(Minghui.org) Eine 65-jährige Frau aus Dandong, Provinz Liaoning, wurde kürzlich zu 22 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 360 Euro) verurteilt, nur weil sie Falun Dafa praktiziert.

Wei Liming wurde am frühen Morgen des 23. Januar 2026 von sieben Zivilbeamten der Polizeistation Zhenxing in ihrer Wohnung verhaftet. Nur einer der Beamten zeigte seinen Ausweis. Die Beamten durchsuchten die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher sowie ein Abspielgerät. Wei wurde in die Haftanstalt von Dandong gesperrt.

Am 28. Mai 2026 hielt das Bezirksgericht Zhen’an eine Anhörung ab. Ein unbekannter Zeuge behauptete, von einer Person namens „Wei Liming“ Informationsmaterialien über Falun Dafa erhalten zu haben.

Die Staatsanwaltschaft zeigte ein Video einer schwarz gekleideten Frau mit einem schwarzen Rucksack und behauptete, dass es sich um Wei handle, die gerade Informationsmaterialien verteile. Wei entgegnete, dass sie noch nie einen schwarzen Rucksack besessen habe und in der Regel eine orange Tasche bei sich habe.

Wei wurde am 28. Juni 2026 zu einer Haftstrafe verurteilt. Sie hat Berufung eingelegt.

Frühere Verfolgung

Es ist nicht das erste Mal, dass Wei aufgrund ihres Glaubens verfolgt wird. Davor war sie bereits in einem Zwangsarbeitslager sowie in einem Gefängnis eingesperrt – insgesamt fünf Jahre. Im berüchtigten Zwangsarbeitslager Masanjia wurde sie brutal gefoltert.

Im Gefängnis misshandelt

Wei wurde am Morgen des 30. November 1999 zusammen mit mehreren Falun-Dafa-Praktizierenden verhaftet, als sie auf einem öffentlichen Platz aus Protest gegen die Verfolgung die Falun-Dafa-Übungen praktizierten. Alle Praktizierenden wurden in das Gefängnis der Stadt Dandong eingeliefert.

Die Wärter zogen den Praktizierenden die Hosen aus und schlugen ihnen mit Bambusstöcken auf das Gesäß. Als die Bambusstöcke zerbrachen, peitschten sie die Praktizierenden mit Ledergürteln aus, was zu starken Verletzungen führte. Einige verloren infolge der Schmerzen das Bewusstsein. Dennoch zwangen die Wärter sie, Zwangsarbeit zu verrichten. Wer sein Tagespensum nicht schaffte, bekam weder Nahrung noch Wasser und durfte nicht schlafen.

Die Praktizierende Zhou Yushuang erkrankte kurz nach ihrer Freilassung. Bei einer Untersuchung stellte man bei ihr eine Sepsis fest. Weniger als ein Jahr später war sie tot.

Während vierjähriger Haftstrafe im Zwangsarbeitslager gefoltert

Kurz nach ihrer Verhaftung wurde Wei in das Zwangsarbeitslager Masanjia gebracht, um dort eine vierjährige Haftstrafe abzuleisten.

Weil sie sich am 17. Oktober 2002 weigerte, Videos anzusehen, die Falun Dafa diffamierten, wurde sie geschlagen und ihre Haftstrafe um drei Monate verlängert.

Im November 2002 entzogen die Wärter ihr den Schlaf. Als sie sich weigerte, das Namensschild der Gefangenen zu tragen, wurde sie drei Tage lang an ein Bett gefesselt und anschließend eine Woche lang in Einzelhaft gesperrt. Aufgrund der Misshandlungen waren ihre Hände stark geschwollen.

Im Dezember 2002 wurde Wei einer Gehirnwäsche unterzogen. Sie wurde mehr als drei Wochen lang in Einzelhaft gehalten und rund um die Uhr von Insassinnen überwacht. Sie musste stehen, durfte nicht schlafen und ihre Unterwäsche nicht wechseln, auch nicht während ihrer Menstruation.

Als Wei am 19. Februar 2003 während einer Gehirnwäschesitzung versuchte, die Fakten über Falun Dafa zu erklären, wurde sie abermals in Einzelhaft gesperrt. Sie musste mehrere Stunden im Doppellotussitz sitzen, durfte nicht schlafen und nicht auf die Toilette gehen.

Zwischen August und September 2003 musste Wei jeden Tag stundenlang stehen und durfte nicht schlafen, weil sie sich weigerte, die Gefängnisregeln aufzusagen. Sobald sie die Augen schloss, stachen die Insassinnen sie. Ihre Beine und Füße waren so stark geschwollen, dass ihr die Schuhe nicht mehr passten.

Im November 2003 wurde Wei unter strenge Aufsicht gestellt. Sie musste von 5 bis 23 Uhr regungslos auf einem kleinen Hocker sitzen, bekam nur gedämpfte Brötchen und durfte weder ihre Familie anrufen noch Dinge des täglichen Bedarfs kaufen. Sie durfte sich erst dann hinlegen, wenn alle anderen in ihrer Zelle schliefen.

Im September 2003 hätte sie freigelassen werden sollen, aber die Wärter ließen sie erst im Januar 2004 frei. Ihre Eltern, die bereits über 70 Jahre alt waren, wollten sie im Dezember 2003 im Zwangsarbeitslager besuchen, wurden jedoch von den Wärtern mit der Begründung abgewiesen, dass Wei ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgegeben habe.

Zu einem Jahr Haft verurteilt

Am Abend des 19. Dezember 2007 wurde Wei erneut wegen der Verteilung von Informationsmaterialien verhaftet. Die Polizei durchsuchte ihre Wohnung und beschlagnahmte ihre Falun-Dafa-Bücher. Wei wurde in der Haftanstalt der Stadt Dandong festgehalten und später zu einem Jahr Haft im Frauengefängnis der Provinz Liaoning verurteilt.

Anhaltende Schikanen

Im Jahr 2014 drang der Beamte Xu Jun von der Polizeistation Liudaogou in Weis Wohnung ein und versuchte, ihr Blut und DNA-Proben abzunehmen, aber sie wehrte sich. Einige Tage später tauchten die Beamten erneut auf und sagten zu ihr: „Sie gehören zur ersten Gruppe, denen Proben entnommen werden. Jeder muss das über sich ergehen lassen.“

Im Jahr 2015 wurde Wei erneut schikaniert und gezwungen, Dokumente zu unterschreiben, weil sie eine Anzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Chef der Kommunistischen Partei Chinas und Initiator der Verfolgung, eingereicht hatte.

2017 schikanierte die Polizei die Praktizierende ein weiteres Mal und versuchte, sie zu fotografieren. Wei kooperierte nicht.

Im Jahr 2020 erhielt Wei einen Anruf vom örtlichen Wohnkomitee mit der Aufforderung, sich dort zu melden. Sie insistierte, dass sie nichts falsch gemacht habe und weigerte sich.

2024 wurde Wei erneut festgenommen, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Sie wurde zu 15 Tagen Administrativhaft verurteilt. Ihre Familie musste eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Yuan zahlen.