Clintons Kritik an der Verletzung der Menschenrechte

Associated Press - 6. Dezember 1999

WASHINGTON (AP) -- In einer Rede über Menschenrechte am Montag kritisierte US-Präsident Clinton Chinas Unterdrückung der spirituellen Bewegung Falun Gong.

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Der Präsident feierte den 51. Jahrestag der Menschenrechtsdeklaration, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Drängen von Eleonora Roosevelt hin übernahmen, um sicher zu stellen, daß "alle Menschen frei geboren und in ihrer Würde und in ihrem Recht gleichgestellt sind".

In der Rede machte Clinton das aller erste Mal Bemerkungen hinsichtlich der Festnahmen und Inhaftierungen von Mitgliedern der Falun Gong Bewegung in China. Der Präsident nannte es ein "besorgniserregendes Beispiel" dafür, wie die Regierung gegen jene agiert, "die die Grenzen der Freiheit testen."

"Die, auf die man abzielt, sind keine politischen Dissidenten, und ihre Übungen und ihr Glaube sind für uns ungewohnt" sagte Clinton. "Aber natürlich muß der Grundsatz noch der gleiche sein: Gewissensfreiheit und Versammlungsfreiheit. Und natürlich müssen unsere Interesse die gleichen sein: Zusehen, daß zuhause in China Stabilität und Wachstum aufrecht erhalten wird, indem den wachsenden Bedürfnissen seines Volkes nach Offenheit und Vertrauen entgegengekommen - nicht unterdrückt - wird."

Seitdem die chinesische Regierung die Gruppierung als eine Bedrohung ihrer Herrschaft ansah und sie vor vier Monaten verbot, wurden Berichten zufolge tausende Falun Gong Anhänger verhaftet. Die Praktizierenden sagen, daß Falun Gong, welches vom Buddhismus, Taoismus und Chinas traditionellen langsamen Bewegungen und Meditation ableitet ist, die Gesundheit fördert und eine bessere Moral bringt.

Mike Hammer, der Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates, sagte, daß die US-Regierung Chinas Aktionen gegen Falun Gong kritisiert habe, aber die Rede vom Montag stellte Clinton's erste direkt Bemerkung dar. Er sagte, Clinton empfand es als wichtig, ein Statement abzugeben, besonders in Hinblick auf den Jahrestag der Menschenrechte.

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