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Bilanz: Verfolgung von Falun Gong in China im Juli 2026

22. August 2026

(Minghui.org) Im Juli 2026 erfuhr Minghui.org von 485 Fällen, in denen Falun-Gong-Praktizierende (auch als Falun Dafa bekannt) aufgrund ihres Glaubens verfolgt wurden. Es handelte sich um 58 Verurteilungen, 204 Verhaftungen und 223 Fälle von Schikanen. Zwei Todesfälle in Haft wurden ebenfalls bestätigt: Eine Praktizierende starb 20 Tage nach ihrer Verhaftung im April 2026, die andere, eine 84-Jährige, verstarb neun Monate nach ihrer Inhaftierung, die trotz ihres schlechten Gesundheitszustands erfolgte. Es ist unklar, ob diese Todesfälle zu den 485 Fällen gehören.

Aufgrund der strengen Zensur in China verzögert sich die Informationssammlung und -berichterstattung häufig. Einige der neu gemeldeten Fälle ereigneten sich im Jahr 2026, andere stammen wahrscheinlich aus früheren Jahren.

Nachfolgend sind ausgewählte Fälle von Verfolgung aufgeführt.

Todesfälle in Haft

65-Jährige aus Yunnan im Zug festgenommen – nach 23 Hafttagen tot

Yang Jinhui. eine 65-jährige Frau aus der Stadt Gejiu, Provinz Yunnan, wurde am 10. April 2026 festgenommen, als sie sich auf der Rückreise von einem Familienurlaub im Zug befand. Die Beamten der Bahnpolizei von Kaiyuan, die sie festnahmen, erklärten, sie hätten von ihren Vorgesetzten den Befehl erhalten, die Frau genau zu überwachen, da sie eine Falun-Dafa-Praktizierende sei.

Yang Jinhui wurde in das Untersuchungsgefängnis des Bezirks Honghe in der Bezirkshauptstadt Mengzi gebracht. Der Bezirk Honghe ist für die Städte Gejiu und Kaiyuan zuständig.

Am 3. Mai wurde Yangs Familie benachrichtigt, dass sie verstorben sei. Als die Angehörigen eilig zum Untersuchungsgefängnis kamen, wurde ihnen mitgeteilt, Yang habe „einen Herzinfarkt erlitten, und die Wiederbelebungsmaßnahmen seien erfolglos geblieben“.

Die Familie bat darum, die Überwachungsvideos sehen zu dürfen. Auf den Aufnahmen, die sie gezeigt bekamen, war zu sehen, wie Yang ihre Wäsche wusch, als sie plötzlich zusammenbrach.

Die Familie beantragte eine Autopsie, doch es ist unklar, ob die Haftanstalt dem zugestimmt hat. Auch weitere Einzelheiten des Falles müssen noch geklärt werden.

84-Jährige stirbt im Gefängnis – neun Monate nach Aufnahme trotz schlechten Gesundheitszustandes

Trotz ihres schlechten Gesundheitszustandes nahmen die Behörden Liu Huiju im Juli 2025 in Gewahrsam. Sie war wegen des Praktizierens von Falun Dafa Ende 2021 zu anderthalb Jahre Haft verurteilt worden.

In den folgenden neun Monaten musste Liu viermal wiederbelebt werden. Bei Besuchen ihrer Familie erkannte sie diese nicht mehr. Sie starb am 7. Mai 2026 im Gefängnis, nur wenige Wochen nach ihrem 84. Geburtstag.

Liu aus der Stadt Shuangyashan, Provinz Heilongjiang war am 12. Mai 2020 festgenommen, später gegen Kaution freigelassen und unter Hausarrest gestellt worden. Im August 2021 übergab die Polizei ihren Fall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Shuangyashan; diese erhob Anklage und leitete den Fall an das Gericht der Stadt Shuangyashan weiter.

Der durch die Verfolgung verursachte psychische Druck beeinträchtigte Lius Gesundheit. Sie litt unter anhaltend hohem Blutdruck, und ihr früheres Herzleiden kehrte zurück. Da sie nicht reisefähig war, führten der Richter und der Staatsanwalt am 30. November 2021 die Gerichtsverhandlung bei ihr zu Hause durch. Sie verurteilten sie am Ende der Anhörung zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Yuan (etwa 129 Euro). Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes brauchte sie die Haftstrafe nicht sofort anzutreten.

Am 12. Juni 2025 holten acht Polizeibeamte Liu aus ihrer Wohnung ab. Da sie in der örtlichen Haftanstalt nicht aufgenommen wurde, brachte man sie noch am selben Tag wieder nach Hause. Beamte der Polizeiwache Fuan riefen sie wiederholt an, um sich nach ihrem Gesundheitszustand zu erkundigen.

Anfang Juli 2025 erschienen Polizisten erneut bei Liu. Sie schnallten sie auf eine Trage und brachten sie mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus. Obwohl sie behauptet hatten, sie nur zur ärztlichen Untersuchung dorthin zu bringen, überstellten sie Liu nach der Untersuchung in die örtliche Haftanstalt. Am 31. Juli 2025 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verlegt, wo sie am 7. Mai 2026 verstarb.

Verurteilungen

Ehepaar trotz mangelnder Beweise zu langen Haftstrafen verurteilt

Ein Ehepaar aus der Stadt Linyi, Provinz Shandong, wurde kürzlich wegen seines Glaubens an Falun Gong zu langen Haftstrafen verurteilt. Xiao Yujun wurde zu 5,5 Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 50.000 Yuan (etwa 7.300 Euro) verurteilt. Seine Frau Zhang Aimei erhielt eine Haftstrafe von 4,5 Jahren und eine Geldstrafe von 40.000 Yuan (etwa 5.800 Euro).

Das Paar war am 22. Juli 2025 in seiner Wohnung festgenommen worden. Drei Beamte in Zivil drangen, ohne anzuklopfen, ein. Sie hielten Xiao ein Schriftstück vor die Augen und behaupteten, es handele sich um einen Durchsuchungsbefehl. Anschließend nahmen sie Xiao mit.

Kurze Zeit später kamen Polizisten ein zweites Mal, um Zhang festzunehmen. Sie durchsuchten das Anwesen, legten ihr jedoch keine Liste der beschlagnahmten Gegenstände zur Unterschrift vor.

Xiao wurde in die Haftanstalt des Kreises Mengyin gebracht, während Zhang in die Haftanstalt der Stadt Linyi überführt wurde. Kurz darauf erhob die Staatsanwalt Meng Qingxiu von der Staatsanwaltschaft des Kreises Yinan Anklage gegen die beiden.

Das Paar stand am 13. Januar und am 13. Mai 2026 vor dem Gericht des Kreises Yinan. Ihre beiden Anwälte plädierten für sie auf nicht schuldig.

Die Anwälte wiesen darauf hin, dass ihre Mandanten ein verfassungsmäßiges Recht auf Ausübung ihres Glaubens hätten, dass sie also keine Straftat begangen hätten. Als das Ehepaar 1997 mit Falun Gong begann, habe die Regierung die Bevölkerung wegen der erheblichen gesundheitlichen Vorteile zum Praktizieren ermutigt.

Der Staatsanwalt behauptete, das Paar habe „schwere Straftaten begangen“, ohne jedoch Beweise dafür vorzulegen. Manche der beschlagnahmten Informationsmaterialien, die von der Anklage als Beweismittel verwendet wurden, waren veraltet. Zudem überprüfte die Polizei gemeinsam mit dem Paar nicht, welche Menge an Materialien beschlagnahmt worden war.

Der Staatsanwalt nannte Gong Maofu und Zhang Yuzhi als Zeugen, die das Paar wegen der Verbreitung von „Falun-Gong-Materialien“ angezeigt hätten. Keiner von beiden erschien jedoch vor Gericht, um sich einer Befragung zu stellen.

Auch Xiao sagte zu seiner eigenen Verteidigung aus. Er argumentierte, dass kein chinesisches Gesetz Falun Gong jemals kriminalisiert und die chinesische Behörde für Presse und Publikationen das Verbot von Falun-Gong-Büchern im Jahr 2011 aufgehoben habe. Er forderte Freispruch für sich und seine Frau.

Die Richter verurteilten das Paar am 22. Juni 2026. Beide haben Berufung gegen die Urteile eingelegt.

Stadt Tianshui, Provinz Gansu: Vier Falun-Dafa-Praktizierende und ein Familienangehöriger zu Haftstrafen verurteilt

Vier Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Tianshui (Provinz Gansu) sowie ein Familienangehöriger wurden im Juli 2026 zu Haftstrafen verurteilt. Liu Qiye erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Ihr Mann, der nicht Falun Dafa praktiziert, wurde zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Die Männer Wang Shilie und Yang Tanguo erhielten jeweils eine zweijährige Haftstrafe. Frau Ma Xiaojuan wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Zudem wurden allen fünf Geldstrafen in unbekannter Höhe verhängt.

Liu und ihr Mann waren am Nachmittag des 23. Dezember 2024 in ihrer Wohnung festgenommen worden. Beamte der Polizeidienststelle des Bezirks Qinzhou beschlagnahmten ihre Wertsachen und überstellten sie in der darauffolgenden Nacht an die Haftanstalt des Bezirks Qinzhou.

Die drei anderen Praktizierenden wurden wenige Tage später ebenfalls in ihren Wohnungen festgenommen und in die Haftanstalt des Bezirks Qinzhou gebracht. Die Polizei beschlagnahmte bei Wang Computer, Mobiltelefon und Falun-Dafa-Bücher sowie bei Yang Computer und Falun-Dafa-Bücher.

Gegen alle fünf wurde zunächst Polizeigewahrsam angeordnet und anschließend formell Haftbefehl erlassen. Ihren Familien wurden Besuche bei den Inhaftierten verweigert.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qinzhou wies den Fall zweimal wegen unzureichender Beweise an die Polizeidienststelle des Bezirks Qinzhou zurück. Die Polizei fabrizierte daraufhin weitere Beweise und erwirkte schließlich die Anklageerhebung. Die Familien wurden über den Prozess nicht informiert und erfuhren erst im Juli 2026 von den rechtswidrigen Verurteilungen.

65-Jährige aus Liaoning erneut zu vier Jahren Haft verurteilt

Die 65-jährige Yu Chunxiang aus der Stadt Dalian, Provinz Liaoning wurde am 23. Juli 2026 zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Gong praktiziert. Es ist das zweite Mal, dass Yu Chunxiang aufgrund ihres Glaubens zu Unrecht verurteilt wurde. Zuvor war sie bereits nach einer Festnahme im April 2018 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Yu befand sich am 4. März 2026 zu Hause, als eine Gruppe von Zivilpolizisten der Polizeidienststelle des Bezirks Xigang und der Polizeiwache der Peking Straße eindrang. Sie drohten, ihr Handschellen anzulegen, als sie sich weigerte, bei der Hausdurchsuchung zu kooperieren. Zudem fragten sie, ob ihre Tochter einen Artikel bei Minghui.org eingereicht habe, in dem die frühere Verfolgung ihrer Mutter öffentlich gemacht wurde.

Bei Yu wurde hoher Blutdruck festgestellt, weshalb die Haftanstalt sie nicht aufnahm. Die Polizei zwang Yu zur Einnahme von Medikamenten gegen hohen Blutdruck und verabreichte ihr drei Infusionen. Sie musste die ganze Nacht auf einem Holzbrett auf der Polizeiwache verbringen, bevor sie am 5. März nach 8 Uhr morgens erneut zur Haftanstalt gebracht wurde. Dort wurde sie aufgenommen.

Am 23. April wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ganjingzi übergeben, wo Staatsanwalt Hu Tongjun das Verfahren übernahm. Hu lehnte den Antrag des Verteidigers auf Einsicht in die Verfahrensakte wiederholt ab und verwies ihn schließlich an die Abteilung für Fallverwaltung der Staatsanwaltschaft. Dort teilte man dem Anwalt mit, er müsse seinen Befähigungsnachweis, seine Anwaltszulassung sowie die Zulassung seiner Kanzlei vorlegen, bevor ihm Einsicht in die elektronische Verfahrensakte gewährt werden könne.

Da der Anwalt nicht alle drei erforderlichen Dokumente bei sich hatte, fragte er, ob er stattdessen die Papierakte einsehen könne. Man forderte ihn jedoch auf, zunächst die Genehmigung von Staatsanwalt Hu einzuholen – dieser verweigerte sie weiterhin.

Auch Yus Sohn, der als familiärer Verteidiger auftrat, beantragte Einsicht in die gedruckte Fallakte. Staatsanwalt Hu lehnte seinen Antrag mit der Begründung ab, er könne sich mit potenziellen Zeugen „absprechen“. Daraufhin verlangte der Sohn, die Rechtsgrundlage zu sehen, die ihm die Einsicht in die Akte untersage. Hu legte ihm ein angeblich von seinen Vorgesetzten herausgegebenes Dokument vor und forderte ihn auf, es zu unterzeichnen. Als er sich weigerte, wurde ihm die Einsicht in die Fallakte verweigert.

Auch die Polizeidienststelle des Bezirks Xigang lehnte die Anträge des Anwalts, Yu in der Haftanstalt zu besuchen, wiederholt ab. Ihr Fall war als „Fall unter Geheimhaltungsvorbehalt“ eingestuft worden, sodass Anwaltsbesuche nur mit Genehmigung der Polizei möglich waren. Yus Angehörige wandten sich mehrfach an die Polizeidienststelle mit der Bitte, diese Einstufung aufzuheben, wurden jedoch jedes Mal abgewiesen. Schließlich blieb auch ihre telefonische Kontaktaufnahme erfolglos, da niemand mehr ihre Anrufe entgegennahm.

Am 12. Mai wurde gegen Yu Anklage erhoben und ihr Fall an das Bezirksgericht Ganjingzi weitergeleitet. Zehn Tage später, am 22. Mai, suchte ihr Sohn das Gericht auf, um einen Antrag auf Zulassung als familiärer Verteidiger einzureichen. Dort wurde er aufgefordert, bis zum 27. Mai ein Führungszeugnis sowie eine Bescheinigung über die uneingeschränkte persönliche Freiheit vorzulegen. Weder das für ihn zuständige Servicezentrum der Gemeindeverwaltung noch die örtliche Polizeidienststelle hatten jedoch jemals von einer solchen Bescheinigung gehört.

Daraufhin rief Yus Sohn von der Polizeidienststelle aus Richterin Duan Li an, um zu erfahren, was genau mit der „Bescheinigung über die uneingeschränkte persönliche Freiheit“ gemeint sei. Duan herrschte ihn an: „Besorgen Sie die Bescheinigung, wenn Sie wissen, worum es geht. Wenn Sie absolut keine Ahnung haben, dann vergessen Sie die Sache!“ Anschließend legte sie auf. Er rief noch vier weitere Male an, sie nahm jedoch keines seiner Gespräche mehr entgegen.

Am 4. Juni erhielt Yus Sohn die Mitteilung, dass der Prozess gegen seine Mutter für den 10. Juni um 10 Uhr angesetzt worden war. Einzelheiten über die Verhandlung wurden nicht bekannt. Am 23. Juli verurteilte das Gericht Yu zu vier Jahren Haft.

Zwei Bürger aus Shanghai erneut wegen ihres Glaubens verurteilt

Huang Jiayuan (53) und Chen Chen (52), zwei Bürger aus Shanghai wurden von einem Gericht in der Stadt Changzhou, Provinz Jiangsu, zu einer Haftstrafe verurteilt, weil sie Falun Dafa praktizieren.

Die beiden wurden am 29. Juli 2025 von Beamten der Polizeistation Wujin in Changzhou in ihren Wohnungen festgenommen. Die Beamten beschlagnahmten mehrere Computer aus Huangs Wohnung. Beide Männer wurden in der Bezirkshaftanstalt Wujin in Changzhou inhaftiert.

Minghui.org hat vor Kurzem bestätigt, dass Huang zu drei Jahren und Chen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Einzelheiten zu ihrer Strafverfolgung sind unklar.

Es war nicht das erste Mal, dass Huang und Chen wegen ihres Glaubens ins Visier genommen wurden. Eine frühere Festnahme der beiden erfolgte am 14. Mai 2006, die eine Inhaftierung im Untersuchungsgefängnis Jinshan in Shanghai zur Folge hatte. Zu diesem Zeitpunkt war Huangs Frau im dritten Monat schwanger und sein verwitweter Vater auf seine Pflege angewiesen. Chens Computerwerkstatt musste geschlossen werden.

Nach mehr als einem Jahr Haft wurden die beiden Männer Mitte April 2007 zu vier Jahren Zwangsarbeit verurteilt.

Fälle von Festnahme und Schikane

Mann aus Hebei seit mehr als zwei Monaten in der Provinz Hubei inhaftiert

Li Ruichao, 51, aus Shijiazhuang, Provinz Hebei, reiste im Mai 2026 nach Yichang in der Provinz Hubei. Dort wurde er von einer Überwachungskamera gefilmt, als er in der Öffentlichkeit mit Kreide „Falun Dafa ist gut“ schrieb. Die Polizei von Yichang identifizierte ihn mithilfe eines Datenbanksystems und informierte die zuständigen Behörden in Shijiazhuang.

Li wurde am Abend des 21. Mai in seiner Wohnung in Shijiazhuang festgenommen und verbrachte die Nacht auf der Polizeiwache Xinhua in Gewahrsam. Am nächsten Tag kam die Polizei erneut zu seiner Wohnung und beschlagnahmte vier Falun-Dafa-Bücher, einen Laptop sowie zwei Mobiltelefone. Zudem durchsuchten sie seinen Zweitwohnsitz auf dem Land im Kreis Wuji (der zur Verwaltung von Shijiazhuang gehört), fanden dort jedoch keine Gegenstände, die mit Falun Dafa in Verbindung standen. Anschließend wurde Li in die Provinz Hubei überstellt und Beamten der Polizeidienststelle des Bezirks Xiling in der Stadt Yichang übergeben. Kurz darauf brachten sie ihn in das Untersuchungsgefängnis 3 der Stadt Yichang.

Am 12. Juni erhielt Lis Mutter ein Schreiben der Polizeidienststelle des Bezirks Xiling. Daraus ging hervor, dass die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xiling am 6. Juni einen offiziellen Haftbefehl gegen ihren Sohn erlassen hatte. Der Vorwurf lautete „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sektenorganisation“ – eine standardmäßig in China vorgebrachte Anklage, um Falun-Gong-Praktizierende zu kriminalisieren.

Nach Angaben seines Anwalts, der ihn besucht hat, isst Li in der Haftanstalt nur sehr wenig und hat erheblich an Gewicht verloren.

Frau in Hubei wiederholt wegen Praktizierens von Falun Dafa schikaniert

Zhou Yuxi aus Yingcheng in der Provinz Hubei wurde im Jahr 2026 mehrfach schikaniert, weil sie Falun Dafa praktiziert.

Die meisten Beamten zeigten weder ihren Ausweis vor noch einen Durchsuchungsbefehl. Im Januar beschlagnahmten sie Zhous Computer und haben ihn ihr bisher nicht zurückgegeben. Für die beschlagnahmten Gegenstände wurde kein offizielles Dokument ausgestellt.

Im Folgenden finden Sie Details zu den Schikanen:

Zhou Yuxi traf am 2. Januar 2026 auf dem Weg zur Schule mit ihrem Enkel auf einen Falun-Dafa-Praktizierenden. Dieser wurde später wegen der Verbreitung von Falun-Dafa-Materialien angezeigt, woraufhin die Polizei Frau Zhou ausfindig machte.

Am 5. Januar gegen 19.00 Uhr erschienen die Polizistin Yu Xingyan und ihr Stellvertreter Liu Xin von der Polizeistation Yanghe bei Zhou. Sie wies die Beamten darauf hin, dass Falun Dafa in China nicht unter Strafe steht und forderte sie eindringlich auf, sich nicht an der Verfolgung zu beteiligen. Sie ignorierten sie und gingen.

Am 8. Januar um 10.30 Uhr, kurz nachdem Zhou vom Einkaufen zurückgekehrt war, drangen sechs Beamte erneut in ihre Wohnung ein. Sie erkannte zwei von ihnen als Yu und Liu. Die anderen vier Beamten weigerten sich, ihre Namen preiszugeben, und gaben sich lediglich als Polizisten zu erkennen. Ein Beamter zeigte Zhou die Materialien, die der Praktizierende, dem sie am 2. Januar begegnet war, verteilt hatte. Sie wollten von Zhou die persönlichen Daten dieses Praktizierenden. Zhou verweigerte die Aussage.

Die Beamten forderten Zhou auf, sämtliche Falun-Dafa-Materialien herauszugeben. Sie weigerte sich. Daraufhin durchsuchten sie ihre Wohnung und beschlagnahmten ihren Computer. Ein Beamter ermahnte sie.

Am 12. Januar ging Zhou zur Polizeistation Yanghe und forderte die Rückgabe ihres Computers. Ein Beamter gab an, ihr Computer sei von Mitarbeitern der Staatssicherheit der Stadt Yingcheng beschlagnahmt worden. Sie ging dorthin, doch auch dort wurde ihr die Rückgabe verweigert.

Am 13. Juni schikanierten Yu und ein weiterer Beamter Zhou erneut und fotografierten sie und ihre Wohnung ohne ihre Erlaubnis.