Schweiz: Der Grossrat vom Kanton Genf verabschiedet eine Resolution gegen die Menschenrechtsverletzungen in China gegen Falun Gong

Resolution vom Grossen Rat der Republik und Kanton Genf über die Missachtung der Menschenrechte in China, unter anderen den Falun Gong Praktizierenden gegenüber
In Anbetracht dessen:

-dass die chinesische Volksrepublik Unterzeichnerin der internationalen Konvention vom 12. Dezember 1986 gegen die Folter und anderen grausamen unmenschlichen oder entwürdigenden Strafen und Behandlungen ist, diese Konvention am 4.Oktober 1988 ratifiziert hat und dass sie am 5.Oktober 1998 den internationalen Pakt der Vereinten Nationen vom 16.Dezember 1966 über die politischen und zivilen Rechte unterschrieben hat;

-dass im allgemein weiteren Sinne die Menschenrechte in den herkömmlichen internationalen Rechten einbegriffen sind, denn sie entsprechen dem universellen Verständnis der menschlichen Würde;

-dass in der Anzahl der Menschenrechte die Vereinigungsfreiheit (Art.22 des oben erwähnten Paktes), die Versammlungsfreiheit (Art.21 desselben Paktes) und diverse Garantien für die Gewährleistung des Lebens, der Freiheit, der persönlichen Sicherheit (Art. 6, 9, 17 des Paktes) oder das Verbot von grausamen, unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlungen (Art.7 und 10, der oben erwähnten Konvention gegen die Folter), unrechtmässigen Verhaftungen und anderen Überschreitungen der Justizverfahrensregeln (Art. 9 und 14 von derselben Konvention) aufgezeichnet sind;

-dass die Freiheiten und oben erwähnten Garantien in der chinesischen Volksrepublik häufig überschritten werden, unter anderen gegenüber Falun Gong Praktizierenden wovon eine grosse Anzahl Opfer von Verfolgung, Gefangennahme, Folterungen, anderen grausamen unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlungen, summarischen Gerichtsverfahren, sogar Hinrichtungen sind;

-dass ein Dialog auf Regierungsebene zwischen der Schweiz und der chinesischen Volksrepublik zur Förderung der Menschenrechte existiert, welches zu regelmässigen Treffen von Delegationen unserer beiden Länder führt.


Der Grossrat der Republik und Kanton Genf

Bedauert, dass trotz dem Beitritt der chinesischen Volksrepublik zu dem Pakt Vereinten Nationen über die zivilen und politischen Rechte, und ihrer Ratifizierung der internationalen Konvention gegen die Folter, in China Verletzungen der Menschenrechte stattfinden, denen unter anderen Falun Gong Praktizierende zum Opfer fallen, wie zum Beispiel:

-die Vereinigungsfreiheit streng eingeschränkt

-die Missachtung des Lebens, der Freiheit und der Sicherheit der Personen, besonders auf Grund der Anwendung von zahlreichen willkürlichen Verhaftungen, Folterungen, grausam unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlungen, von häufig summarischen Gerichtsverfahren, Urteilssprüchen und Ausführung der Hinrichtungen inbegriffen.


Befürwortet dennoch den Dialog der Schweizer Behörden mit der chinesischen Volksrepublik, um der Förderung der Menschenrechte in China beizutragen, und spricht den Wunsch aus, dass der Bundesrat diesen Dialog weiterführt.


(Resolution R 461, verabschiedet am 24.Oktober 2002 vom Grossen Rat der Republik und Kanton Genf)

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