(Minghui.org) Zhang Huiqiong, eine 36-jährige Einwohnerin der Stadt Wuhan, Provinz Hubei, stand am 26. August 2026 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht.

Der Staatsanwalt weigerte sich, die unter Nötigung erstellten Vernehmungsprotokolle der Polizei aus den Akten zu streichen. Außerdem lehnte der Richter Zhangs Antrag ab, die Informationsmaterialien über Falun Dafa vorzulegen, die als Beweismittel gegen sie verwendet worden waren.

Erste Festnahme

Angeführt von Mitarbeitern der Wohnsiedlung Huacheng Jiayuan drangen Beamte der Staatssicherheitsbehörde der Hightech-Entwicklungszone Östliche See und der Polizeistation Huashan am 21. Dezember 2021 in Zhangs Wohnung ein. Sie behaupteten, sie sei dabei gefilmt worden, wie sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt habe und durchsuchten ohne gültigen Durchsuchungsbefehl ihre Räumlichkeiten. Nur die Beamten Sun Fuli und Sun Jun, die die Hausdurchsuchung leiteten, zeigten ihren Ausweis. Die anderen Beamten zeigten weder einen Ausweis noch nannten sie ihre Namen.

Zhang wurde zunächst zur Polizeistation Huashan gebracht und am späteren Abend in die Erste Haftanstalt der Stadt Wuhan überstellt. Die Polizei informierte die Angehörigen weder über ihre Festnahme noch stellte sie ihnen eine offizielle Mitteilung über ihre 15-tägige Verwaltungshaft zu.

Am 7. Januar 2022 fuhren der Polizeibeamte Shu Tan und drei weitere Beamte mit Zhang zurück zur Polizeistation Huashan und anschließend zur Ersten Haftanstalt der Stadt Wuhan, um sie in Untersuchungshaft zu nehmen. Diese nahm die Praktizierende jedoch nicht auf, da sie nicht gegen COVID-19 geimpft war.

Die Polizei rief Zhangs Familie an und forderte sie auf, zur Polizeiwache zu kommen, um sie gegen Kaution abzuholen. Als die Angehörigen dort eintrafen, wies die Polizei sie an, Zhang dazu zu bewegen, einer Impfung zuzustimmen. Sie weigerte sich jedoch und wurde über Nacht auf der Polizeiwache festgehalten.

Am folgenden Tag brachte die Polizei Zhang in eine Klinik und versuchte, sie zur Impfung zu zwingen. Sie weigerte sich weiterhin. Am Nachmittag unternahm die Polizei einen weiteren Versuch, sie in die Haftanstalt einzuweisen. Als die dortigen Wärter darauf bestanden, Zhang nicht aufzunehmen, ließ die Polizei sie gegen Kaution frei.

Um weiterer Verfolgung zu entgehen, sah sich Zhang gezwungen, von zu Hause fernzubleiben. Zudem wurde sie im Internet zur Fahndung ausgeschrieben. Da die örtliche Polizei und Mitarbeiter des Wohnviertelkomitees sie nicht finden konnten, schikanierten sie wiederholt ihre Familie.

Ab November 2023 reichte Zhangs Vater, Zhang Linhua, mehrere Beschwerden gegen die Polizei wegen der Verfolgung ein, jedoch ohne Erfolg.

Nach zweiter Festnahme angeklagt

Zhang und ihr Vater wurden am 7. November 2025 von Beamten der Polizeistation Xinzhou festgenommen. Während der Vater noch am selben Abend freigelassen wurde, kam die Tochter am nächsten Tag in die Erste Haftanstalt der Stadt Wuhan. Die Staatsanwaltschaft der Hightech-Entwicklungszone Östliche See lehnte den Antrag der Polizei auf Genehmigung ihrer Festnahme ab, und ließ sie am 21. November gegen Kaution frei.

Am 5. Dezember 2025 erhielt Herr Zhang von der Polizeistation Xinzhou zwei Dokumente, aus denen hervorging, dass die im Jahr 2021 bei seiner Tochter beschlagnahmten Gegenstände im Zusammenhang mit Falun Dafa als Beweismittel gegen sie verwendet werden würden.

Zhang Huiqiong wurde am 30. März 2026 von der Staatsanwaltschaft der Hightech-Entwicklungszone Östliche See vorgeladen. Wenige Stunden später wurde ein formeller Haftbefehl gegen sie erlassen. Gegen Mittag brachte die Polizei sie in die Erste Haftanstalt der Stadt Wuhan.

Am 28. Mai reichten die Beamten der Polizeistation Huasha Zhangs Fall bei der Staatsanwaltschaft der Hightech-Entwicklungszone Östliche See ein. Diese leitete den Fall am 3. Juni an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hongshan weiter.

Am 30. Juni befragte Staatsanwalt Liu Jun Zhang in der Haftanstalt. Diese wies darauf hin, dass die Polizei bei der Bearbeitung ihres Falles gegen die gesetzlichen Verfahren verstoßen habe und forderte Liu auf, die gegen sie verwendeten Beweise zu überprüfen. Er ignorierte sie. Als sie sich nach der Rechtsgrundlage für ihre Strafverfolgung erkundigte, beendete er das Verhör abrupt und wies die Wärter an, sie zurück in eine Zelle zu bringen.

Zhang wandte sich daraufhin schriftlich an das Bezirksgericht Hongshan und forderte den Richter auf, ihr Verfahren einzustellen. Sie erhielt keine Antwort.

Während der Vorverhandlung am 18. August lehnte Zhang den vom Gericht bestellten Anwalt ab und bestand darauf, sich selbst zu verteidigen.

Gerichtsverhandlung

Am 26. August stand Zhang vor dem Bezirksgericht Hongshan. Der Staatsanwalt weigerte sich, Zeugen zum Kreuzverhör vorzuladen.

Zhang beantragte, drei polizeiliche Vernehmungsprotokolle aus ihrem Verfahren auszuschließen. Sie begründete dies damit, dass sie in den ersten beiden Vernehmungen genötigt worden sei, unter Zwang zu antworten. Außerdem habe die Polizei nicht objektiv alles festgehalten, was sie gesagt habe. Der Staatsanwalt wies ihren Antrag ab und machte geltend, dass beide Protokolle von ihr unterschrieben worden seien.

Beim dritten Protokoll hingegen handelte es sich um ein komplett fabriziertes Dokument, das mit einer von der Polizei gefälschten Unterschrift versehen war. Außerdem war es auf den 26. Februar 2026 datiert, obwohl Zhang erst am 30. März 2026 festgenommen und in die Haftanstalt eingeliefert worden war. Der Staatsanwalt behauptete zunächst, die Polizei habe sich lediglich im Datum geirrt. Er erklärte sich jedoch später bereit, das Protokoll auszuschließen, als Zhang darauf bestand, dass in der Haftanstalt sie niemand darüber informiert habe, dass ihre Verhaftung bestätigt worden sei, wie im Vernehmungsprotokoll festgehalten.

Zhang forderte den Staatsanwalt zudem auf, die Video- oder Audioaufzeichnung des polizeilichen Verhörs vom 7. Januar 2022 abzuspielen. Der Staatsanwalt behauptete, dass diese nicht mehr vorhanden seien, da das Verhör bereits lange zurückliege.

Daraufhin forderte Zhang den Staatsanwalt auf, die als Beweismittel gegen sie angeführten Informationsmaterialien über Falun Dafa laut vorzulesen und zu erläutern, inwiefern diese den Vorwurf der „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sekte“ stützten. Richter Guo Chunzhi lehnte den Antrag ab.

Früherer Bericht:

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