(Minghui.org) Am 12. September 2026 wurden acht Einwohner des Kreises Linzhang in der Provinz Hebei festgenommen, während sie gemeinsam die Schriften von Falun Gong lasen. Vier von ihnen befinden sich weiterhin in Haft.

Nur wenige Minuten nachdem die acht Praktizierenden gegen 20:10 Uhr in dem Geschäft von Song Zhenhai und seiner Frau, Wang Qiufen, mit dem Lesen begonnen hatten, drangen zwei Beamte der Polizeiwache der Gemeinde Nadongfang ein. Die Polizisten fotografierten die Praktizierenden und verlangten deren Namen.

Kurz darauf trafen weitere Beamte ein. Sie durchsuchten das Obergeschoss des Geschäfts, wo das Lernen stattfand, und beschlagnahmten die Falun-Gong-Bücher der Praktizierenden, einen Drucker, Mobiltelefone sowie das gesamte Bargeld im Geschäft.

Die fünfjährige Enkelin von Song und Wang, die ebenfalls anwesend war, geriet in große Angst. Als die Polizei Song in den Streifenwagen stieß, brach das kleine Mädchen in Tränen aus. Sie klammerte sich an das Bein von Wang, als die Beamten versuchten, diese mitzunehmen. Schließlich wies die Polizei die Mutter des Mädchens an, ihre Tochter abzuholen, und nahm Wang mit.

Liu Meihua (w) wurde in Songs Geschäft schwindelig, so dass sie nicht mehr gehen konnte. Die Polizei rief einen Krankenwagen. Nachdem ein erhöhter Blutdruck festgestellt worden war, verständigten die Beamten ihren Sohn, damit er sie abholte.

Auf dem Weg zur Polizeiwache gelang Ren Junxia (w) die Flucht.

Nach einem Tag in Gewahrsam wurden Ruiqin (Nachname unbekannt) und Duan (w) (Vorname unbekannt) aufgrund ihres hohen Alters freigelassen. Gegen die Frauen Liu Xingzhi und Wang Junxiang wurde jeweils eine zehntägige Verwaltungshaft verhängt. Song und Wang Qiufen (w) wurden in Strafhaft genommen. Wang Qiufen wurde in das dritte Untersuchungsgefängnis der Stadt Handan gebracht; der Aufenthaltsort von Song ist unbekannt.

Songs Tochter begab sich am 14. September zur Polizeidienststelle des Kreises Linzhang, um sich nach dem Stand ihres Falles zu erkundigen. Die Polizei gab 2.000 Yuan (etwa 257 Euro) des bei ihnen im Geschäft beschlagnahmten Bargeldes zurück.