EU drückt Betroffenheit bezüglich Menschenrechtssituation in China aus, insbesondere in Bezug auf Falun Gong

Rede des Abgesandten Joaquin Perez-Villanueva Y Tova, Vorsitzender der spanischen Delegation bei der 58. Sitzung der Menschenrechtskommission in Genf (18.3. - 26.04. 2002)

Tagungspunkt Nr. 9: Menschen- und Grundrechtsverletzungen

Freiheit in jedem Teil der Welt

Die Umwandlung der chinesischen Wirtschaft und die voranschreitende Reform des Justiz- und Gesetzgebungssystems während der letzten zwei Jahrzehnte haben zu bedeutenden Verbesserungen im Land geführt. Trotz dessen hat die Europäische Union in Form des Dialoges mit der chinesischen Regierung fortgesetzt ihre Betroffenheit bezüglich der Menschenrechtsverletzungen im Land ausgedrückt.

Obgleich die EU einige positive Entwicklungen, wie etwa die Fortführung der Kooperation in juristischen Reformen mit der UNHCR und der Europäischen Union begrüßt, hat sich in der Gesamtsituation kein bedeutender Fortschritt ergeben und die Europäische Union verbleibt in ihrer tiefen Besorgnis bezüglich des mangelnden Fortschrittes in anderen Bereichen. Der weitverbreitete Einsatz der Todesstrafe hat infolge der "Hart Durchgreifen" - Kampagne stark zugenommen, woraus auch weitere schwere Verletzungen bezüglich des Rechtsanspruches auf einen Gerichtsprozeß sowohl Inhaftierter als auch beschuldigter Personen resultieren. Die chinesischen Verantwortlichen halten weiterhin Informationen über die Auswirkungen der Kampagne zurück. Des weiteren werden schwere Strafen ohne die Einhaltung minimalster rechtlicher Standards verhängt.

Weitverbreitet ist immer noch der Einsatz von Folter. Todesfälle während polizeilicher Inhaftierung als Folge schlechter Behandlung sind häufig. Es gibt keinen Fortschritt bei der Reform des Systems verwaltungsbehördlicher Inhaftierungen, einschließlich der „Umerziehung durch Arbeit“, die keinen entsprechenden Gerichtsprozeß beinhalten und oft mit Zwangsarbeit verbunden sind. Noch immer gibt es für die Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung langjährige Haftstrafen, so wie auch Restriktionen bei Pressefreiheit und Barrieren beim Internetzugang.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Vereinsbildung und Religionsfreiheit werden noch immer eingeschränkt. Religionsausübung unterliegt schweren Beschränkungen. Insbesondere anzuführen ist die Behandlung christlicher Gruppen.

Die Verfolgung demokratischer Aktivisten, praktizierende Anhänger von Religionen und Falun Gong Praktizierende ist besonders hart und hat zu einer großen Anzahl von Folter- und Todesfällen während der polizeilichen Inhaftierung geführt. Die Europäische Union bleibt weiterhin äußerst besorgt hinsichtlich der sich intensivierenden Repressionen gegen die ethnischen Minderheiten der Tibeter und Xingjiang. Der Kampf gegen den Terrorismus sollte mit vollem Respekt gegenüber den Menschenrechten und fundamentalen Freiheiten durchgeführt werden. Er sollte nicht als Entschuldigung benutzt werden, um die Rechte von Personen, die ethnischen Minderheiten angehören, zu beschneiden. Besorgniserregend stellt sich auch die Verweigerung des Zugangs für die UNHCR und NGOs zu Nordkoreanischen Flüchtlingen dar. Die Union ruft China auf, die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte zu ratifizieren. Die von chinesischen Verantwortlichen gemachten Zusagen mit den speziellen Verfahren der UN und des ICRC zu kooperieren wurden bis heute noch nicht in konkrete Aktionen umgesetzt.

Der Menschenrechtsdialog mit China ist für die EU von großer Bedeutung. Die Kooperation Chinas in diesem Dialog wird begrüßt.

Dieser Dialog ist kein Selbstzweck. Die Europäische Union erwartet, dass dieser Dialog Fortschritte schafft, die sich in meßbaren Resultaten ausdrücken.