Pressemitteilung, 27. November 2003: Deutsche Strafanzeige gegen Jiang Zemin wegen Völkermord

Vollständiger Text jetzt im Internet abrufbar:

http://www.faluninfo.de/fileadmin/media/PDF/InfomappeStrafanzeige.pdf

Auszug einer Erklärung von RA Wolfgang Kaleck zur Pressekonferenz am 24. November 2003

Für eine Bestrafung der Menschenrechtsverletzungen in China :

Am 21.11.2003 wurde im Namen von 40 deutschen, chinesischen, irischen, kanadischen, australischen und US-amerikanischen Staatsbürgern Strafanzeige gegen den ehemaligen chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin und andere Funktionäre der Regierung der Volksrepublik China wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord, Folter und Gefährlicher Körperverletzung u.a. gegen Falun Gong- Praktizierende 1999 bis 2003 bei der Bundesanwaltschaft erstattet. 16 namentlich benannten Funktionären und zahlreichen weiteren Unbenannten wird in der 86 - seitigen Strafanzeige vorgeworfen unmittelbar und als mittelbare Täter an der Folter und an Misshandlungen von Falun Gong-Praktizierenden u.a. in 15 detailliert geschilderten Fällen in Polizeihaft und in Arbeitslagern teilgenommen zu haben. []

Wünschenswert wäre die juristische Aufarbeitung der Folter- und Todesfälle in China selbst. Doch trotz des "deutsch-chinesischen Rechtstaatsdialog" ist China noch weit von rechtsstaatlichen Zuständen entfernt.
[]Die gerichtliche Aufklärung der von Staatsfunktionären begangenen Verbrechen, selbst die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen ist derzeit in China unmöglich. Internationale Strafgerichte sind unzuständig für die dort begangenen Taten.

Deswegen erstatten die Betroffenen derzeit in zahlreichen europäischen Staaten wie Belgien, Frankreich und Spanien und außereuropäischen Staaten Strafanzeigen. In Deutschland ist die rechtliche Situation für Opfer von Menschenrechtsverletzungen spätestens mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches zum 30.06.2002 günstig. Allerdings gibt es mit dem Gesetz noch nicht viele Erfahrungen, so dass die Praxis erweisen wird, ob der Schrift und dem Wort die Tat, also die konkrete Strafverfolgungstätigkeit folgen wird.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist zuständig für die Strafverfolgung in Fällen des Völkermordes und von Verbrechen gegen Menschlichkeit. Die AnzeigenerstatterInnen erhoffen sich von der obersten deutschen Ermittlungsbehörde, dass diese den bisherigen Zustand der Straflosigkeit der in China begangenen Menschenrechtsverletzungen nicht hinnimmt und die Ermittlungen gegen Jiang Zemin und die anderen Funktionäre aufnimmt. [] aufgrund seiner Vorreiterrolle bei der Durchsetzung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden zumindest die Verpflichtung die zur Anzeige gebrachten Sachverhalte so weit wie möglich aufzuklären. []

Deutsche Ermittlungen könnten schließlich die Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten ermutigen, eigene Nachforschungen anzustellen, die Ergebnisse zu sammeln und möglicherweise in Zukunft in China dem dafür sicherlich angemessensten Ort Strafverfahren gegen die Menschenrechtsverletzer zu initiieren.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck

RA Kaleck ist bekannt als Vertreter deutscher Opfer der argentinischen Militärjunta


Siehe Pressemappe Seite 4 unter: http://www.faluninfo.de/fileadmin/media/PDF/InfomappeStrafanzeige.pdf

Inform.: Frau Zhihong Zheng: 0179 325 83 11 und Renate Lilge-Stodieck 0162 1345478 / 030-802 81 80