Nachrichten vom 10. Juli 2000

[ Jining, Provinz Shandong ] Strafen für Falun Gong Praktizierende von einem lokalen Wohnviertelkomitee

Im nachfolgenden ist die Übersetzung des Beschlusses des lokalen Komitees von der Stadt Jining zur Bestrafung Falun Gong Praktizierender:

Gemäß des Verbots von Falun Gong durch einige höhere Beamte, zusammen mit dem lokalen Komitee, wurde nach einer Zusammenkunft des lokalen Komitees entschieden, daß die unten aufgeführten Strafen auf Falun Gong Praktizierende, die entweder von den Massen angezeigt oder von den zuständigen Behörden gefangengenommen wurden, erhoben werden sollen:

Der oder die Praktizierende darf sich keinerlei Leistungen vom lokalen Komitee erfreuen.
In den Wohnungen der Praktizierenden wird die Wasser- und Stromversorgung für drei Monate unterbrochen; den Praktizierenden wird darüber hinaus zwei Jahre lang die doppelten Kosten für Wasser und Strom abverlangt.
Praktizierenden wird keine Hausbesitzerurkunde ausgestellt.
Den Eltern des Praktizierenden und andere unmittelbare Familienangehörigen werden zwei Jahre lang keine Rente ausbezahlt bekommen und in der Zukunft dafür auch nicht entschädigt werden.
Am 28. Juni 2000 abgestempelt vom Changqing Wohnviertelkomitee der Kreisstadt Jincheng, Stadt Jining.


[ Provinz Sichuan ] Ein Polizist starb an einem plötzlichen Anfall einer schweren Krankheit

Als ein für die Hausregistrierungen verantwortlicher Polizist von der Polizeistation des Bezirks Qingyang der Stadt Chengdu einen Praktizierenden warnte, nicht nach Beijing zu gehen, um dort der Zentralregierung die Wahrheit über Falun Gong zu berichten, sagte er: „Wenn Du wagst zu gehen, werde ich Dich in die Haftanstalt einliefern. Ich habe bereits den Praktizierenden XXX einliefern lassen.” Der Praktizierende sagte daraufhin: „Tu das nicht. Du wirst es bereuen, wenn das Fa berichtigt worden ist.” Der Polizist erwiderte: „Das brauchst du mir gegenüber nicht erwähnen. Wenn das Fa berichtigt ist, werde ich sowieso schon tot sein.”

Einige Tage später starb dieser Polizist plötzlich an einer schweren Krankheit.


[ Chengdu, Provinz Sichuan ] Verfolgung in der Stadt Chengdu

Die Regierung und die Polizeistation vom Viertel Baohe, Stadt Chengdu, hält 5 Praktizierende, einschließlich Liao Qizhen, seit dem 24. Juni 2000 in einem kleinen Raum fest, welcher sich im Regierungsgebäude des Viertels befindet. Die weiblichen und männlichen Praktizierenden sind zusammen eingesperrt. Ihnen ist zu keiner Zeit erlaubt, den Raum zu verlassen, und sie müssen somit dort gemeinsam essen, schlafen und die Toilette benutzen. Es heißt, daß sie bis Ende Juli nicht in eine Haftanstalt eingeliefert würden.

Die Adresse der Regierung des Viertels Baohe und der Polizeistation lautet:
Wuguiqiao, Stadt Chengdu
Telefonnummer: +86-28-4461710


[ Stadt Chengdu ]

Praktizierender Cheng Zhang, Angestellter der Landwirtschaftsbank des Bezirks Longquanyi, wurde am 19. Juni 2000 abgeführt, weil er sich weigerte, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, mit Falun Gong aufzuhören. Seine Wohnung wurde ebenfalls geplündert.

Vor kurzem erhielten seine Familienmitglieder eine Nachricht von der Polizei, daß er einen weiteren Monat Vollzugshaft bekommen werde, weil er weiterhin Falun Gong praktizierte und es anderen Gefangenen vorstellte.

Bitte rufen Sie den Polizeibeamten Guo Tonglin unter der Telefonnummer +86-28-4853044 an, um mehr über die Verfolgung durch die Longquanyi Bezirkspolizeistation zu erfahren. Dieser Beamte ist für die Verfolgung der Falun Gong Praktizierenden im lokalen Bezirk verantwortlich.


[ Stadt Guangzhou ]

Jede Polizeistation in der Stadt Guangzhou begann letzte Nacht mit der Verhaftung der Praktizierenden ihres Bezirkes aus Angst, daß die Praktizierenden Flugblätter, die die Wahrheit über Falun Gong preisgeben, auf der Straße anbringen könnten.

Einige Polizeibeamte und Streifenpolizisten klopften letzte Nacht an einige Türen von Praktizierenden. Die Familienangehörigen, die keine Praktizierenden waren, fühlten sich sehr belästigt von dieser Handlung der Polizei. Später wurde den Familienangehörigen von einigen Polizeistationen mitgeteilt, daß die Praktizierenden freigelassen würden, falls sie garantieren könnten, daß die Praktizierenden nicht mehr raus gingen. Einige von den Familienangehörigen wurden sehr wütend, weil die Polizei ernsthaft ihr Alltagsleben störte, indem sie die Praktizierenden willkürlich mitgenommen hatten, und verweigerten deshalb diese Garantie. Sie sagten der Polizei sogar, daß sie selber nach Beijing zum appellieren gehen würden, falls sie die Praktizierenden nicht freilassen würden. Schließlich mußte die Polizei die Praktizierenden freilassen. Die Situation einiger anderer Praktizierender ist jedoch immer noch unbekannt.


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