(Minghui.org) Tian Xingbao aus der Stadt Shenzhou in der Provinz Hebei wurde im Jahr 2019 in das Gefängnis Baoding überführt. Er war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, weil er Plakate über Falun Dafa aufgehängt hatte. Seit seiner Ankunft werden Besuche seiner Familie untersagt.

Lediglich einmal im Monat durfte Tian in der Vergangenheit seine Angehörigen anrufen. Seit sechs Monaten hat seine Familie jedoch nichts mehr von ihm gehört. Zwar hat die Familie weiterhin Geld auf sein Gefängniskonto eingezahlt, damit er Dinge des täglichen Bedarfs kaufen kann, aber ob er Zugriff auf das Konto hat, ist ungewiss.

Festnahme und Haftstrafe

Tian wurde am 17. Mai 2018 festgenommen. Eine Überwachungskamera hatte ihn aufgezeichnet, wie er Plakate über Falun Dafa angebracht hatte. Am nächsten Morgen durchsuchte die Polizei seine Wohnung und beschlagnahmte einen Drucker, Papier sowie über 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro) in bar.

Als die beiden Anwälte von Tian am 24. August 2018 zur Haftanstalt der Stadt Shenzhou kamen, verweigerten die Wärter ihnen zunächst den Zutritt zu ihrem Mandanten. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass dies rechtswidrig sei, und drohten mit einer Klage. Erst daraufhin gestatteten die Wärter ihnen, Tian zu treffen.

Später übergab die Polizei von Shenzhou den Fall der Staatsanwaltschaft des Kreises Anping. Der Staatsanwalt reichte die Akte am 17. September jedoch wegen unzureichender Beweise zurück. Nachdem die Polizei den Vorgang erneut eingereicht hatte, nahm die Staatsanwaltschaft die Bearbeitung auf.

Die Anwälte besuchten Tian am 11. Oktober erneut in der Haftanstalt und prüften zudem die Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft. Am 5. November reichte diese die Akte an das Bezirksgericht Anping weiter.

Während der Gerichtsverhandlung am 21. Dezember 2018 verteidigten Tian und seine beiden Anwälte sein verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin, den Fall wegen mangelnder Beweise zur weiteren Beweiserhebung an die Polizei zu geben und nahm die Anklage zurück.

Zwischen dem 9. und 11. Januar 2019 schikanierten Beamte der Polizeiwache Weiqiao sowohl Tians Bruder als auch andere Angehörige. Der Staatsanwalt erhob kurz darauf erneut Anklage gegen Tian.

Vor dem Bezirksgericht Anping fand am 28. Januar 2019 die zweite Verhandlung statt. Die vorgelegten „zusätzlichen“ Beweise bestanden aus denselben Gegenständen, die aus Tians Wohnung und an dem Ort, an dem er die Falun-Dafa-Plakate angebracht hatte, beschlagnahmt worden waren. Einer seiner Anwälte nahm an der Verhandlung teil und beantragte Freispruch. Auch Tian selbst erklärte nachdrücklich, dass das Praktizieren von Falun Dafa gegen kein Gesetz verstoße. Im Gegenteil: Wer den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht folge, würde dazu beitragen, dass sich die Gesellschaft zum Besseren wende.

Der Staatsanwalt empfahl am Ende der Sitzung eine Freiheitsstrafe von sieben bis 15 Jahren. Der Richter verurteilte Tian zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 6.300 Euro). Dagegen legte Tian beim Mittleren Volksgericht der Stadt Hengshui Berufung ein. Doch dieses bestätigte das ursprüngliche Urteil am 8. Juni 2019.

Kurz darauf wurde Tian in das Gefängnis der Stadt Baoding eingeliefert. Da seine Familie sich weigerte, die vom Gericht verhängte Geldstrafe zu zahlen, verbietet das Gefängnis ihnen das Besuchsrecht.

Das Gefängnis von Baoding

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Dafa im Jahr 1999 wurden Tausende Praktizierende aus der Provinz Hebei im Gefängnis Baoding, auch bekannt als das Erste Gefängnis der Provinz Hebei, inhaftiert. Wer sich nicht von Falun Dafa distanzierte, wurde mit unterschiedlichsten Methoden gefoltert.

Als Zuo Hongtao aus der Stadt Qinhuangdao in der Provinz Hebei eine 13-jährige Haftstrafe verbüßte, wurde er schwerkrank. Er starb am 6. August 2024 im Alter von 67 Jahren. Das Gefängnis ließ seinen Leichnam ohne Zustimmung seiner Familie einäschern.

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