Praktizierende Li Weixun aus Shenyang wurde nach grausamen Misshandlungen gesetzwidrig zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Die Falun Gong Praktizierende Li Weixun aus Shenyang, Provinz Liaoning, wurde Anfang Januar dieses Jahres von der Polizei festgenommen. Die Polizei schlug mit Eisenstöcken ihre Beine und setzte ihren Kopf in einen Motorradhelm, in dessen Lüftungsschlitz sie noch brennende Zigaretten zur Quälung von Frau Li steckte. Außerdem band die Polizei Frau Li an einen Stuhl und legte wiederholt Plastikfolie auf ihren Mund und ihre Nase, was sie mehrmals erstickt hätte. Bei minus 20 Grad wurde Frau Li von Kopf bis zum Fuß mit kaltem Wasser übergossen und draußen frieren gelassen. Zu den Foltermethoden zählten noch stundenlanges „Strafstehen“ in quälenden Körperhaltungen und Schlafentzug von mehreren Tagen. Ein Polizist der Niederlassung Tiexi der Polizeibehörde von Shenyang sagte ihr mit einem bedrohenden Ton: „Weißt Du, ich bin derjenige, der (den Praktizierenden) Zhong zu Tode geschlagen hat. Wir sind heute gekommen, eben um dich zu bestrafen. Auch wenn wir dich zu Tode schlagen, wird uns nichts passieren.“ Frau Li bestand in dieser Situation darauf, den Polizisten die Wahrheit von Falun Gong zu erklären. Die Polizei wurde noch wilder und sperrte sie ins Untersuchungsgefängnis Shenyang ein.

Im Gefängnis wurde der Zustand von Frau Li aufgrund der massiven Misshandlungen so schlecht, dass sie nichts mehr essen, nicht mehr sprechen und ihre Glieder nicht mehr bewegen konnte. Sie lag bereits in den letzten Zügen. Ein dort eingesperrter Häftling benachrichtigte mit Hilfe seiner Angehörigen die Familie von Frau Li. Mit großen Mühen gelang es Lis Familie, dass sie am 19.März 2002 auf Bürgschaft zur klinischen Behandlung freigelassen wurde. Sie wurde ins 1. Krankenhaus der Medizinischen Universität Chinas eingeliefert. Im Krankenhaus wurde sie ganztägig von 4 Polizisten überwacht. Mit Hilfe von anderen Praktizierenden floh Frau Li aus dem Krankenhaus. Merkwürdigerweise haben die Behörden von Shenyang Frau Li unter ihrer Abwesenheit in einer sog. internen Verhandlung gesetzwidrig zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.