Statement der GfbV-Österreich

Wien, 06. Dezember 2001

Mit größter Besorgnis verfolgt unsere Menschenrechtsorganisation die Art mit der die chinesische Regierung seit seinen Anfängen gegen ethnische und religiöse Minder-heiten vorgeht. Menschenrechtsverletzungen stehen an der Tagesordnung. Beson-deres Aufsehen aber erregte in unseren Reihe die Brutalität der chinesischen Si-cherheitskräfte mit der Mitglieder der Falun-Gong-Bewegung verfolgt werden.

Über 100.000 Inhaftierte, über 320 zu Tode Gefolterte, über 1000 in psychiatrische Anstalten eingewiesene Personen, Millionen ihrer Rechte beraubte Praktizierende - und das in einem Zeitraum von nicht einmal 3 Jahren - sind zu viele Menschen, selbst für chinesische Verhältnisse.

Was darf sich China alles leisten? China darf es sich leisten, dass eine 30 Jahre alte Mutter und ihr 8 Monate alter Sohn in einem Arbeitslager zu Tode gefoltert werden. Dieser Fall ist nur einer der immer wieder erschütternden Vorkommnisse in chinesi-schen Gefängnissen oder Arbeitslagern. Wann kommt da der Aufschrei der interna-tionalen Gemeinschaft?

Was haben sich Falun Gong-Anhänger zu schulden kommen lassen? Falun Gong-Anhänger praktizieren eine friedliche Meditationspraxis, sie werfen keine Bomben, sind keine politischen Konspiranten, sind also keine Gefahr für die chinesische Re-gierung. Umso mehr stellt sich die Frage, was in den Köpfen derjenigen vorging, die 1999 die Ausübung von Falun Gong verboten haben und in Folge ein Leiden tausen-der Menschen auf dem Gewissen haben.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker verurteilt die rücksichtslose chinesische Politik gegenüber den Menschen, die Falun Gong ausüben. Um diesen Menschenrechts-verletzungen den Garaus machen zu können, brauchen die Falun Gong-Anhänger die Hilfe der Presse. Zu lange hat sich China auf dem Rücken ethnischer und religiö-ser Minderheiten ausgetobt ohne dass die internationale Gemeinschaft oder auch nur Österreich Konsequenzen gezogen hat.