Dänemark: Chinesische Botschaft verweigerte grundlos die Aufnahme eines Kindes in den Reisepass seiner Mutter (Praktizierende)

Ich studiere in Dänemark und praktiziere in meiner Freizeit Falun Gong. Ende Juni werde ich mein Studium beenden und mit meinen Mann und Kind nach Kanada auswandern. Unser Sohn ist in Dänemark geboren und 17 Monate alt. Er war noch nie in China. Wir haben bei der chinesischen Botschaft einen Antrag darauf gestellt, unseren Sohn in meinen Pass mit eintragen zu lassen. Sie teilten mir jedoch mit, dass das erst einen Monat vor Abreise möglich sei. Deswegen habe ich jetzt erst beantragt.

Einige Tage danach bekam ich einen Anruf von der Botschaft: Ich sollte vorbei kommen für ein Gespräch. So war ich dann um 15 Uhr bei der Visaabteilung. Ein Mitarbeiter sagte mir: Man habe Zweifel an unserem Ehestand, weil unsere Eheschließung bei der dänischen Behörde beurkundet wurde. Man wolle sich das noch alles überlegen. Anschließend redete er mit mir über Falun Gong, z.B. Warum ich Falun Gong praktiziere? Warum ich vor der Botschaft friedlich demonstriert habe? Ich antwortete: Wir wollten den Leuten in der Botschaft unser Anliegen mitteilen, damit sie auch von den wahren Umständen in China und Falun Gong erfahren. Er bemerkte das Visum für die Schweiz in meinem Pass und fragte nach dem Reiseablauf. Ich sagte ihm, dass ich dort an einer Falun Dafa-Konferenz zum Erfahrungsaustausch teilgenommen hatte. Er wollte wissen, ob ich finanzielle Unterstützung von der "Organisation" bekomme. Ich erklärte ihm, dass wir uns lediglich mit unseren Ersparnissen finanzieren, auch andere Praktizierende stellen Infomaterialien über Falun Gong freiwillig und auf eigene Kosten her. Das Gespräch dauerte über 4 Stunden. Zum Schluss schlug ich ihm vor, auch mal mit anderen Falun Gong-Praktizierenden hier zu sprechen, um sich richtig über Falun Gong zu informieren.

Eine Woche danach teilte mir die Botschaft telefonisch mit, dass mein Sohn nicht in meinen Pass eingetragen wird, weil man unsere Ehe nicht anerkenne. Ich habe dann im gegenwärtig geltenden Ehe- und Bürgergesetz Chinas nachgeschaut: Auch wenn unsere Ehe nicht anerkannt wird, kann man unsere Mutter-Kind-Beziehung nicht aberkennen. Auch uneheliche Kinder haben gleiche Rechte wie eheliche Kinder. Als ich den Botschaftsleuten diesen Artikel vorzeigte, wiesen sie zurück: "Was für ein Ehegesetz?!" Sie hätten eigene Regeln.

Mein Visum für Dänemark läuft bald ab, aber mein Kind kann Dänemark nicht verlassen. Da er keine gültigen Reisepapiere hat, darf er nicht in ein Flugzeug einsteigen und auch nicht in einem dritten Land umsteigen (Von Dänemark nach Kanada gibt es keinen direkten Flug). Ich hoffe, dass die Leute von der Botschaft, die selber auch Kinder haben, die schwierige Situation meines Kindes überdenken. Es ist eine Schande, ein erst 17-monatiges Kind so zu behandeln.