(Minghui.org) Kürzlich wurde bekannt, dass das Bezirksgericht Fushan die 66-jährige Falun-Dafa-Praktizierende Sheng Fengling aus Yantai (Provinz Shandong) zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hat. Das Urteil gilt als gesetzwidrig. Berichten zufolge verlegte man sie in der vergangenen Woche aus der Ersten Haftanstalt der Stadt Yantai in das Frauengefängnis der Provinz Shandong.
Persönlicher Hintergrund von Sheng Fengling
Sheng Fengling ist 66 Jahre alt und lebt im Bezirk Fushan der Stadt Yantai. Sie begann 1996, Falun Gong zu praktizieren, nachdem sie über längere Zeit gesundheitliche Probleme gehabt hatte. Durch die Orientierung an den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht verbesserten sich sowohl ihr Gesundheitszustand als auch ihre moralische Integrität deutlich; ihre früheren Krankheiten verschwanden allmählich. Sie ist überzeugt, dass Falun Gong bei ihr eine grundlegende positive Veränderung auf körperlicher und geistiger Ebene bewirkt hat, und ist dankbar, den Weg der Kultivierung im Falun Gong gefunden zu haben.
Festnahme, Gerichtsverfahren und Verurteilung
Am 15. Juli 2025 gegen 10 Uhr nahmen Polizisten Sheng Fengling in ihrer Wohnung fest und durchsuchten die Räumlichkeiten. Die Beamten kamen von der Polizeistation Hebin-Straße im Bezirk Fushan. Sie beschlagnahmten mehrere Falun-Gong-Bücher sowie Speichermedien (USB-Sticks). Anschließend brachten sie Sheng Fengling zur Polizeistation und verhörten sie 17 Stunden lang. Sie weigerte sich, bestimmte Dokumente zu unterschreiben. Dennoch zwangen die Polizeibeamten sie, die Formalitäten der sogenannten „Freilassung gegen Kaution“ abzuwickeln, und brachten sie anschließend nach Hause zurück. (Anmerkung: In Festlandchina gilt die „Freilassung gegen Kaution“ rechtlich nur für Personen, die noch nicht verurteilt wurden.)
In der Folge setzten die Polizeistation Hebin-Straße im Bezirk Fushan, die Staatsanwaltschaft des Bezirks Fushan sowie das Gericht des Bezirks Fushan das Verfahren gegen Sheng Fengling fort und führten den konstruierten Fall weiter. Am 28. November 2025 nahmen Polizisten Sheng Fengling erneut und brachten sie in die Erste Haftanstalt der Stadt Yantai. Der Fall ging anschließend an die Staatsanwaltschaft und das Gericht des Bezirks Fushan.
Kürzlich wurde bestätigt, dass das Bezirksgericht Fushan Sheng Fengling zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt hat. Bislang ist sie weiterhin in der Ersten Haftanstalt der Stadt Yantai inhaftiert. Berichten zufolge könnte sie in nächster Zeit in ein Gefängnis in der Stadt Jinan zur Verbüßung der Haftstrafe überstellt werden.
Frühere Verfolgung und anhaltende Repression
Dies ist nicht das erste Mal, dass Sheng Fengling von den Behörden verfolgt wird. Am 13. Oktober 2015 gegen 9 Uhr wurde sie an ihrem Arbeitsplatz von sieben Polizisten festgenommen, weil sie gemäß dem Gesetz Strafanzeige gegen den ehemaligen KPCh-Vorsitzenden Jiang Zemin erstattet hatte. Die Polizisten kamen von der Polizeistation Chengguan im Bezirk Fushan der Stadt Yantai. Anschließend wurde sie in der Ersten Haftanstalt der Stadt Yantai inhaftiert und 15 Tage illegal festgehalten. Am 28. Oktober 2015 wurde sie freigelassen und kehrte nach Hause zurück.
Zwischen März und Mai 2017 setzten mehrere Polizeistationen im Bezirk Fushan der Stadt Yantai örtliche Falun-Gong-Praktizierende wiederholt unter Druck. Als Vorwand dienten angebliche „Überprüfungen von Mietwohnungen“ oder direkte Befragungen, ob sie weiterhin Falun Gong praktizierten. Zu den Maßnahmen zählten Telefonanrufe, das Klopfen an Wohnungstüren sowie das unbefugte Betreten von Wohnungen. Auch Sheng Fengling war von diesen Schikanen betroffen. Beteiligt waren unter anderem die Polizeistation Chengguan, die Polizeistation des Hochtechnologie-Industriegebietes Gaoxin sowie der Gemeinden Menlou und Fuxin.
Der inzwischen über sechzigjährigen Sheng Fengling wurde allein deshalb erneut eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten auferlegt, weil sie weiterhin an ihrem friedlichen Glauben festhält, der auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht basiert. Der vorliegende Fall verdeutlicht, dass die chinesischen Behörden Falun-Gong-Praktizierende weiterhin mithilfe des Strafjustizsystems verfolgen und damit die Religionsfreiheit sowie grundlegende Menschenrechte schwerwiegend verletzen.
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