(Minghui.org) Eine 67-jährige pensionierte Lehrerin aus dem Kreis Junan, Provinz Shandong, wurde am 23. Juni 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 600 Euro) verurteilt.
Das rechtswidrige Urteil gegen Wan Xuxin geht auf ihre Festnahme am 17. Oktober 2024 zurück. An jenem Tag drangen fünf Beamte des Ordnungsamtes Junan und der Polizeistation Chengbei gegen 7 Uhr in ihre Wohnung ein. Wan war jedoch nicht da. Daraufhin suchten die Beamten ihre andere Wohnung auf und nahmen sie dort fest. Nachdem sie die Wohnung durchsucht hatten, fuhren sie mit der Praktizierenden zu ihrer aktuellen Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, Informationsmaterialien und ein Abspielgerät.
Nachdem sie Wan zusammen mit den beschlagnahmten Gegenständen fotografiert hatten, brachten sie sie zur Polizeistation Chengbei. Wan wurde nach 17 Uhr gegen Kaution freigelassen. Zwei Stunden später rief das örtliche Dorfkomitee an und teilte ihr mit, dass sie sie zu einer medizinischen Untersuchung im Zweiten Volkskrankenhaus des Kreises Junan abholen würden.
Kurz nach 7 Uhr des darauffolgenden Tages standen Beamte des Dorfkomitees vor Wans Wohnungstür und brachten sie gegen ihren Willen ins Krankenhaus. Nach der Untersuchung wurde sie zum örtlichen Verwaltungsamt gebracht. Der dort zuständige Beamte sagte ihr, dass sie fünf Tage in Linyi verbringen werde, um dort an einem Gehirnwäscheverfahren teilzunehmen. Linyi ist für den Kreis Junan zuständig.
Am 20. November 2024 um 6 Uhr ging eine Gruppe Leute zu Wan nach Hause und brachte sie zur Gehirnwäsche-Einrichtung Mengyin in Linyi. Kurz nach 15 Uhr desselben Tages wurde sie gezwungen, Videos anzusehen, die Falun Dafa verunglimpften.
Der genaue Zeitpunkt ihrer Freilassung aus der Gehirnwäsche-Einrichtung ist unklar. Am 1. Juli 2025 wurde sie zur Überprüfung hinsichtlich ihrer Festnahmen im Jahr 2024 von der Polizeistation Chengbei vorgeladen. Danach wurde sie freigelassen.
Am 28. August 2025 erhielt Wan eine Vorladung der Staatsanwaltschaft des Kreises Junan. Diese forderte sie auf, ihre Akte zu unterschreiben und fragte sie, ob sie beabsichtige, einen Anwalt zu beauftragen. Außerdem werde der Fall an die Staatsanwaltschaft des Kreises Linshu weitergeleitet. Der Kreis Linshu untersteht ebenfalls der Gerichtsbarkeit von Linyi.
Am 9. Mai 2026 wurde Wan von der Staatsanwaltschaft des Kreises Linshu vorgeladen. Das dortige Gericht rief am 25. Mai ihre Familie an und forderte sie auf, die Anklageschrift am nächsten Tag abzuholen.
Am 26. Mai stand Wan vor Gericht. Richter Wang verhörte sie und forderte sie auf, die Akte zu unterschreiben. Als Wan sich weigerte, erklärte der Richter, dass sie einfach schreiben könne, dass sie die Unterschrift verweigere. Wan fiel darauf herein und schrieb den Satz in die Akte. Sogleich tauchten mehrere Beamte der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Junan auf, nahmen sie fest und brachten sie direkt in die Haftanstalt der Stadt Linyin.
Am 15. Juni stand Wan vor Gericht. Richter Wang verkündete am 23. Juni das Urteil und befand sie für schuldig. Staatsanwalt Hu Xiao, die Gerichtsassistenten Li Zhengye und Teng Lina sowie die Gerichtsschreiberin Xu Chenxi unterzeichneten das Urteil.
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