Baltic News Service, 08.10.02: Justizminister von Estland zensiert weite Interpretation von Öffentlicher Versammlung

Der Justizminister von Estland sagte, dass die Festnahme von vier Falun Gong Praktizierenden in Estland während des Besuchs des Chinesischen Präsidenten im Juni illegal war, weil die Polizei den Begriff der Öffentlichen Versammlung zu weit interpretiert hatte.

Am Montag sagte der Justizminister Allar Joks in seiner Antwort auf die Anfrage von Andres Herkel und Jaan Leppik, Mitglieder des Parlamentes und der oppositionellen Pro Patria Union, vom Montag, dass das friedliche Verteilen von Informationsmaterialien, basierend auf einer Bekanntmachung der Internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International, das Fotografieren der Aktivität und das Tragen eines Falun Gong Buttons keine öffentliche Versammlung darstellen würden, die entsprechend dem Gesetz bei der örtlichen Regierung beantragt werden muss.
Joks sagte, das Verhalten der vier Falun Gong Anhänger habe die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes zur Öffentlichen Versammlung, die das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleisten, nicht gefährdet. Deshalb sei eine Ausweitung des Gesetzes auf den diskutierte Fall wert zu debattieren. Er fügte hinzu, dass gemäß der Verfassung, jeder das Recht habe, seine Ideen, Meinungen, Überzeugungen und andere Informationen mündlich, schriftlich oder in Form von Fotos oder eines jeden anderen Weges zu verbreiten.

Joks sagte, dass die Interpretation des Gesetzes zur Öffentlichen Versammlung auf eine Weise, die buchstäblich die freie Verbreitung von Informationen außer Kraft setze, nicht gerechtfertigt werden könne.

Er sagte, die Verpflichtung, jegliche Verbreitung von Informationsmaterialien 7 Tage im Voraus bekannt zu geben, wäre eine vernünftige Einschränkung, in Anbetracht jener demokratischen Werte denen das Verfassungsprinzip auf freie Meinungsäußerung diene.

"Durch eine heimliche Einführung einer solchen Verpflichtung würden wir uns auf einen undemokratischen Weg begeben, der den ungehinderten Informationsfluss beschränkt," sagte Joks.

Er fügte hinzu, dass die Konsequenzen derartigen Handelns in Estland traurig sein könnten.

Joks sagte, dass es die Rolle von Parlamentsmitgliedern, des Justizministeriums, der Polizei und der Gerichte sei, dafür zu sorgen, dass die freie Meinungsäußerung nicht nur auf dem Papier bestehen bleibe und deshalb müsse die Relevanz der unerlaubten Handlung der Polizei im Juni ins Bewusstsein gebracht werden.

Auf eine ähnliche Anfrage Ende September, antwortete der Innenminister Ain Ppik, dass die Polizei entsprechend dem Gesetz gehandelt habe als sie am 14. Juni im SAS Radisson Hotel die schwedischen Bürger Bolette und Peter Ebertz sowie die lettischen Bürger Andrejs Aboltins and Eriks Valinieks in Haft genommen haben.


Der Minister sagte, sie hätten die Bestimmungen zur Öffentlichen Versammlung übertreten, weil die Schweden an Passanten ein kleines Faltblatt mit einem Zitat aus einer offiziellen Stellungnahme von Amnesty International bezüglich der Verletzung von Menschenrechten in China verteilt hatten.

Aboltins hat das Verteilen des Faltblattes aus der Ferne mit einer Videokamera aufgenommen, während Valinieks erschien, nachdem die drei erstgenannten Personen verhaftet worden waren und ebenfalls festgenommen wurde, weil er einen Falun Gong Button trug.

Seppik sagte, die Polizei habe die vier auf die Zentrale Polizeistation Tallin gebracht, wo neben anderen auch ein Beamter der Sicherheitspolizei mit ihnen gesprochen habe.
Der Innenminister sagte, dass die Festgenommenen das Gesetz der Öffentlichen Versammlung verletzt hätten, welches für die Organisation einer Versammlung eine Erlaubnis erfordert.

Seppik fügte hinzu, dass nach dem Gesetz die Erlaubnis für die Organisation einer Versammlung nur einem lettischen Bürger oder einem Ausländer mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis in Lettland erteilt werden kann. Er sagte, dass keiner der vier diese Anforderung erfüllt hätte.

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