Aktuelles über den Prozess gegen Jiang Zemin: das erste gerichtliche Gespräch des Rechtsanwalts der Kläger mit dem Richter

Am Mittag des 13.Januar 2003 fand im Rahmen der Anklage gegen Jiang Zemin wegen Genozid, eingereicht durch verfolgte Falun Gong Praktizierende und deren Angehörige, das erste gerichtliche Gespräch des Anwalts der Kläger mit dem Richter im Bundesgerichtshof des Nordbezirks des Staates Illinois statt. Beide Seiten sprachen über den nächsten Termin des Prozesses. Das Gespräch verlief reibungslos.

Dem Antrag des Rechtsanwalts der Kläger, benötigte Materialen in 60 Tagen bereitzustellen, wurde durch den Richter stattgegeben. Das nächste Treffen wurde auf den 13.März festgesetzt.

Während seines Besuchs im Oktober 2002 in den USA wurde der chinesische Diktator Jiang Zemin von verfolgten Falun Gong Praktizierenden und deren Angehörigen wegen Genozid beim Bezirksgericht angeklagt.

Nach Aussage des Anwaltes der Kläger diene dieser Prozess dazu, die Verfolgung von Falun Gong durch das Regime von Jiang Zemin zu beenden und durch das Justizsystem der USA die Welt auf die Verbrechen des in China stattfindenden Genozids aufmerksam zu machen. Gleichzeitig sollte dieser Prozess auch noch mehr Menschen ermutigen, dabei zu helfen, die Verfolgung zu beenden. Es gehe bei diesem Prozess um eine sog. Gruppenanklage. Die Angeklagten seien Jiang Zemin und das Büro 610. Die Kläger seien alle Falun Gong Praktizierende, die in China wohnen, wohnten und mindestens einmal dort waren und wegen ihres Glaubens an ‚Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht’ auf Anordnung durch das Regime von Jiang Zemin und des Büros 610 gefoltert wurden. Zu den Klägern zählen noch diejenigen, deren Namen aufgrund ihres Praktizierens von Falun Gong auf eine schwarze Liste gesetzt sind.

Das Büro 610 ist der Nazi-Organisation Gestapo ähnlich. Es wurde von Jiang Zemin eigens dafür eingerichtet, Falun Gong Praktizierende, die nicht auf ihren Glauben an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht“ verzichten, zu verfolgen und zu foltern.

Im internationalen Strafrecht wurde Genozid wie folgt definiert:

„Absichtliche Anwendung folgender Maßnahmen zur vollständigen oder prozentualen Vernichtung eines Volkes, einer Sippschaft, einer Rasse oder einer Religionsgemeinschaft:

1. Tötung der Mitglieder der obengenannten Gruppen
2. Starke Verletzung der Mitglieder der obengenannten Gruppen physisch oder psychisch.
3. Versetzung der jeweiligen Gruppen in eine bestimmte Lebenslage, und die vollständige oder teilweise Vernichtung deren Mitglieder.
4. Fortpflanzungsverbot für Mitglieder der obengenannten Gruppen mit Zwangsmethoden
5. Zwangsüberführung der Nachkommen der Mitglieder der obengenannten Gruppen in eine andere Gruppe.“

Alle, einschließlich des Staatsoberhauptes einer Nation, unterstehen diesem Gesetz.

Genozid ist die passende Bezeichnung für die Verfolgung der Falun Gong Gemeinschaft. Jeden Tag sind auf der Webseite neue Todesmeldungen zu finden. Darüber hinaus gibt es noch viel mehr Todesfälle, die aber durch die strenge Kontrolle nicht nach Übersee gelangen können. Oft verwendete Methoden in der Verfolgung sind Folterungen einschließlich Elektroschock, Gelenkbrüche, Wasserkerker, Schlafentzug, Glühende Eisen, Zwangsarbeit, im Sommer Verbrennungen durch Sonneneinwirkung, im Winter Erfrierungen etc. Es wurden sogar gesunde Menschen als Geisteskranke in psychiatrische Anstalten eingesperrt und mit nervenzerstörenden Medikamenten behandelt. Unzählige Menschen sind auf diese Weise schwer verletzt und behindert worden. Allein aufgrund der Behandlung der Praktizierenden hat sich Jiang Zemin, laut erstem der beiden obengenannten Artikel, bereits strafbar gemacht.