(Minghui.org) Eine Grundschullehrerin aus Shijiazhuang, Provinz Hebei, wurde angeklagt, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Wang Xiaomei wurde am 9. Dezember 2025 gegen 7 Uhr verhaftet. Polizeibeamte warteten vor ihrem Wohngebäude und nahmen sie fest, als sie gerade zur Arbeit gehen wollte. Sie gingen mit ihr zurück in die Wohnung und durchsuchten diese, ohne einen Durchsuchungsbefehl vorzuweisen.

Wang wurde zum Verhör zur Polizeistation Xinhua gebracht und anschließend in die zweite Haftanstalt von Shijiazhuang eingeliefert, wo sie seitdem inhaftiert ist.

Im März 2026 übergab die Polizei des Bezirks Gaocheng den Fall an die Bezirksstaatsanwaltschaft, die ihn wiederum an die Staatsanwaltschaft von Jinzhou weiterleitete. Jinzhou unterliegt der Gerichtsbarkeit von Shijiazhuang. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht der Stadt Jinzhou sind mit der Bearbeitung von Falun-Dafa-Fällen im Großraum Shijiazhuang beauftragt.

Die Staatsanwaltschaft Jinzhou gab Wangs Fall im April an die Polizeibehörde des Bezirks Gaocheng zurück und forderte weitere Beweise. Diese reichte den Fall im Mai erneut ein. Am 23. Juni 2026 benachrichtigte das Gericht Jinzhou Wangs Familie, dass es den Fall angenommen habe.

Wangs Anwalt vereinbarte für den 30. Juni einen Termin mit einem Gerichtsschreiber. Dieser akzeptierte jedoch lediglich die Vollmacht des Anwalts, lehnte es aber ab, ein Familienmitglied von Wang als Verteidiger zuzulassen. Laut chinesischem Strafprozessrecht sind Familienmitglieder oder Freunde berechtigt, als Verteidiger zu fungieren. Der Gerichtsschreiber behauptete jedoch, dass nur die engsten Angehörigen dazu befugt seien.