(Minghui.org) Während sie ihre Haftstrafe außerhalb des Gefängnisses ableistete, wurde Hu Dongxia aus der Stadt Xiangtan, Provinz Hunan, dazu gezwungen, sich zweimal täglich über eine App bei den Behörden zu melden. Man hatte die Haftstrafe aufgrund ihres Glaubens an Falun Dafa verhängt. Die Behörden begründeten die Forderung damit, dass sie über jeden ihrer Schritte informiert sein müssten. Dies sei zudem eine Voraussetzung für die Auszahlung ihrer monatlichen Rente in Höhe von 1.100 Yuan (etwa 132 Euro).

Hus Rentenzahlungen waren bereits im August 2020 ausgesetzt worden, da sie nicht in der Lage war, jene Leistungen zurückzuzahlen, die sie im Zeitraum von 2007 bis 2012 erhalten hatte. In dieser Zeit verbüßte sie eine frühere, fünf Jahre lange Haftstrafe, ebenfalls wegen Falun Dafa. Die ehemalige Angestellte der Manganerz-Elektromechanik-Gesellschaft bemühte sich um die Wiederaufnahme ihrer Rentenzahlungen, wurde jedoch am 7. April 2021 verhaftet und im Mai 2022 zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwar wurde sie freigelassen und durfte ihre Strafe unter Hausarrest verbüßen, doch stand sie dabei unter ständiger Überwachung.

Der anhaltende psychische Druck forderte seinen Tribut. Hu wurde unsicher auf den Beinen und schwankte beim Gehen. Schließlich war ihre Familie nicht mehr in der Lage, sie zu pflegen, und brachte sie im Jahr 2024 in ein Pflegeheim. Es ist unklar, ob dies vor oder nach dem Ende ihrer dreijährigen Haftzeit im April 2024 geschah. Ihr Zustand verschlechterte sich dort zusehends, bis sie schließlich bettlägerig wurde. Am 21. Februar 2026 verstarb sie im Alter von 77 Jahren.

Mit Hus Tod endete eine jahrelange Verfolgung und Misshandlung aufgrund ihres Glaubens. Sie hatte im September 1996 begonnen, Falun Dafa zu praktizieren, und erholte sich bald von ihren schweren Herz- und Nierenerkrankungen. Nachdem die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 die Verfolgung eingeleitet hatte, wurde sie wiederholt verhaftet und inhaftiert, da sie sich weigerte, ihren Glauben aufzugeben. Neben den bereits erwähnten Haftstrafen wurde sie auch zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Während ihrer Inhaftierungen wurde sie brutal gefoltert; in einem Arbeitslager erlitt sie infolge von Misshandlungen einen Beinbruch. Während einer fünfjährigen Haftstrafe wurde ihr zudem eine toxische Injektion verabreicht, die Panikattacken auslöste.

Beinbruch im Arbeitslager

Hu wurde am 19. April 2004 in ihrem Zuhause verhaftet und in die Haftanstalt der Stadt Xiangtan gebracht. 37 Tage später verurteilte man sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit und verlegte sie in das Frauenarbeitslager Baimalong.

Am 14. Dezember 2004 um 7 Uhr morgens rief Hu aus Protest gegen die Verfolgung „Falun Dafa ist gut“. Daraufhin wurde sie von vier Drogenabhängigen gefoltert: Gan Weihong, Feng Yun, Hu Jing und Zhao Cuiqun, die zu ihrer Bewachung eingeteilt waren.

Sie brachten sie in einen Abstellraum und klebten ihr den Mund mit Klebeband zu, sodass sie kaum atmen konnte. Anschließend stießen sie sie zu Boden und zwangen sie in einen Spagat. Ihre Gliedmaßen wurden in vier verschiedene Richtungen gezogen (siehe Abbildung unten), während ihr Kopf gegen die Beine gepresst und ihre Finger mit Stahlnadeln gestochen wurden. Gan setzte sich dabei sogar auf ihr linkes Bein und kicherte ununterbrochen.

Folternachstellung: Zerren in vier Richtungen

Hus Finger bluteten unaufhörlich und man wischte das Blut mit einem schmutzigen Tuch ab. Die Folter endete erst gegen 8 Uhr morgens. Anschließend traten sie ihr in den Rücken und warnten: „Das ist erst der Anfang!“

Hu verlor das Bewusstsein. Als sie wieder zu sich kam, bemerkte sie, dass eine Mitgefangene sie auf dem Rücken trug. Man brachte sie in die Krankenstation des Lagers. Dort rieb Zhao ihr gebrochenes linkes Bein hin und her. Hu schrie vor Schmerzen und bat um eine Röntgenaufnahme. Arzt Ren erklärte jedoch, es gebe kein entsprechendes Gerät, und verschrieb ihr stattdessen Medikamente sowie eine Salbe. Zudem teilte er den Mitgefangenen mit, dass Hu an einer Herzerkrankung und hohem Blutdruck leide.

Teamleiterin Ouyang Xiu untersagte Hu, ihre Familie zu kontaktieren, um sie über den Vorfall zu informieren. Mit gebrochenem Bein fiel es ihr schwer, sich selbst zu versorgen.

Erst im März 2005 brachten die Wärter sie schließlich in ein forensisches Krankenhaus, wo eine Röntgenaufnahme gemacht wurde. Anschließend wurde sie in das zweite Krankenhaus von Zhuzhou überwiesen. Die Ärzte dort fragten, warum sie nicht früher eingeliefert worden sei. Teamleiterin Fan behauptete, Hu sei gestürzt und habe sich dabei das Bein gebrochen. Als Hu widersprach, wurde sie zurück ins Arbeitslager gebracht.

Am selben Nachmittag forderte ein Wärter sie auf, eine Erklärung zu unterschreiben, wonach ihr Beinbruch nichts mit dem Arbeitslager zu tun habe. Sie weigerte sich. Teamleiterin Ouyang drohte ihr, dass sie andernfalls nicht auf Bewährung entlassen werde.

Nach ihrer Rückkehr nach Hause ließ Hu eine Röntgenaufnahme in einem Krankenhaus anfertigen. Das Ergebnis zeigte eine Lücke von 0,7 cm zwischen den Knochenfragmenten, was als erhebliche Verschiebung galt. Durch das Praktizieren der Falun-Dafa-Übungen konnte sie allmählich wieder aufstehen und gehen, hinkte jedoch bis an ihr Lebensende.

Zu fünf Jahren Haft verurteilt, eine toxische Injektion verabreicht

Hu wurde am 31. Juli 2007 verhaftet, als sie gerade in ein Auto einsteigen wollte. Die Polizei entriss ihr den Schlüssel und durchsuchte ihre Wohnung. Anschließend brachte man sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Xiangtan. Ihrer Familie wurden Besuche verweigert.

Das Bezirksgericht Yuhu verurteilte sie zu fünf Jahren Haft. Der genaue Zeitpunkt der Urteilsverkündung ist unbekannt. Der vorsitzende Richter Wei Wei und der Staatsanwalt Zhou Sang unterzeichneten das Urteil.

Im Januar 2008 wurde Hu in das Frauengefängnis der Provinz Hunan eingeliefert. Dort schockten die Wärter sie mit Elektrostäben und zwangen sie, den ganzen Tag zu stehen. Sie durfte nur eine Stunde schlafen, und ihr wurde der Toilettengang verweigert.

Eines Tages brachten der Abteilungsleiter Zhou Dan sowie Zhou Xiaolan und Tang Ying sie in das Gefängniskrankenhaus, angeblich zur Untersuchung ihres Beins und ihres Blutdrucks. Dr. Deng, zugleich stellvertretender Gefängnisleiter, erklärte, sie benötige eine Injektion zur Blutdrucksenkung. Trotz ihres Widerstands verabreichte man ihr die Spritze.

Während Hu im Juni 2015 duschte, überkam sie plötzlich eine starke Welle der Angst. Das Geräusch des Wassers löste Herzrasen und Halluzinationen aus. Diese Episode hielt eine Woche an und kehrte in den Jahren 2016 und 2017 zurück. Sie vermutete, dass ihre Panikattacken und Halluzinationen auf die toxische Injektion zurückzuführen waren.

Zwei weitere Festnahmen in den Jahren 2013 und 2014

Hu wurde im Juli 2012 freigelassen, jedoch am 9. Mai 2013 erneut verhaftet. Die Polizisten drohten, die Tür aufzubrechen, falls sie sie nicht hereinließe, und durchsuchten anschließend ihre Wohnung. Die Beamten Huang Yi und Cheng Like waren für den Fall zuständig. Man brachte sie in die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Yuhu und später in eine örtliche Haftanstalt. Am 24. Mai 2013 wurde sie freigelassen.

Am 15. Januar 2014 gegen 22:30 Uhr drangen Polizisten gewaltsam in Hus Wohnung ein und brachten sie zur Vernehmung auf die Polizeiwache Heling. Kurz nach 1 Uhr nachts wurde sie zur Untersuchung in ein forensisches Krankenhaus gebracht. Ihr systolischer Blutdruck lag bei 180 mmHg (normal sind 120 oder weniger). Zwei Stunden später wurde sie in das Zentralkrankenhaus Xiangtan gebracht, wo ihr Blutdruck auf über 200 mmHg anstieg. Trotz ihres Zustands brachten die Polizisten sie in die Haftanstalt Jintangwan, die ihre Aufnahme jedoch verweigerte. Daraufhin wurde sie zurück zur Polizeiwache Heling gebracht. Aus Protest trat sie in den Hungerstreik und wurde am frühen Nachmittag des folgenden Tages freigelassen.

Zu drei Jahren Haft verurteilt wegen Antrag auf Wiederaufnahme der Rentenzahlung

Am 11. August 2020 wurde Hu darüber informiert, dass ihre Rentenzahlung ausgesetzt werde, sofern sie nicht die während ihrer fünfjährigen Haftstrafe von 2007 bis 2012 erhaltenen Leistungen zurückzahle. Sie bemühte sich um die Wiederaufnahme der Zahlungen, wurde jedoch am 7. April 2021 verhaftet und im Mai 2022 zu drei Jahren Haft verurteilt. Während sie ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses verbüßte, verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand zunehmend. Am 21. Februar 2026 verstarb sie schließlich in einem Pflegeheim.

Frühere Berichte:

Update: Mindestens fünf Personen aus der Stadt Xiangtan sind noch immer wegen ihres Glaubens rechtswidrig inhaftiert (Provinz Hunan)

Haft für 73-Jährige, weil sie Gerechtigkeit für zu Unrecht ausgesetzte Rente forderte