Schweiz: Protestmarsch zur chinesischen Botschaft am 20.07.2002 (Fotos)

Vorbei am Bundeshaus Öffentliches Vorlesen eines Briefes an die chinesische Botschaft Friedliches Appellieren von Schweizer- und Hongkonger-Praktizierenden ist kein Verbrechen

Anlässlich des dritten Jahrestages der Verfolgung von Falun Gong in China, versammelten sich am 20. Juli 2002 Praktizierende aus der ganzen Schweiz Falun Gong zu einem Protestmarsch zur chinesischen Botschaft.

Vor der Botschaft versuchten die Praktizierenden einen Brief an die Botschaft zu übergeben, der jedoch nicht angenommen wurde. Deshalb wurde er über ein Megaphon laut vorgelesen. Mit diesem Brief forderten die Schweizer Praktizierenden China auf, die Verfolgung von Falun Gong sofort zu beenden, sowie den Prozess gegen vier Schweizer und zwölf lokalen Praktizierenden, die in Hongkong vor Gericht stehen, fallen zu lassen und sie bedingungslos freizusprechen. Die Berner Polizei, die den Zug begleitete, versprach, den Brief der Botschaft zu übergeben.

Anschließend wurde eine Pressekonferenz abgehalten, in der unter anderem die Schweizer Regierung gebeten wurde, sich für die vier Schweizer Falun Gong Praktizierenden, einzusetzen, die unschuldig in Hongkong vor Gericht stehen.

Am Abend fand in Basel eine Kerzenmahnwache zu Gunsten der 437 zu Tode gefolterten Falun Gong Praktizierenden bis tief in die Nacht statt.