Die japanische Immigrationsbehörde schlägt einigen Praktizierende vor, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Am 24. Januar 03 wurden in der Immigrationsbehörde fünf Falun Gong Praktizierenden bescheid gegeben, dass ihr Asylantrag abgelehnt worden ist. Die Immigrationsbehörde schlug ihnen jedoch vor, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Das ist das erste Mal, dass die japanische Immigrationsbehörde eine solche Erlaubnis erteilt hat, wenn ein Asylantrag abgelehnt worden ist.

Während des Treffens mit der Immigrationsbehörde, wurde diesen Praktizierenden mitgeteilt, dass die Gefahr, als Falun Gong Praktizierende verfolgt zu werden, nicht anerkannt wurde. Die Praktizierende bedauern, dass die japanische Regierung die Menschenrechtsverletzungen vom Jiang-Regime an den Falun Gong Praktizierenden nicht klar erkannt hat, sind aber dafür sehr dankbar, dass die japanische Regierung Falun Gong gegenüber moralische Unterstützung geleistet hat.

Seit Juli 1999 wurde Falun Gong vom Jiang-Regime verboten. Inzwischen gibt es schon eine große Menge von Berichten darüber, dass Praktizierende von Falun Gong in China ermordet, illegal in Arbeitslager gebracht, gefoltert und misshandelt werden. Sie wurden sogar in den psychiatrischen Anstalten eingesperrt und mit nerventötenden Medikamenten behandelt. Chinesischen Praktizierenden wurde oft die Einreise verweigert und gegen ihren Willen zurück nach Japan geschickt. Wenn das Gültigkeitsdatum von ihren Pässe abgelaufen war, weigerte sich die chinesische Botschaft, neue Pässe für sie bereit zu stellen, allein weil sie Falun Gong praktizieren. Den fünf Praktizierenden, die um Asyl gebeten haben, wurde mehrmals die Einreise verweigert.