(Minghui.org) Eine 65-jährige Frau aus der Stadt Dalian, Provinz Liaoning wurde am 23. Juli 2026 zu vier Jahren Haft verurteilt, weil sie Falun Gong praktiziert.

Dies ist das zweite Mal, dass Yu Chunxiang aufgrund ihres Glaubens zu Unrecht verurteilt wurde. Zuvor war sie bereits nach einer Festnahme im April 2018 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Jüngste Festnahme

Yu befand sich am 4. März 2026 gegen 9:30 Uhr zu Hause, als eine Gruppe von Zivilpolizisten der Polizeidienststelle des Bezirks Xigang und der Polizeiwache der Peking Straße eindrang. Sie drohten, ihr Handschellen anzulegen, als sie sich weigerte, bei der Hausdurchsuchung zu kooperieren. Zudem fragten sie, ob ihre Tochter einen Artikel bei Minghui.org eingereicht habe, in dem die frühere Verfolgung der Frau öffentlich gemacht wurde.

Anschließend brachten drei männliche und zwei weibliche Polizeibeamte Yu zur Vernehmung auf die Polizeiwache. Sie durchsuchten sie und forderten sie auf, ihre Schuhe und Socken auszuziehen. Sie weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen.

Die Polizei beschuldigte Yu, Materialien von Falun Gong verbreitet zu haben. Zwar ist die Verbreitung solcher Materialien nicht rechtswidrig, doch hatte sie dies an dem besagten Tag ohnehin nicht getan. Die Polizei brachte Yu zunächst in das Zentrum für Fallbearbeitung der Polizeibehörde der Stadt Dalian und später in die Haftanstalt der Stadt Dalian.

Bei Yu wurde hoher Blutdruck festgestellt, weshalb ihr die Aufnahme in die Haftanstalt verweigert wurde. Die Polizei zwang sie zur Einnahme von Medikamenten gegen hohen Blutdruck und verabreichte ihr drei Infusionen. Sie musste die ganze Nacht auf einem Holzbrett auf der Polizeiwache verbringen, bevor sie am 5. März nach 8 Uhr morgens erneut zur Haftanstalt gebracht wurde. Dort wurde sie aufgenommen und der Zelle 7 der Abteilung 8 zugewiesen.

Ein Beamter der Polizeidienststelle des Bezirks Xigang benachrichtigte am 5. März Yus Tochter und forderte sie auf, die Kleidung und Schuhe ihrer Mutter abzuholen. Sie kam der Aufforderung nach, weigerte sich jedoch, den Haftbescheid für ihre Mutter zu unterschreiben. Zwei Beamte nahmen das Dokument wieder an sich und verweigerten die Aushändigung einer Kopie.

Anwalt wurden Besuche bei Yu verweigert und die Einsicht in ihre Fallakte untersagt

Staatsanwalt An Jia von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xigang erließ am 17. März einen förmlichen Haftbefehl gegen Yu.

Yus Anwalt suchte am 23. März die Haftanstalt auf, erfuhr dort jedoch, dass er eine Genehmigung der Polizeidienststelle des Bezirks Xigang benötige, um seine Mandantin zu treffen. Die Polizeidienststelle weigerte sich, den für den Fall zuständigen Beamten zu benennen, und verweigerte dem Anwalt den Kontakt zu Yu.

Am 23. April übergab Staatsanwältin An den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ganjingzi, wo Staatsanwalt Hu Tongjun das Verfahren übernahm. Hu lehnte den Antrag des Verteidigers auf Einsicht in die Verfahrensakte wiederholt ab und verwies ihn schließlich an die Abteilung für Fallverwaltung der Staatsanwaltschaft. Dort teilte man dem Anwalt mit, er müsse seinen Befähigungsnachweis, seine Anwaltszulassung sowie die Zulassung seiner Kanzlei vorlegen, bevor ihm Einsicht in die elektronische Verfahrensakte gewährt werden könne.

Da der Anwalt nicht alle drei erforderlichen Dokumente bei sich hatte, fragte er, ob er stattdessen die Papierakte einsehen könne. Man forderte ihn jedoch auf, zunächst die Genehmigung von Staatsanwalt Hu einzuholen – dieser verweigerte sie weiterhin.

Auch Yus Sohn, der als familiärer Verteidiger auftrat, beantragte Einsicht in die gedruckte Fallakte. Staatsanwalt Hu lehnte seinen Antrag mit der Begründung ab, er könne sich mit potenziellen Zeugen „absprechen“. Daraufhin verlangte der Sohn, die Rechtsgrundlage zu sehen, die ihm die Einsicht in die Akte untersage. Hu legte ihm ein angeblich von seinen Vorgesetzten herausgegebenes Dokument vor und forderte ihn auf, es zu unterzeichnen. Als er sich weigerte, wurde ihm die Einsicht in die Fallakte verweigert.

Auch die Polizeidienststelle des Bezirks Xigang lehnte die Anträge des Anwalts, Yu in der Haftanstalt zu besuchen, wiederholt ab. Ihr Fall war als „Fall unter Geheimhaltungsvorbehalt“ eingestuft worden, sodass Anwaltsbesuche nur mit Genehmigung der Polizei möglich waren. Yus Angehörige wandten sich mehrfach an die Polizeidienststelle mit der Bitte, diese Einstufung aufzuheben, wurden jedoch jedes Mal abgewiesen. Schließlich blieb auch ihre telefonische Kontaktaufnahme erfolglos, da niemand mehr ihre Anrufe entgegennahm.

Anklage und Urteil

Am 12. Mai wurde gegen Yu Anklage erhoben und ihr Fall an das Bezirksgericht Ganjingzi weitergeleitet. Zehn Tage später, am 22. Mai, suchte ihr Sohn das Gericht auf, um einen Antrag auf Zulassung als familiärer Verteidiger einzureichen. Dort wurde er aufgefordert, bis zum 27. Mai ein Führungszeugnis sowie eine Bescheinigung über die uneingeschränkte persönliche Freiheit vorzulegen. Weder das für ihn zuständige Servicezentrum der Gemeindeverwaltung noch die örtliche Polizeidienststelle hatten jedoch jemals von einer solchen Bescheinigung gehört.

Daraufhin rief Yus Sohn von der Polizeidienststelle aus Richterin Duan Li an, um zu erfahren, was genau mit der „Bescheinigung über die uneingeschränkte persönliche Freiheit“ gemeint sei. Duan herrschte ihn an: „Besorgen Sie die Bescheinigung, wenn Sie wissen, worum es geht. Wenn Sie absolut keine Ahnung haben, dann vergessen Sie die Sache!“ Anschließend legte sie auf. Obwohl er noch viermal anrief, nahm sie keines seiner Gespräche mehr entgegen.

Ein Polizeibeamter, der das Telefonat mitgehört hatte, zeigte sich fassungslos über das Verhalten der Richterin. Er bemerkte, hätte er nicht gewusst, dass sie Richterin sei, hätte er sie für ein Mitglied der Mafia gehalten.

Schließlich gelang es Yus Sohn, mit Duans Sachbearbeiter zu sprechen. Dieser erklärte, es genüge, den Namen der Polizeidienststelle auf das Führungszeugnis zu schreiben und das Dokument von einem zuständigen Beamten unterschreiben zu lassen.

Am 4. Juni erhielt Yus Sohn die Mitteilung, dass der Prozess gegen seine Mutter für den 10. Juni um 10 Uhr angesetzt worden war. Einzelheiten über die Verhandlung wurden nicht bekannt. Am 23. Juli verurteilte das Gericht Yu zu vier Jahren Haft.

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