(Minghui.org) Eine 73-jährige Frau aus der Stadt Qiqihar, Provinz Heilongjiang wurde im Juni 2026 in das Frauengefängnis der Provinz eingeliefert; sie war zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen des Praktizierens von Falun Gong verurteilt worden.

Die unrechtmäßige Verurteilung von Zhou Shuhua (geboren im Oktober 1952) ging auf ihre Festnahme am 12. September 2023 zurück. Jemand hatte sie wegen der Verteilung von Informationsmaterialien zu Falun Gong angezeigt. Beamte der Polizeiwache Zhengyang brachte sie in eine Haftanstalt; später wurde sie aufgrund von hohem Blutdruck gegen Kaution freigelassen.

Die Polizei übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Longsha. Zhou wurde zu einem unbekannten Zeitpunkt angeklagt. Im Oktober 2025 verurteilte das Bezirksgericht Jianhua sie zu zwei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Yuan (etwa 645 Euro).

Nach Zhous Verurteilung wurde sie nicht sofort wieder in Gewahrsam genommen. Erst am 6. Mai 2026 nahm die Polizei sie fest und brachte sie in eine Haftanstalt. Im Juni 2026 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verlegt. Trotz ihres weiterhin hohen Blutdrucks wurde sie dort aufgenommen und im Gefängniskrankenhaus untergebracht, wo sie sich nach wie vor befindet.

Frühere Verfolgung

Zhou begann im August 1995, Falun Gong zu praktizieren und genas von zahlreichen Krankheiten, darunter Knochensporne an Hals, Brustkorb und Wirbelsäule, Nierenentzündung, Magenbeschwerden, Gallenblasenerkrankung, Herzrhythmusstörungen und chronische Rachenentzündung. Durch das Praktizieren wurde sie zudem ein freundlicher und rücksichtsvoller Mensch.

Nachdem die Kommunistische Partei Chinas im Juli 1999 mit der Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, hielt Zhou unbeirrt an ihrem Glauben fest und geriet ins Visier der Behörden.

Am 4. März 2005, nach 19 Uhr, drang eine Gruppe von Polizisten unter der Leitung von Dienststellenleiter Tian von der Polizeiwache Zhengyang in Zhous Wohnung ein. Da sie nicht zu Hause war, kam es zu Gewalttätigkeiten gegen ihren Mann. Die Polizisten schlugen auf ihn ein, so dass er auf einer Seite seines Gesichts Prellungen davontrug. Zudem hängten sie ihn auf und forderten ihn auf, den Aufenthaltsort seiner Frau preiszugeben.

Zhous Mann sah sich gezwungen, die Polizei zur Wohnung ihrer Tochter zu führen, wo sich Zhou aufhielt. Kurz nach Mitternacht brach die Polizei die Tür der Wohnung auf und beschlagnahmte Falun-Gong-Bücher, drei Computer, einen Farbdrucker, einen Laserdrucker sowie ein Aufnahmegerät.

Zhou, ihr Mann, ihre Tochter und ihr Schwiegersohn wurden zur Polizeiwache Zhengyang gebracht. Um Geständnisse zu erpressen, hängte die Polizei Zhou an einem Heizungsrohr auf und schlug ihren Schwiegersohn so heftig, dass seine Nase stark blutete.

Während ihr Mann, ihre Tochter und ihr Schwiegersohn nach 65 Stunden freigelassen wurden, blieb Zhou in Haft und war weiterer Folter ausgesetzt. Am Morgen des 5. März 2005 wickelte die Polizei Handtücher um ihre Hände und Füße und kettete sie mit Handschellen an Metallstangen. Anschließend setzten sie ihr einen Motorradhelm auf und schlugen ihren Kopf gegen die Wand. Äußerlich waren keine Verletzungen sichtbar, doch sie erlitt schwere innere Verletzungen. Die Folter hörte erst auf, als sie das Bewusstsein verlor. Als sie wieder zu sich kam, konnte sie weder ihre Arme heben noch gehen.

Zhou wurde am 11. März 2005 in eine Haftanstalt verlegt. Sie war weiterhin unfähig zu gehen oder für sich selbst zu sorgen, doch eine Freilassung gegen Kaution wurde ihr verweigert. Später wurde sie zu sieben Jahren Haft verurteilt und am 16. August 2006 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingewiesen.

Die Wärter der neunten Abteilung stifteten auch die Mitgefangenen dazu an, Zhou zu foltern. Sie zwangen die Praktizierende, Videos anzusehen, in denen Falun Gong verleumdet wurde, und forderten sie auf, ihrem Glauben abzuschwören. Wann immer sie sich weigerte, musste sie stundenlang auf einem kleinen Hocker sitzen oder stehen. Zudem wurde ihr der Schlaf sowie der Toilettengang verwehrt und sie wurde zu schwerer körperlicher Arbeit gezwungen (darunter das Verpacken von Zahnstochern und das Flechten von Seilen).

Einmal wurde Zhou gezwungen, 36 Tage lang ununterbrochen auf einem kleinen Hocker zu sitzen, ohne schlafen zu dürfen. Ihre Beine schwollen dabei so stark an, dass ihr die Hose nicht mehr passte. Ihr systolischer Blutdruck schoss auf 180 mmHg in die Höhe (Normalwert: 120 oder niedriger) und ihre Herzfrequenz stieg auf 120 Schläge pro Minute (Normalbereich: 60–100).

Nach Zhous Freilassung am 10. Mai 2010 war sie ständigen Schikanen durch eine lokale Gemeindemitarbeiterin namens Ma sowie durch Beamte der Polizeiwache Caihong ausgesetzt. Wenn sie nicht zu Hause war, fotografierten diese ihre Familienangehörigen und nahmen deren Stimmen auf.

Am 4. Dezember 2015 drang Polizeichef Fu von der Wache Caihong gemeinsam mit weiteren Beamten nach 9 Uhr morgens in Zhous Wohnung ein. Sie brachten sie zunächst auf die Polizeiwache und später in eine Haftanstalt. Ihre Familie wies die Polizei darauf hin, dass sie an Herzproblemen und hohem Blutdruck litt. Sie wurde einer ärztlichen Untersuchung unterzogen und vier Tage später wieder freigelassen.

Zhou wurde am 29. März 2021 gemeinsam mit zwei weiteren Praktizierenden – darunter Chen Yujun (w) und Jin Yunfei (m) – festgenommen. Sie wurden wieder freigelassen, nachdem die örtliche Haftanstalt ihre Aufnahme aufgrund von hohem Blutdruck abgelehnt hatte.