Gerichtsfall Falun Gong kann fortgeführt werden: Gericht lehnt Versuch chinesischer Zeitung den Fall entgleisen zu lassen ab

20. Januar 2003

Montréal, 20. Januar 2003 – Letzte Woche hat der Quebecer Richter William Fraiberg den Antrag der chinesischen Zeitung Les Presses Chinoise, die versucht hatte, den Fall Falun Gong Praktizierender gegen das Blatt abzubrechen, abgewiesen. Für Richter Fraiberg ist dieser Fall ausreichend, um ein vollständiges Urteil zu fällen. Der Termin wurde auf den 25.10.2003 festgelegt.

Seit November 2001 hat Les Presses Chinoises kontinuierlich Artikel publiziert, die Hass gegen Falun Gong erzeugen sollen. Einige der Inhalte sind Wort für Wort Kopien von Berichten der Chinesischen Botschaft. Um diese Diffamierungen zu stoppen, verklagten Falun Gong Praktizierende aus Montreal, Ottawa und Toronto das Blatt, seinen Herausgeber und den Autor. Von Dezember 2001 bis Februar 2002 verhängte der höhere Gerichtshof Quebec drei Mal eine Schutzbestimmung, wobei die Restriktionen jeweils strenger wurden, um das Blatt von extremen anti-Falun Gong Publikationen abzuhalten. Diese Bestimmungen wurden augenscheinlich ignoriert, da weiterhin Hasspropaganda veröffentlicht wurde.

Diesen Monat, nachdem beide Parteien sich für eine Verhandlung bereit erklärt hatten, beantragte Les Presses Chinoises den Fall zu beenden mit der Begründung, Falun Gong hätte keine rechtliche Grundlage zu klagen. Bei der Anhörung am 13. Januar 2003 wies Richter Fraiberg den Antrag ab.

Richter Fraiberg sagte bei der Anhörung, die Kläger hätten eine ausreichend Basis für die Anklage, da sie zumindest moralische Schäden zu erleiden hätten. Der Gerichtshof hätte die Ausdehnung der Pressefreiheit zugunsten der Rechte der Kläger und deren Würde zu beschränken.

Herr Michael Bergman, Anwalt der Kläger, sagte, es gäbe Grenzen bei der Redefreiheit, beispielweise das Gesetz zu Diffamierung. Des weiteren ginge dieser Fall nicht nur um Diffamierung, sondern um die Menschenrechte von Falun Gong Praktizierenden und die Verbreitung von Hass gegen sie auf breiter Basis.

Herr Bergman hob bei der Anhörung hervor, dass die Praxis Falun Gong auf den Prinzipien von „Wahrhaftigkeit-Barmherzigkeit-Nachsicht“ beruhe und deren Praktizierende beispielhafte Bürger innerhalb der Gesellschaft darstellten.
„Wieder einmal sind die Falun Gong Praktizierenden in ihrer Bemühung um Gerechtigkeit bestätigt worden durch eine umfassende Anklage, in der sie Fälle von Hass und Hass provozierender Publikationen in diesem wichtigen Prozess um die kanadischen zivilen Freiheiten herausstellen,“ sagte Herr Bergman.

Hintergrundinformation:
Vormals ausgezeichnet und gelobt in China, wurde Falun Gong zur Zielscheibe einer weitangelegten brutalen Verfolgung, nachdem Regierungserhebungen ergeben hatten, dass die Anzahl der Falun Gong Praktizierenden die der Mitglieder der Kommunistischen Partei überstieg. Daraufhin startete der chinesische Präsident Jiang Zemin eine landesweite Verleumdungspropaganda, um Falun Gong zu diffamieren und seine Menschenrechtsverletzungen zu legitimieren. Hasspropaganda wurde durch die chinesischen Botschaften, Konsulate und Medien unter ihrer Kontrolle auch in Kanada verbreitet. In China sind bereits 557 Foltertode von Menschen, die diese Praxis nicht aufgegeben hatten, bestätigt worden.

faluninfo.net

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: Herrn Michael Bergman: 514-249-1177 (c ), Frau Lucy Zhou 613-599-7494