Nachrichten vom 5. März 2000

[ Changsha, Provinz Hunan ] Schauprozeß gegen Buchhändler

Am 2. März wurde der Schauprozeß gegen einige Falun Gong Praktizierende, die wegen des Verkaufs

von Falun Dafa Büchern angeklagt waren, schon nach weniger als einer halben Stunde beendet.

In dem Prozeß wurden drei Personen verurteilt: Herr Feng Fei, Frau Tan Mimi und der Vater von Tan Mimi, der in einer Buchhandlung arbeitete. Der von Feng Feis Familie beauftragte Anwalt erschien nicht zum Prozeß. Er sagte, sein Erscheinen und seine Verteidigung würden wirkungslos sein. Der von der Familie der Tan Mimi beauftragte Anwalt ergriff während des Prozesses kein einziges Mal das Wort. Der Richter stellte den Verteidigern lediglich einige Fragen, wie z.B. "Haben Sie jemals Falun Gong Bücher verkauft?", bevor sie mechanisch das Urteil sprachen.

Feng Fei und der Vater von Tan Mimi wurden zu 5 Jahren Haft verurteilt, Tan Mimi zu 3 Jahren. Außerdem wurden sie mit hohen Bußgeldern belegt. Ihre Familien konnten diese Gelder nicht aufbringen, und so wurde ihnen gesagt, daß man ihre Wohnungen plündern und ihre Häuser konfiszieren würde, wenn sie nicht zahlten.

Das ganze Gerichtsverfahren erschien mehr als ein Propagandaakt. Die staatseigene Agentur Xinhua News und das lokale Fernsehen mußten von dem Prozeß berichten. Siebenundsiebzig Buchhändler wurden aufgefordert, an dem Verfahren teilzunehmen, und ihnen wurde warnend gesagt, daß jeder Buchhändler einem ähnlichen Urteil entgegensähe, wenn er Falun Dafa Bücher verkauft.


[ Harbin, Provinz Heilongjiang ] Verfolgung in einer Frauenhaftanstalt, Ende 1999

Die Frauenhaftanstalt Guxiang hat zwei Abteilungen, die Telefonnummer der zweiten ist 011-86-451-4303215. Ende des Jahres 1999 erlebten Falun Gong Praktizierende folgende Drangsalierung.

[1] Die Polizei erlaubte einigen weiblichen Praktizierenden nicht, Damenbinden zu benutzen. Sie mußten zu diesem Zweck Bettücher auseinanderreißen.

[2] Weil zu viele Praktizierende in ihre Heimatstadt Beijing überführt wurden, war das Frauengefängnis von Guxiang völlig überfüllt. Mehr als 30 Menschen lebten in einem Raum, der eigentlich nur für 12 Personen vorgesehen ist. Mehr als 30 Menschen schliefen dicht aneinander gedrängt. Man konnte sich die ganze Nacht über nicht rühren.

[3] Dieses Frauengefängnis ist eigentlich nicht so eine Art Arbeitslager, in dem die Gefangenen zur Arbeit gezwungen werden. Trotzdem wurden die Falun Gong Praktizierenden von der Polizei zur Arbeit gezwungen, um dem Gefängnis einen Gewinn einzubringen.(Diese Zwangsarbeit wurde inzwischen gestoppt.)

[4] Im November und Dezember 1999 quälte die Haftanstalt diejenigen Praktizierenden, die sich im Hungerstreik befanden, durch "rektale Ernährung". Es ist nicht bekannt, wie viele Praktizierende auf diese Art mißhandelt wurden, aber Mitarbeiter der Haftanstalt bestätigten, daß diese Art physischer Folterungsmethoden durchgeführt wurden.

[5] Vor dem chinesischen Neujahr (5. Februar) wurden viele Praktizierende freigelassen, nachdem ihre Verwandten hohe Bußgelder bezahlt hatten. Diese Art Bußgeld entspricht nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Kautionen, es ist statt dessen verhandelbar. Die Familienmitglieder eines Praktizierenden, die nicht Falun Gong Praktizierende sind, handelten die Summe nach langem Bemühen herunter auf weniger als 40.000Yuan. Ein minder bemittelter Praktizierender vom Land mußte auch eine Strafe zwischen 10.000 und 20.000 Yuan zahlen. Außerdem macht sich diese Haftanstalt ihre eigenen Regeln, indem sie jeden Praktizierenden, der für einen anderen verhafteten Familienangehörigen Kaution hinterlegen will, zuerst eine Erklärung unterschreiben läßt, daß er mit Falun Gong aufhören wird.

Praktizierende, die irgendwann einmal zur Petition in Beijing waren, wurden mit Strafen zwischen 3.000 und 50.000 Yuan belegt. Einfache Familien in der Stadt Harbin können so einen Betrag überhaupt nicht aufbringen. Auch wenn sie solch einen großen Betrag bezahlten könnten, würden sie erst frei kommen, wenn sie eine Erklärung unterschreiben, daß sie Falun Gong aufgeben.

Nach einer eher zurückhaltenden Schätzung haben manche Behörden und Privatpersonen mehrere Millionen Yuan gesammelt, indem sie Praktizierenden, die zur Petition nach Beijing gegangen waren, solche Strafgelder auferlegt hatten. In diesem Betrag sind die Strafgelder und Beträge nicht enthalten, die die Polizei unter diversen anderen Umständen einkassiert hat.


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