Das Anhörungsverfahren in dem fabrizierten Rechtsstreit hinsichtlich der "Öffentlichkeitsbehinderung" wurde in Hongkong beendet

Am 3. September 2003 legten Falun Gong Praktizierende in dem fabrizierten Rechtsstreit hinsichtlich der „Öffentlichkeitsbehinderung“, der sich im vorigen Jahr in Hongkong zutrug, Berufung ein. Die Vernehmung endete am 5. September 2003; der schriftliche Urteilsspruch wird noch erwartet .

In dem Anhörungsverfahren des Berufungsgerichts drehte es sich hauptsächlich um die Klärung der Frage, ab wann eine Behinderung von öffentlichen Plätzen bei Demonstrationen vorliegt. Der Urteilsspruch kann sich auch auf die zukünftige Anwendbarkeit der Bußgeldverordnung auswirken. Der Richter Geoffrey Ma Tao-li sagte, ob eine begründete Behinderung des öffentlichen Platzes tatsächlich zutreffe sei der springende Punkt, eine Beendigung der Appell-Aktion zu beschließen. Andernfalls würde der Bevölkerung das Recht auf Appell-Aktionen verweigert.

Die Appell-Aktion ist eine Prüfung für die Unabhängigkeit des Hongkonger Rechtsystems

Nachdem das Anhörungsverfahren vorbei war, bemerkte der Sprecher des Hongkonger Falun Dafa Vereins Kan Hung-cheung gegenüber Reportern, dass der Anwalt der Falun Gong Praktizierenden die Eingaben der Berufungskläger sehr gut dargestellt habe. Er sagte, dass dieser Fall eine Prüfung für die Unabhängigkeit des Hongkonger Rechtssystems sei und dass er eine faire Entscheidung des Gerichts erhoffe.

Der Richter Geoffrey Ma Tao-li betonte, dass jede einzelne Appell-Aktion in gewissem Maße Unannehmlichkeiten für die Bevölkerung darstelle, und dass das Recht aller Parteien abgewogen werden müsse.

Der Anwalt der Berufungskläger, Mr. John Haynes, wies ausdrücklich darauf hin, dass sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im vergangenen Jahr nur sehr wenige Passanten auf dem Fußweg vor dem Chinesischen Verbindungsbüro befanden. Außerdem sei das Parken und das Überqueren der Straße in diesem Abschnitt nicht erlaubt. Es sei offensichtlich, dass kleine oder mittelgroße friedliche Demonstrationen, die an dem Straßenrand durchgeführt werden, den Leuten keine bedeutenden Unannehmlichkeiten bereiten würden. Tatsächlich hätten die Absperrungen, die die Polizei vor und hinter den friedlichen Demonstranten aufgebaut hatten, die Passanten behindert.

Der Anwalt der Berufungskläger, Mr. John Haynes, deutete außerdem darauf hin, dass die 16 Falun Gong Praktizierenden angesichts der schwierigen Situation, in der sich die Praktizierenden auf dem Festland China befinden, appellierten; und deshalb unterschied sich die Art dieser Appell-Aktion von allen anderen Appellen, die normalerweise in der Connaught Road 162 abgehalten werden. Deshalb sollte der Ort der Appell-Aktion nicht auf die Connaught Road 162 beschränkt sein. Was den Punkt anbelangt, dass die Falun Gong Praktizierenden darauf bestanden, für ihren friedlichen Appell in der Connaught Road 162 zu bleiben, glaubte Paul Haynes, dass die Menschen auch unter der chinesischen Flagge das Recht haben sollten, ihre Meinungen zu äußern.

Die Verfolgung hat sich auf Hongkong ausgeweitet

Bevor der Rechtsstreit hinsichtlich der „Öffentlichkeitsbehinderung“ eintrat, befanden sich permanent Falun Gong Praktizierende zu einem Sit-in auf dem Bürgersteig vor der Connaught Road 162 nahe dem Chinesischen Verbindungsbüro. Zu Beginn des vergangenen Jahres, nach dem Vorfall in der Fernsehsendestation von Changchun, hatte der ehemalige Präsident der chinesischen Regierung den Befehl ausgesprochen „tötet sie ohne Gnade“ und wies die Beamten der öffentlichen Sicherheit an, jeden Falun Gong Praktizierenden zu erschießen, der auf der Straße Handzettel verteilte.

Kan Hung-cheung glaubte, dass dieser Rechtsstreit – unabhängig davon wie der Urteilsspruch ausfällt – deutlich darlege, dass Jiangs Verfolgung von Falun Gong sich bereits auf Hongkong ausgeweitet habe. Der Fall werfe nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern betreffe auch die Frage von Gerechtigkeit und Gewissen. Er glaubt, wenn das Gericht die Gerechtigkeit wahrt, wird der Urteilsspruch positiv sein.

In Hongkong wird eine Klage gegen Jiang in Erwägung gezogen

Kan Hung-cheung informierte Reporter, dass außer den Vereinigten Staaten und Belgien, sich Falun Gong Praktizierende in etlichen anderen Ländern einschließlich Kanada, Großbritannien, Australien, Deutschland und Schweiz beschlossen haben, Jiang wegen Völkermord, Folterverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verklagen. Die Praktizierenden in Hongkong denken ebenfalls über eine Möglichkeit nach, Jiang zu verklagen. Er fügte hinzu, dass der Rechtsstreit hinsichtlich der „Öffentlichkeitsbehinderung“ ein geeignetes Beweisstück für diese Klage werden könnte.

Der Falun Gong Praktizierende Eric Bachmann, der für die Anhörung aus der Schweiz anreiste, musste heute Hongkong wieder verlassen, weil sein Visum abgelaufen war. Er sagte, dass er fortfahren werde, die Wahrheit über die durch das Jiang Regime durchgeführte Verfolgung zu enthüllen und hoffe, dass die Verfolgung bald beendet würde.

Eric wies darauf hin, dass die Menschen in der Schweiz großen Wert auf die Menschenrechte legten. Als die Jiang Regierung allerdings Gespräche mit der schweizerischen Regierung zusagte, stellte sie die Forderung, jeglichen Kommentar über Chinas Menschenrechtssituation zu vermeiden. Eric meint, dass die Schweiz das Recht habe, über die Menschenrechtssituation in China Bescheid zu wissen.