Deutschland: Menschenrechtler klagen China an: PRESSEMITTEILUNG Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

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Volksrepublik China


IGFM: China begeht systematische und schwerste Menschenrechtsverletzun-gen - Folter, Zwangsarbeit und Zwangspsychiatrie gegen Andersdenkende

Frankfurt/M - (20. November 2003) - Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) will bei den Vereinten Nationen ein Beschwerdeverfahren gegen die Führung der Volksrepublik China einleiten. Grundlage dafür ist Resolution 1503 der Vereinten Nationen. China ist Mitglied des UN-Sicherheitsrates und hat den UN-Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte unter-zeichnet. Nach Auffassung der IGFM muß sich die Volksrepublik daher an den Normen des internationalen Rechtes messen lassen. Tatsächlich ist die Volksrepublik weltweit der Men-schenrechtsverletzer Nr. 1. Sie ist negatives Leitbild und Schutzmacht für Machthaber kleinerer Staaten, die ebenfalls Menschenrechte verletzen, so die in Frankfurt ansässige IGFM.

Folter, Drangsalierung, Zwangspsychiatrie, Zwangsabtreibung und andere schwerste Menschen-rechtsverletzungen stehen in China auf der Tagesordnung. Falun Gong-Praktizierende, Bürgerrecht-ler, politische Oppositionelle, Christen oder Tibeter und Uiguren werden in Psychokliniken zwangspsy-chiatriert, da man ihren Willen brechen und ihre Nichtanpassung an das Staatssystem unter Einsatz von Psychopharmaka und therapeutischen Maßnahmen umkehren möchte.

Gefoltert wird in Gefängnissen, auf Polizeiwachen und in Zwangsarbeitslagern. Die Täter sind Wach-personal, Polizisten und Mitgefangene, die im Auftrag des Wachpersonals foltern. Zu den am häufigs-ten angewendeten Foltermethoden gehören elektrische Stromschläge, Vergewaltigung und sexuelle Erniedrigung, schwere Prügel, zwangsweise Injektion von Medikamenten, Zwangsernährung und Schlafentzug.

In Form der Laogai-Lager betreibt China das größte Zwangsarbeitssystem der Welt. Die Gefangenen in den Lagern werden oft ohne jede Art von Gerichtsverfahren gefangengehalten. Sie sind gezwungen unter schwersten Bedingungen anstrengende körperliche und gesundheitsgefährdende Arbeiten zu verrichten. Ein Grund zur Gefangenschaft in einem Zwangsarbeitslager ist für die chinesischen Be-hörden bereits gegeben, wenn ein Christ den Gottesdienst einer vom Staat nicht anerkannten Ge-meinde besucht oder wenn ein Angehöriger der Meditationsbewegung Falun Gong sich weigert, die Namen anderer Falun Gong-Praktizierender zu benennen. Die IGFM will anhand von Einzelschicksa-len zahlreiche Menschenrechtsverletzungen dokumentieren, mit denen sich dann der Menschenrecht-sausschuß der Vereinten Nationen befassen muß.