(Minghui.org) Im Jahr 2025 wurden zwei Einwohnerinnen der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang, in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingeliefert, weil sie Falun Dafa praktizieren. Dies wurde auf Minghui.org vor Kurzem bestätigt.

Die über 60-jährige Hou Guihua wurde im Jahr 2024 festgenommen und vom Bezirksgericht Ranghulu zu drei bis vier Jahren Haft verurteilt. Die rund 60-jährige Wang Yan wurde im Oktober 2024 von einem Zivilbeamten festgenommen, der sie beschattet hatte. Sie wurde in die Haftanstalt von Daqing gebracht und später vom Bezirksgericht Sartu zu einer Haftstrafe von unbekannter Dauer verurteilt.

Weitere Einzelheiten zur Verhaftung, Anklage, Prozess und Urteil der beiden Frauen bedürfen noch der Abklärung. Sie waren bereits zuvor wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert gewesen.

Hou: Bereits eine dreijährige Haftstrafe abgeleistet

Hou wurde am 11. Juli 2008 von Beamten der Polizei Chengfeng festgenommen. Sie durchsuchten ihre Wohnung und überführten die Praktizierende in die Haftanstalt der Stadt Daqing. Am 1. Dezember 2008 stand sie vor dem Bezirksgericht Ranghulu. Richter Xing Guojun verurteilte sie später zu drei Jahren Haft. Danach wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingeliefert.

Wang: Bereits sieben Jahre inhaftiert

Wang lehrte an der Landwirtschaftlichen Universität Heilongjiang Bayi, verlor jedoch nach Beginn der Verfolgung von Falun Dafa ihre Arbeit. Während sie noch in Mishan, Provinz Heilongjiang, lebte, wurde sie zu einem Jahr Zwangsarbeit und später zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Am 15. Juli 2000 nahmen Beamte des Büro 610 sowie Polizisten der Stadt Mishan Wang fest. Während ihrer Haft im Ersten Untersuchungsgefängnis von Mishan schlug Direktor Ma Baosheng in ihr Gesicht und die Beamten Ju Hongjun und Liu Xiaohu stachen ihr mit Nadeln in Kopf und Körper. Die Polizisten lobten sich gegenseitig, da Wangs Körper keine sichtbaren Wunden aufwies.

Drei Monate später, am 23. Oktober, wurde Wang zu einem Jahr Zwangsarbeit verurteilt und in das Zwangsarbeitslager Wanjia verlegt. Sie kam im Juli 2000 frei, wurde jedoch am 2. Januar 2002 erneut verhaftet. Im ersten Gefängnis von Mishan wurde sie brutal geschlagen und gefoltert. Direktor Ma und Han Yuming legten ihr Handschellen und Fußfesseln an. Die Fesseln waren so miteinander verbunden, dass sie weder stehen noch sitzen konnte, was ihr unsägliche Schmerzen bereitete. Als sie aus Protest in den Hungerstreik trat, wurde sie zwangsernährt. Die Wärter mischten unbekannte Medikamente in ihr Essen. Nach 20 Tagen Hungerstreik wurde Wang ins Krankenhaus von Mishan gebracht, wo man ihr Spritzen verabreichte, und die Zwangsernährung fortsetzte.

Das Stadtgericht Mishan verurteilte Wang an einem unbekannten Datum zu sieben Jahren Haft. Sie legte Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde. Am 2. März 2003 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang überstellt, wo sie in den Hungerstreik trat. Die Wärterin Lyv Jinghua und die Insassin Shang Xiaomei hebelten ihr den Mund auf und schütteten Sojamehl, vermischt mit Salz, hinein. Sechs Tage später wurde sie, dem Tode nahe, in die Gefängnisambulanz eingeliefert. Nachdem die Ärzte ihr Spritzen verabreicht hatten, setzten die Wärter die Zwangsernährung fort, wobei sie den Mundöffner und die Magensonde zwischen den Mahlzeiten in ihrem Körper beließen.

Vom 1. bis 12. Dezember 2003 befahl das Gefängnis allen Insassinnen, an einem militärischen Training teilzunehmen. Als Wang sich weigerte, schlugen die Wärter sie, traktierten sie mit Elektrostäben und zwangen sie in die Hocke. Sie zogen sie bis auf die Unterwäsche aus und zwangen, sie drei Tage lang bei Temperaturen zwischen -30 und -20 °C im Freien zu stehen.

Im März 2004 peinigte Wärter Tao Shuping Wang, indem er sie zwei Tage lang aufhängte. Einen Monat später wurde sie erneut zwei Tage lang aufgehängt. Mitte Dezember 2004 fand im fünften Gefängnisbezirk eine Versammlung statt, auf der Falun Dafa diskreditiert wurde. Aus Protest legten Wang und andere Praktizierende ihre Uniformen ab und praktizierten die Falun-Dafa-Übungen. Als Vergeltung sperrten die Wärter die Frauen in Einzelhaft und folterten sie.

Am 13. Januar 2005 weigerte sich Wang, die Häftlingsuniform zu tragen oder am Appell teilzunehmen. Wärter Tao wies die Insassinnen Yu Nuofang und Sun Yajie an, sie zu schlagen und sperrte sie anschließend für 15 Tage in Einzelhaft. Wang wurde vom 5. bis 11. Juni 2005 abermals aufgehängt.