Politikkommissar des Arbeitslagers der Stadt Anshan: Die Angehörigen der Gestorbenen haben kein Recht, etwas zu sagen.

Falun Dafa Informationszentrum, 02.03.02 – In Anshan, Provinz Liaoning, wurde vor kurzem wieder eine Falun Gong Praktizierende im Arbeitslager zu Tode verfolgt.

Frau Kou Xiaoping, 40 Jahre alt, wohnte im Stadtteil Lishan in Anshan. Sie wurde im November 2000 aufgrund des Praktizierens von Falun Gong gesetzwidrig zu zwei Jahren Arbeitslager verurteilt. Im Arbeitslager der Stadt Anshan wurde sie neben massiven körperlichen Mißhandlungen intensiver Gehirnwäsche ausgesetzt und durfte einmal einen Monat lang nicht schlafen. Als Folge davon war sie sehr schwach. Um gegen solche Verfolgung zu protestieren, trat Frau Kou am 14.02.2002 in den Hungerstreik. Am 6. Tag ihres Hungerstreiks wurde sie zwangsernährt. Sie fühlte sich gleich am nächsten Tag nicht wohl und wurde im Krankenhaus untersucht. Nach Ergebnissen der Untersuchung sollte Frau Kou im Krankenhaus für weitere Behandlungen bleiben. Jedoch brachte das Personal des Lagers sie wieder ins Lager zurück mit der Begründung, dass Frau Kou nur etwas zum Essen benötigen würde. Der Zustand von Frau Kou verschlimmerte sich am folgenden Tag und sie wurde nochmals ins Krankenhaus gebracht. Am 22.02.02 starb sie.

Nach dem Tode von Frau Kou zwang das Lagerpersonal ihren Ehemann unter Drohung, ein Dokument zu unterschreiben, welches erklärte, dass Frau Kou Xiaoping an Krankheiten gestorben sei und ihr Tod deswegen nichts mit dem Lager zu tun hätte. Außerdem wurden den Angehörigen noch gesagt, dass sie den Leichnam von Frau Kou erst mit einer Genehmigung des Lagers und unter Anwesenheit des Personals sehen dürften. Das Lagerpersonal werde sich um den Leichnam kümmern. Foto- und Videoaufnahmen sowie Information der Medien seien verboten. Die Schwester von Frau Kou forderte von der Polizei eine Rechenschaft: „Wenn der Tod meiner Schwester ein normaler Todesfall wäre und nichts mit euch zu tun hätte, warum möchtet ihr euch noch um alles kümmern und warum brauchen wir noch eure Erlaubnis?“ Der Politikkommissar des Lagers Herr Zhang Zhengyang antwortete „Ihr Angehörigen der Gestorbenen habt kein Recht, etwas zu sagen.“

Informationen zufolge wirken das Parteikomitee der Provinz Liaoning, die Provinzverwaltung und die Polizeibehörde der Provinz Liaoning seit Ende Januar dieses Jahres mit der Stadtverwaltung und der Polizei in Anshan eng zusammen und treiben eine noch brutalere Verfolgung gegen Falun Gong Praktizierende. So eine Vorgehensweise der chinesischen Behörden wird sicherlich zum Schluß nur ihnen selbst schaden, sagten Analysten.