von Yin
Yin, eine pensionierte Angestellte der Eisenbahn-Personenverkehrsabteilung Huaihua, begann im September 1996 mit dem Praktizieren von Falun Dafa und erholte sich bald von ihrer Nephritis, ihrem Nierenvorfall, ihrer Lungentuberkulose, ihrer Schultersteife und ihrer Herzerkrankung. In den vergangenen über zwei Jahrzehnten verbüßte sie wegen ihres Glaubens eine zweijährige Zwangsarbeitsstrafe und eine dreijährige Haftstrafe. Zudem wurde sie noch mehrere Male inhaftiert.
Zwei Tage nach Beginn der Verfolgung von Falun Dafa am 20. Juli 1999 verhaftete die Polizei Frau Yin zu Hause und verhörte sie mehrere Stunden lang. Obwohl sie bald darauf freigelassen wurde, sorgte ihr Arbeitgeber dafür, dass ein pensionierter Beamter und der Sicherheitschef sie überwachten. Auch das örtliche Straßenkomitee entsandte Personen, um sie zu beaufsichtigen. Yang Shuqing, der damalige Parteisekretär ihres Arbeitgebers, forderte ihren Ehemann auf, sich von ihr scheiden zu lassen. Das örtliche Gericht wies den Scheidungsantrag ab.
Yin reiste im September 1999 nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen, wurde aber dort verhaftet. Sie verbrachte sieben Tage im Gefängnis des Bezirks Dongcheng, bevor sie zum Verbindungsbüro der Stadt Huaihua in Peking gebracht wurde. Drei Tage später wurde sie in eine Polizeiwache an der Bahnlinie verlegt, wo sie weitere 15 Tage festgehalten wurde, bevor man sie freiließ.
Am 17. Mai 2000 ließ ihr Arbeitgeber sie in eine von der Polizei von Huaihua organisierte Gehirnwäsche-Einrichtung bringen, wo sie 15 Tage lang festgehalten wurde. Im Juli 2000 wurde sie in eine andere Gehirnwäsche- Einrichtung gebracht und zehn Tage lang festgehalten. Vier Monate später wurde sie erneut verhaftet und 15 Tage lang inhaftiert. Nach einer weiteren Verhaftung im März 2001 wurde sie zehn Tage lang festgehalten.
Am 1. Juni 2001 war Yin kurz nach 21 Uhr auf der Straße unterwegs. als sie von einem Motorrad mit hoher Geschwindigkeit von hinten angefahren und durch die Luft geschleudert wurde und über zwanzig Meter entfernt landete. Durch die Wucht des Aufpralls wurde sie weitere fünf bis sechs Meter geschleudert. Nachdem sie zu Boden gefallen war, sah sie, wie der Polizist Wang Jian mit seinem Motorrad zurücksetzte. Sie vermutete, dass er sie absichtlich angefahren hatte.
Im Juni 2001 fand eine weitere Festnahme Yins statt, als sie im benachbarten Kreis Mayang Falun-Dafa-Materialien verteilte. Sie wurde in die Haftanstalt Mayang gebracht, erkrankte dort schwer und ihr Zustand verschlechterte sich rapide. Eine Woche später wurde sie von ihrem Arbeitgeber abgeholt.
Im September 2001 drang ein Mitarbeiter von Yins Arbeitgeber zusammen mit dem Polizisten Man Huilong vom Polizeirevier Mayang in ihre Wohnung ein. Sie fanden Yin bewusstlos vor (die Ursache ist unbekannt). Anstatt sie medizinisch zu versorgen, brachten sie sie in das Frauenarbeitslager Baimalong, wo sie eine zweijährige Haftstrafe verbüßen sollte.
Das Arbeitslager lehnte die Aufnahme von Yin ab, woraufhin die Polizei ihren Arbeitgeber zwang, dem Lager mehrere tausend Yuan Schmiergeld zu zahlen. Die Polizei versicherte dem Arbeitslager außerdem, dass das Lager nicht haftbar gemacht werden könne, sollte Yin während der Zeit dort sterben.
Daraufhin wurde Yin in das Arbeitslager aufgenommen. Zwei oder drei Drogenabhängige wurden ihr zur ständigen Überwachung zugeteilt. Es war ihr untersagt, mit anderen Personen zu sprechen. Morgens hatte sie lediglich zehn Minuten Zeit, sich die Zähne zu putzen und die Toilette zu benutzen. Beim Toilettengang und Duschen musste sie die Tür offen lassen. Die Drogenabhängigen zwangen sie, stundenlang auf einem kleinen Hocker zu sitzen. Oft fiel sie in Ohnmacht und kam erst nach ein bis zwei Stunden oder noch später wieder zu sich. Ihre Hände wurden so kraftlos, dass sie sich weder die Haare kämmen noch sich nach dem Toilettengang abtrocknen konnte. Sie war auf Hilfe beim Baden angewiesen. Die Schmerzen waren so stark, dass sie nicht schlafen konnte.
Yin überlebte und wurde im September 2003 freigelassen. Am 15. April 2008 wurde sie erneut verhaftet und im November 2008 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Während ihrer Haft im Frauengefängnis der Provinz Hunan war sie verschiedenen Misshandlungen ausgesetzt, darunter Schlafentzug, Einschränkung des Toilettengangs und Entzug des Besuchsrechts. Ihr wurde außerdem die Kontrolle über ihr Gefängniskonto entzogen, sodass sie andere Gefangene um Hilfe beim Kauf von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs bitten musste.
Die damals bereits 60-jährige Yin wurde später auch gezwungen, täglich von 7 Uhr morgens bis Mitternacht schwere Zwangsarbeit zu leisten. Sie musste Waren mit einem Gewicht von 45 bis 63 Kilogramm in die Werkstatt im vierten Stock tragen (es gab keinen Aufzug). Manchmal brach sie zusammen und konnte auch nach langer Zeit nicht wieder aufstehen. Um ihr Arbeitspensum zu erfüllen, arbeitete sie mitunter bis 2 Uhr nachts.
2011 wurde Yin freigelassen, jedoch am 7. Oktober 2017 im Zuge einer Polizeirazzia erneut verhaftet. Die Polizei übergab ihren Fall am 11. Januar 2018 der Staatsanwaltschaft des Bezirks Hecheng, und am 17. Dezember 2018 wurde sie vor dem Bezirksgericht Hecheng angeklagt. Ihre Schwester hatte einen Anwalt für sie engagiert, musste diesen aber vor Prozessbeginn entlassen, nachdem das Gericht Yin mit einer dreijährigen Haftstrafe gedroht hatte.
Das Gericht ließ Yin nach der Verhandlung nicht frei, sondern ordnete ihre Inhaftierung im Gefängnis der Stadt Huaihua für unbestimmte Zeit an, bevor sie schließlich freigelassen wurde.
Nach ihrer Rückkehr nach Hause wurde Yin ständig überwacht. Die Überwachung verschärfte sich ab Mai 2024 noch. Die Polizei ließ zeitweise sogar Leute in ihrer Wohnung Wache halten, um sie daran zu hindern, mit anderen über Falun Dafa zu sprechen. Drei junge Männer wurden später dabei beobachtet, wie sie sie vor dem Wohnkomplex observierten. Sobald sie das Haus verließ, wurde sie verfolgt. Eines Tages wollte sie jemandem eine Falun-Dafa-Informationsbroschüre geben, als ihr Verfolger sie ihr entriss. Sie konnte die Broschüre jedoch zurückerlangen.
Die unerbittliche Verfolgung von Yin fügte auch ihrer Familie irreparablen Schaden zu. Ihre Mutter war nach ihrer Verurteilung im Jahr 2008 untröstlich und starb im darauffolgenden Jahr. Yins Sohn belegte im Jahr 2000 bei einer Beamtenprüfung den zweiten Platz im schriftlichen Test und den ersten Platz im persönlichen Vorstellungsgespräch, wurde aber aufgrund des Glaubens seiner Mutter nicht eingestellt. Er hatte auch mehrere Gelegenheiten, beruflich ins Ausland zu reisen, durfte China aber nicht verlassen – wiederum aufgrund des Glaubens seiner Mutter.
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