Abwesender Angeklagter im Gerichtshof von Jakarta

Am 23. April 2002 reichte der indonesische Falun Dafa Verein durch den Anwalt Adi Warman eine Anklage gegen die chinesische Botschaft in Indonesien im Staatsgerichtshof vom Südjakarta an: Während Falun Gong Praktizierende in Indonesien am 02. und 03. März in Jakarta eine Konferenz und einen Umzug veranstalteten, hat die chinesische Botschaft Sabotage- und Verleumdungsakte gegen sie ausgeführt.

Der Richter kündigte die Eröffnung der Gerichtsverhandlung anJournalisten interviewten den Anwalt Herr Adi Warman

Praktizierende wohnte der Gerichtsverhandlung beiFa Zhengnian

Am 13. Juni 02 war der Tag der Gerichtsverhandlung.

Ca. 20 Praktizierende mit gelben T-Shirts sind gekommen und wohnten der Gerichtsverhandlung ruhig bei. Mittags um 12 Uhr 30 kündigte der Richter die Eröffnung der Gerichtsverhandlung an: Heute wird die Gerichtsverhandlung pünktlich eröffnet. Ankläger: Falun Dafa Verein in Indonesien, (Mandat) Anwalt Adi Warman. Angeklagter: Chinesische Botschaft in Indonesien. Allerdings ist die chinesische Botschaft heute nicht anwesend. Der Grund ist, dass der Falun Gong Verein nicht bei der chinesischen Botschaft registriert ist. Deshalb wurde die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung verweigert.

Der Falun Dafa Verein in Indonesien ist ein legal registrierter Verein. Solange er nicht wider das Gesetz handelt, kann der Verein frei Aktivitäten veranstalten. Die Anklage gegen die chinesische Botschaft beinhaltet ausschließlich die Beschuldigung, die legale Aktivitäten des Falun Gong in Indonesien gestört und sabotiert zu haben. Falun Gong kommt ursprünglich aus China. Nun wird er in über 50 Länder praktiziert.

Das Urteil der Verhandlung lautete schließlich: Die fehlende Anwesenheit der chinesischen Botschaft ist auf ihre eigene Verantwortung zurückzuführen. Der Gerichtshof beschließt, die Verhandlung um zwei Wochen zu verschieben. Am 27. Juni wird die Verhandlung neu eröffnet. Währenddessen wird die chinesische Botschaft vor Gericht geladen und eine Erklärung zur Notwendigkeit ihrer Anwesenheit abliefern.