(Minghui.org) Ein 84-jähriger Mann aus dem Kreis Cao, Provinz Shandong, wurde im August 2026 in das Gefängnis der Provinz Shandong eingeliefert. Er war zuvor zu einer 14-monatigen Haftstrafe wegen seines Glaubens an Falun Gong verurteilt worden. Seiner Familie werden jegliche Besuche verwehrt.

Yu Zhiliang wurde am 3. Februar 2026 festgenommen, nachdem Beamte der Polizei des Kreises Cao und der Polizeistation der Gemeinde Niji um 6 Uhr morgens in sein Haus eingedrungen waren. Die Polizei durchsuchte das Haus und beschlagnahmte ein Geldgeschenk in Höhe von 16.000 Yuan (etwa 2.080 Euro), das seine Tochter ihm zum chinesischen Neujahrsfest gegeben hatte.

Auch Yus Frau, Yu Peiling, wurde festgenommen, jedoch einige Stunden später wieder freigelassen. Yu wurde in die Haftanstalt des Kreises Cao gebracht. Später wurden auch die Wohnungen seiner Kinder durchsucht.

Es ist unklar, welches Gericht Yu verurteilt hat.

Frühere Verfolgung

Yu begann 1996, Falun Gong zu praktizieren. Auch nach Beginn der Verfolgung im Juli 1999 hielt er an seinem Glauben fest. Vor seiner jüngsten Haftstrafe hatte er bereits eine dreijährige Zwangsarbeitslagerhaft sowie eine vorangegangene vierjährige Gefängnisstrafe verbüßt.

Im Juni 2001 wurde er festgenommen und einen Monat später zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt. Während seiner Inhaftierung im Zwangsarbeitslager Wangcun musste er täglich von 4 Uhr morgens bis Mitternacht auf einem kleinen Holzhocker sitzen. Die Wärter zwangen ihn, aufrecht zu sitzen, die Hände auf den Knien. Sie klemmten ein Stück Papier zwischen seine Knie und misshandelten ihn, wenn das Papier zu Boden fiel. Nach nur einer Woche dieser „Sitzfolter“ bluteten seine Gesäßpartien so stark, dass die offenen Wunden an seiner Hose festklebten; zudem waren seine Füße derart angeschwollen, dass ihm seine Schuhe nicht mehr passten. Er konnte nicht mehr gehen und musste sich kriechend fortbewegen.

Während der Folter durch erzwungenes Stillsitzen zwangen die Wärter ihn zudem, sich Videos anzusehen, in denen Falun Gong und dessen Begründer verleumdet wurden. Später setzten sie ihn weiteren Bestrafungen aus, darunter Elektroschocks, Schlafentzug, Schläge ins Gesicht, das Aufhängen an den in Handschellen gelegten Handgelenken sowie Zwangsarbeit.

In der ersten Jahreshälfte 2010 schrieb Yu einen Brief an die Polizeidienststelle des Kreises Cao, nachdem er erfahren hatte, dass diese örtliche Falun-Gong-Praktizierende festgenommen hatte. Er forderte die Polizei auf, die Praktizierenden freizulassen – woraufhin er am 13. Juli 2010 selbst festgenommen wurde.

Auch seine Frau wurde festgenommen und gemeinsam mit ihm zur Polizeistation Zhuangzhai gebracht. Das Ehepaar wurde in Metallstühlen fixiert und unter Anwendung von Folter verhört. Später suchte die Polizei noch dreimal die Wohnung des Paares auf und beschlagnahmte zahlreiche weitere Wertgegenstände.

Während seiner Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis des Kreises Cao wurde Yu zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen. Das Gericht von Cao verurteilte ihn zunächst zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung, änderte das Urteil jedoch später auf Druck des Büro 610 in eine vierjährige Haftstrafe um.

Im Januar 2011 wurde Yu in das Gefängnis Tai’an verlegt. Auch dort war er verschiedenen Foltermethoden ausgesetzt; unter anderem wurde er erneut gezwungen, über lange Zeiträume hinweg auf einem kleinen Hocker zu sitzen, zudem wurde ihm der Schlaf entzogen.

Früherer Bericht:

Zwölf Falun Gong-Praktizierende aus dem Landkreis Cao, Provinz Shandong misshandelt und im Zwangsarbeitslager inhaftiert