IGFM: China dehnt Falun Gong-Verfolgung auch auf Hongkong aus

IGFM-PRESSEMITTEILUNG

VR China / Hongkong

IGFM und GFBV: Befehl zur Todesstrafe gegen Falun Gong-Anhänger völlig inakzeptabel

Honkong / Bern / Frankfurt (15. August 2002) - Vor einem Gericht in Hongkong sind heute 16 Falun Gong-Anhänger in allen sieben Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, darunter vier Schweizer und ein Neuseeländer. Ihnen wird vorgeworfen, durch eine Demonstration am 14. März dieses Jahres in Hongkong die öffentliche Ruhe gestört und sich ihrer Verhaftung widersetzt zu haben. Sie hatten gegen die Verfolgung ihrer Bewegung durch chinesische Behörden demonstriert und dabei ein Transparent mit der Botschaft "Jiang Zemin beende das Töten!" gezeigt. Die IGFM - Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und die GFBV - Gesellschaft für bedrohte Völker fordern die chinesische Führung auf, die Unterdrückung von Falun Gong und anderen Glaubensgemeinschaften zu beenden.

Für die Vergehen, welche den Angeklagten zur Last gelegt werden, droht im Normalfall eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Die ausländischen Falun Gong-Anhänger wurden lediglich zu Bussen von bis zu 3000 Hongkong Dollar (etwa 410 Euro) verurteilt. Der Schuldspruch des Richters fiel milde aus, um internationales Aufsehen zu vermeiden. Jedoch hat das Urteil schwerwiegende Konsequenzen, denn es handelt sich hier um einen Präzedenzfall. Die Meditationsbewegung Falun Gong ist seit Juli 1999 in China verboten und wird dort massiv verfolgt. Bislang war sie aber in Hongkong erlaubt. Mit der jetzigen Verurteilung wird nicht nur die Verfolgung in Festlandchina gerechtfertigt, sondern auch auf Hongkong ausgedehnt. Damit verschlechtert sich die Menschenrechtssituation in China insgesamt weiter dramatisch.

Erich Bachmann, einer der Schweizer Angeklagten, berichtete heute telefonisch aus Hongkong, dass der Prozeß unfair verlaufen sei. Die Verteidiger hatten erfolglos auf Befangenheit des Richters plädiert. Nach Angaben von Bachmann schenkte der Richter lediglich den Aussagen der beteiligten Polizeibeamten Glauben, Zeugenaussagen der Falun Gong-Anhänger seien konsequent als unwahr abgetan worden.

Die Menschenrechtsorganisationen GFBV und IGFM fordern gemeinsam, daß die chinesische Führung den "Kampf gegen Terrrorismus" nicht zur Unterdrückung der Glaubensfreiheit missbraucht. Mit dem Argument, es handle sich um terroristische Organisationen, werden immer wieder Falun Gong-Anhänger, römische Katholiken und Mitglieder evangelischer Freikirchen, muslimische Uiguren und buddhistische Tibeter in ihrer Glaubensausübung eingeschränkt. Die Verfolgung reicht von willkürlichen Verhaftungen und unfairen Gerichtsverfahren über Folter und Zwangspsychiatrisierung bis hin zu gewaltsamem Tod in der Haft und exzessiver Anwendung der Todesstrafe. Öffentlicher Protest gegen diese Repression wird als Störung der öffentlichen Ordnung bestraft.