IGFM-PRESSEMITTEILUNG: TV-Film über Menschenrechtsverletzungen gezeigt

Jiang Zemin will Tod der Verantwortlichen

Schießbefehl auf Flugblattverteiler - Planzahl für Todesstrafe in jeder Provinz

Changchun / Frankfurt/M. - (7. März 2002) - Auf eine Eskalation der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in der Volksrepublik China weist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hin: Als am 5. März 2002 der diesjährige Volkskongreß in Peking eröffnet wurde, sendete das Kabelfernsehen der Stadt Changchun (Mandschurei / Nordostchina, Heimat des Falun Gong-Begründers Li Hongzhi) am Abend einen Film über die Verfolgung der buddhistisch orientierten Meditationsbewegung in China. Die Sendung dauerte ca. 40 Minuten. Das Kabelprogramm wird von bis zu einer Mio. Zuschauer gesehen.

Daraufhin wurden drei Falun Gong-Anhänger aus Changchun von dem für die Verfolgung der Meditationsbewegung zuständigen "Büro 610" verhaftet. Jiang Zemin soll - so Minghui Net – persönlich den Befehl "Todesstrafe, sie dürfen nicht begnadigt werden" erteilt haben. Zusätzlich erstellen das "Büro 610" der Provinz Jilin und der Stadt Changchun gerade eine Liste der Falun Gong-Anhänger, die für Todesstrafe oder langjährige Freiheitsstrafe vorgesehen sind. In anderen Provinzen gibt es ähnliche Listen.

Nordostchina gilt als eine Hochburg von Falun Gong. In der nordostchinesischen Metropole Changchun soll die Volkspolizei vor dem chinesischen Frühlingsfest (12. Februar) den Befehl erhalten haben Falun Gong-Praktizierende beim Handzettel verteilen oder Banner aufhängen auf frischer Tat zu erschießen. Bereits am 16. Februar soll nach einem Bericht des Falun Gong-nahen Informationsdienst Minghui Net in Anshan (Provinz Liaoning) vier Schüsse auf einen Falun Gong-Praktizierenden abgefeuert und am Bein verletzt haben, als dieser Plakate klebte.