Provinz Heilongjiang: Falun Gong Praktizierender Yu Zhenyi starb an Misshandlungen im Dritten Gefängnis in Harbin und Wanjia-Krankenhaus

Herr Yu Zhenyi, geboren in 1974, kam aus der Provinzhauptstadt Harbin. Im August 1999 wurde er von der Polizei der Polizeibehörde-Niederlassung im Stadtteil Nangang gesetzwidrig festgenommen. Die Polizei nahm von ihm Bargeld in Höhe von 7000 Yuan und ein Handy weg. Am 19.September 1999 wurde Herr Yu zum zweiten Mal von der Polizei aus Nangang inhaftiert und an die obere Polizeibehörde geliefert. Er wurde in ein Hotel eingesperrt. Die Polizei beschlagnahmte diesmal 5000 Yuan. Später wurde er nacheinander an der Polizei-Niederlassung Nangang, Staatsanwaltschaft Nangang und Gericht Nangang ausgeliefert. Im September 2001 wurde Herr Yu zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Ergebnis einer Körperuntersuchung von Herrn Yu zeigte einen schlechten Gesundheitszustand. So wurde ihm die Einlieferung ins Gefängnis versagt. Die Polizei sperrte Herrn Yu wieder in die Nangang Polizei-Niederlassung ein. Anfang April 2002 verschlechterte sich der Zustand von Herrn Yu. Er wurde ins 3. Gefängnis Harbin eingeliefert und am 25. April von dort ins Wanjia Krankenhaus. Bis dahin war sein Verstand klar. In der Mitternacht vom gleichen Tag wurde er vom Wanjia Krankenhaus ins 2. Krankenhaus der lokalen medizinischen Universität zur dringenden Behandlung gebracht. Er befand sich in höchster Lebensgefahr. Sein ganzer Körper zuckte und er verlor schon seinen Verstand. Nach der Untersuchung des Krankenhauses war er am Kopf heftig geschlagen worden. Es gab ein Erguß an seiner Brust und viele innere Verletzungen. Ein Vorderzahn war gebrochen. Am 29.Mai lehnte das Krankenhaus weitere Behandlungen ab. Herr Yu wurde nach Hause gebracht. Dort starb er am 14.Juni.

Als Herr Yu währenddessen einen klaren Verstand hatte, erzählte er, dass ihm während des halbtägigen Aufenthalts im Wanjia Krankenhaus unter Zusammenwirkung von 4-5 Leuten eine unbekannte Flüssigkeit ins Gehirn injiziert worden war. Vor dem 25.April 2002 hatten Familienangehörigen von Herrn Yu mehrmals für ihn eine klinische Behandlung mit Bürgschaft verlangt. Die Polizei hatte es immer abgelehnt. Jedoch vom 25.April bis zum 29.Mai hatte die Polizei auf eigene Initiative für Herrn Yu die klinische Behandlung auf Bürgschaft durchgeführt.

Yus Vater ist auch Falun Gong-Praktizierender. Er wurde im Juli 2002 durch die Polizeibehörde Niederlassung im Stadtteil Taiping inhaftiert, als er auf der Straße Materialien über die wahren Tatsachen von Falun Gong aufklebte. Er wurde zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt.

Genaue Informationen über den Tod von Herrn Yu Zhenyi sind bisher noch ungeklärt.