Süddeutsche Z., 16.08.02: Falun-Gong-Mitglieder in Hongkong verurteilt

Peking – In Hongkong sind erstmals Mitglieder der Falun- Gong-Bewegung verurteilt worden. Ein Richter befand alle 16 Angeklagten der „Behinderung der Öffentlichkeit“ für schuldig. Die zwölf Frauen und vier Männer standen vor Gericht, weil sie am 14. März auf einem Gehsteig vor Chinas Verbindungsbüro in Hongkong gegen die Verfolgung von Falun Gong in China demonstriert hatten. Richter Symon Wong erlegte den Verurteilten Geldstrafen zwischen umgerechnet 170 bis 500 Euro auf und blieb damit unter den Höchststrafen, die für einige der Anklagepunkte Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vorsehen. Ein Falun-Gong-Sprecher kündigte Berufung an.

Der Prozess hatte starkes Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass in Hongkong strafrechtlich gegen die in China verbotene, in Hongkong aber noch immer legale Falun-Gong-Bewegung vorgegangen wurde. Menschenrechtler sehen in dem Prozess ein Anzeichen für ein härteres Vorgehen der Hongkonger Regierung gegen China missfallende Gruppen. Sie befürchten einen Rückschritt für Meinungs- und Demonstrationsfreiheit und warnen vor einer Beschädigung der versprochenen Autonomie Hongkongs. „Das Urteil zeigt einmal mehr Chinas Druck“, zitiert die Nachrichtenagentur AP Erich Bachmann, einen der Schweizer Angeklagten.Vier der 16 Verurteilten stammen aus der Schweiz, einer ist Neuseeländer. Neun Hongkonger aus der Gruppe wurden zusätzlich wegen Widerstands gegen die Polizei verurteilt, drei wegen Angriffen auf Polizeibeamte. Alle 16 bezeichneten sich als unschuldig. Richter Symon Wong sagte, die Hongkonger hätten das Recht zu demonstrieren und dieses Recht müsse geschützt werden. „Aber eines ist klar: diese Rechte sind nicht absolut. Sie verlangen eine delikate Balance, unter Berücksichtigung der allgemeinen Umstände wie Zeit und Ort.“ Falun Gong ist eine 1992 von dem in den USA lebenden Li Hongzhi gegründete Bewegung, die Elemente aus Taoismus, Buddhismus und Lis eigenen Lehren mit chinesischen Qigong-Atemübungen vermengt.

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