AP, 18.08.2002: Falun-Gong-Mitglieder in Hongkong legen Berufung ein

Hongkong (AP) 16 Mitglieder der Meditationsbewegung Falun Gong haben in Hongkong Berufung gegen ein Urteil eingelegt, das sie der «Behinderung des öffentlichen Lebens» schuldig spricht. Die Betroffenen, unter ihnen vier Schweizer und ein Neuseeländer, sollen deswegen Geldstrafen zwischen 1.300 und 3.800 Hongkong-Dollar (170 und 490 Euro) zahlen.

Falun-Gong-Sprecher Kan Hung Cheung sagte am Sonntag, die Begründung des Urteils sei haltlos. Das Gericht habe sich allein auf Beweismittel der Staatsanwaltschaft gestützt. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, während einer Protestaktion am 14. März vor dem Verbindungsbüro der Volksrepublik China in Hongkong die Arbeit der Polizei gestört zu haben. Falun Gong ist in China verboten, nicht aber in Hongkong, das als ehemalige britische Kolonie einen Sonderstatus genießt.

Rubrik: Veranstaltungen