AP, 22.03.2002: Anklagepunkte gegen Falun-Gong-Anhänger verlesen Behinderung der öffentlichen Ordnung und der Polizei

Hongkong (AP) Vor einem Gericht in Hongkong sind 16 Falun-Gong-Anhänger, darunter vier Schweizer, am Freitag der absichtlichen Behinderung der öffentlichen Ordnung angeklagt worden. Vier einheimische Mitglieder der Meditationsbewegung müssen sich darüber hinaus wegen Behinderung der Polizei und tätlicher Übergriffe auf Beamte verantworten, wie Staatsanwalt Tommy Tang in seiner Anklageschrift verlas. Beobachter werteten dies als eine Verhärtung der Linie Hongkongs gegenüber der Religionsgemeinschaft.

Die 16 Falun-Gong-Anhänger waren am 14. März während einer Demonstration vor dem chinesischen Regierungssitz in Hongkong festgenommen und dann gegen Kaution vorerst
wieder auf freien Fuß gesetzt worden. In China ist die Organisation verboten, nicht aber in Hongkong, das innerhalb der Volksrepublik immer noch einen Sonderstatus genießt. In der ehemaligen britischen Kronkolonie hat die Gruppe deshalb schon häufig Protestveranstaltungen gegen die Regierung in Peking organisiert.

Die Bewegung macht geltend, sie habe an besagtem Tag lediglich friedlich demonstriert. Kritisch sind Beobachtern zufolge insbesondere die gesonderten Anklagepunkte gegen vier der einheimischen Falun-Gong-Mitglieder: Behinderung der Polizei kann mit einer Haftstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auf tätliche Übergriffe auf Polizisten stehen bis zu sechs Monaten Haft. Dagegen sind für eine absichtliche Behinderung der öffentlichen Ordnung nur drei Monate Gefängnis zu erwarten. Der Schweizer Falun-Gong-Anhänger Erich Bachmann erklärte, die Anklage verdeutliche, unter welchem Druck aus Peking die Behörden in Hongkong stünden.

Der Prozess soll am 17. Juni beginnen. Die Schweizer könnten Hongkong bis dahin verlassen, erklärte Richter Tong Man. Gegen die vier von den schwersten Vorwürfen betroffenen einheimischen Angeklagten wurde indessen ein Ausreiseverbot verfügt.

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